Änderung des Leistungsumfangs Musterklauseln

Änderung des Leistungsumfangs. Den Umfang der in Auftrag gegebenen Leistungen kann nur der AG jederzeit ändern. Die Zustimmung des AN hierzu ist nicht erforderlich. Die Umsetzung der Änderung erfolgt in Ab- stimmung mit dem AN. Das Recht des AG zur Kündigung von Teilleistungen gemäß Ziff. 4 dieses Vertrages bleibt hiervon unberührt. Der AN soll dem AG, wenn er zusätzliche Leistungen für erforderlich hält, ein schriftliches Angebot unterbreiten. Sofern der AG das Angebot annimmt, richtet sich die Vergütung nach den in diesem Vertrag vereinbarten Einheitspreisen. Änderungen des gesamten Leistungs- umfanges, die 10 % nicht über- bzw. unterschreiten, berechtigen nicht dazu, eine Änderung der Einheitspreise oder anderer Vertragsklauseln zu verlangen oder den Vertrag zu kündi- gen. Sollte der AG während der Vertragslaufzeit konstruktive oder technische Änderungen an den Gebäuden oder Anlagen vornehmen, wird er dem AN nach Abschluss der Arbeiten die Än- derungsdokumentation übergeben. Führt die konstruktive oder technische Änderung nach- weislich zu einer Änderung des Aufwandes des AN, ist die Vergütung für die betroffene Teil- leistung entsprechend anzupassen. Der AN ist verpflichtet, seine Kalkulation offen zu legen.
Änderung des Leistungsumfangs. Vodafone kann den Auftrag anpassen oder zurücktreten: (a) wenn der Kunde vor dem vereinbarten Liefertermin eine Än- derung des Professional Services verlangt;
Änderung des Leistungsumfangs. I.5.1 Ein Änderungswunsch, der im Einzelvertrag vereinbarten Aufgabenbeschreibung kann sowohl von dem Auftraggeber als auch von tecRacer ausgehen. Jeder Änderungswunsch ist in Schrift- oder Textform zu formulieren und dem verantwortlichen Ansprechpartner zu übergeben.
Änderung des Leistungsumfangs. 8.1. ZETA ist jederzeit berechtigt, die Anforderungen an und/oder den Umfang der Leistungen einer Einzelbestellung zu ändern, zu ergänzen, zu reduzieren, Wiederholungsleistungen und/oder Mehrleistungen zu verlangen. Der Auftragnehmer ist zur Umsetzung dieser Änderungen, Ergänzungen und/oder Re- duzierung, Wiederholungsleistungen und/oder zur Erbringung der Mehrleistungen in Übereinstimmung mit den Bestimmun- gen dieser AEB verpflichtet, es sei denn, dass dies für den Auf- tragnehmer unzumutbar und/oder unmöglich ist.
Änderung des Leistungsumfangs. Die Abläufe von Programmangeboten gestalten die Mitarbeiter von grenzenlos. Aufgrund äußerer Einflüsse (z.B. Witterungsverhältnisse, behördliche Verfügungen) oder gruppendynamischer Prozesse kann der Fall eintreten, dass die geplanten Abläufe nicht so verwirklicht werden können, wie vorgesehen. Die Haftung für solche Bedingungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Änderung des Leistungsumfangs. Wir behalten uns vor, bis zur Lieferung unwesentliche handelsübliche Änderungen, insbesondere Verbesserungen an der Ware vorzunehmen, wenn hierdurch die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Änderung des Leistungsumfangs. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag nach zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
Änderung des Leistungsumfangs. Wünscht ein Vertragspartner Änderungen des Leistungsumfanges, so hat er dies dem anderen Vertragspartner in einem angemessenen Zeitraum, spätestens aber drei Monate vor dem gewünschten Realisierungstermin, bekannt zu geben. Der angesprochene Vertragspartner ist verpflichtet, sich unverzüglich, längstens aber binnen eines Monats, zu den Realisierungsmöglichkeiten, insbesondere in technischer Hinsicht, zu äußern. In jenen Fällen, in denen die Realisierung von einem Entgelt abhängig gemacht werden darf, erfolgt die Äußerung binnen genannter Frist auch zum Entgelt.
Änderung des Leistungsumfangs. 4.1 Der Auftraggeber kann bei Verträgen über die Erbringung von Leistungen (z. B. Werkvertrag) Änderungen des Leistungsumfanges (einschließlich der vertraglich vereinbarten Termine) verlangen, soweit dies im Einzelfall nicht ausnahmsweise unzumutbar für den Auftragnehmer ist. Der Auftragnehmer wird einem solchen Verlangen nachkommen.
Änderung des Leistungsumfangs. Die Sparkasse Schwarzwald-Baar ist berechtigt, Inhalte und Be- standteile von GiroPremium bzw. GiroPremium Young sowie der einzelnen angebotenen Leistungen zu erweitern oder ein- zuschränken. Die Sparkasse Schwarzwald-Baar ist ebenfalls be- rechtigt, das Angebot GiroPremium einzustellen, wenn sie aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet wird. In beiden Fällen sind Schadenersatzansprüche gegen die Sparkasse Schwarzwald-Baar ausgeschlossen. Informationen über Änderungen des Leistungsumfanges erhält der GiroPremium-Nutzer vorab in angemessener Frist. Ände- rungen der Leistungen werden unter anderem im Internet unter xxx.xxx-xxx.xx veröffentlicht.