Übergabekontrollarbeiten Musterklauseln

Übergabekontrollarbeiten. Versichert ist – abweichend von A1-7.6 – die gesetzli- che Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schä- den an Neufahrzeugen, die noch vor Übergabe an den Kunden durch mangelhaft durchgeführte oder unter- lassene Übergabekontrollarbeiten am Fahrzeug verur- sacht werden.
Übergabekontrollarbeiten. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den an Neufahrzeugen, die noch vor Übergabe an den Kunden durch mangelhaft durchgeführte oder unterlas- sene Übergabekontrollarbeiten am Fahrzeug verursacht werden.