Umfang der Leistungen Musterklauseln

Umfang der Leistungen. Wir ermitteln den durch den Unfall entstandenen, individuellen Bedarf an Hilfsleistungen aus Art und Umfang der Hilfsbe- dürftigkeit. Diesen Bedarf decken wir mit den in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen.
Umfang der Leistungen. Die Hilfebedarfsgruppen beinhalten den Durchschnitt der individuell und gemeinschaftlich zu erbringenden Leistungen. Diese durchschnittlichen Zeitwerte dienen kalkulatorischen Zwecken und ersetzen nicht die Verpflichtung zur Erbringung bedarfsgerechter Leistungen im Einzelfall. Der Umfang der Leistungen nach Ziffer 5 gliedert sich nach folgenden Hilfebedarfsgruppen (HBG): ☐ Wohnen mit Assistenz für Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen HBG 0 HBG 1 XXX 0 XXX 0 XXX 0 XXX 0 Betreuungs- stunden 4 h / Woche 6 h / Woche 10 h / Woche 14 h / Woche 17 h / Woche 19 h / Woche ☐ Wohnen mit Assistenz für Menschen mit seelischen Behinderungen: hier entfällt eine Differenzierung nach Hilfebedarfsgruppen. Die Leistungen sind im Rahmen der Leistungspauschale (Tages- bzw. Monatssatz) bedarfsgerecht zu erbringen. Personelle Ausstattung und Qualifikation (§ 7) Die Leistungserbringung erfolgt im Sinne eines koordinierten, abgestimmten und geplanten bedarfsgerechten Zusammenwirkens verschiedener Berufsgruppen. Die Leistungen werden erbracht von Fachkräften mit mindestens dreijähriger, abgeschlossener Fach- oder Hochschulausbildung vor allem in den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit bzw. Soziale Arbeit, Psychologie sowie Pflege- und Heilberufe. Daneben können auch Mitarbeitende aus anderen Berufsfeldern als Fachkräfte anerkannt werden, die über eine zur bedarfsgerechten Leistungserbringung qualifizierende Ausbildung und persönliche Eignung verfügen. Eine Anerkennung von Mitarbeitenden als Fachkräfte, die über eine mindestens zweijährige Ausbildung (z.B. als Gesundheits- und Pflegeassistenten) sowie einschlägige Fort- und Weiterbildungen verfügen, ist im Einzelfall nach Überprüfung durch die Sozialbehörde möglich. Keine derartige Überprüfung im Einzelfall ist erforderlich für Mitarbeitende, die eine Ausbildung als sozialpädagogische/r Assistent/in abgeschlossen und einschlägige Fort- und Weiterbildungen durchlaufen haben. Die Beschäftigungsquote von Fachkräften beträgt mindestens 90%. Un- und angelerntes Personal kann mit einer Beschäftigungsquote von bis zu 10% eingesetzt werden. Dazu können auch Personen mit Ex-In-Ausbildung als sogenannte „Genesungsbegleiter“ gezählt werden. Das die Leistung erbringende Personal ist regelhaft im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnisses für den Leistungserbringer tätig. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Honorarkräfte können im Rahmen der r...
Umfang der Leistungen. 1.7.1 Die Art und die Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus den Einzelbedingungen und den Sonderbedingungen.
Umfang der Leistungen. 3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung der MaxSolar sowie eventuell vereinbarter Nebenleistungen. Hierzu zählt u.a. auch die Abtretung von Herstellergarantie von MaxSolar an den dies annehmenden Kunden, sofern MaxSolar selbst Berechtigter aus der jeweiligen Herstellergarantie für das verkaufte Produkt ist.
Umfang der Leistungen. 6.1 Maßgebend ist § 2 Nr. 1 VOB/B. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten Leistungen vor Beschädigungen, Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für die eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus, und die Vorhaltung von Mannschafts- und Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter.
Umfang der Leistungen. Die Versicherungsschutzerweiterung für das Hausratrisiko leistet für Versicherungsfälle, die durch den gekündigten Vorvertrag nicht oder nur teilweise gedeckt sind. Die Erweiterung gilt nicht für Schaden- risiken, die im Vorvertrag (bei Antragstellung LBN) nicht versichert sind, aber gegen Mehrbeitrag versicherbar gewesen wären. LBN gewährt eine Summendifferenzdeckung von 20 % über der dokumentierten Versicherungssumme des gekündigten Vorvertrags. Diese Zusatzdeckung entfällt, wenn im Vorvertrag eine Unterversi- cherung festgestellt wird. Sollte die bisher versicherte Versicherungssumme höher sein als die bei LBN vereinbarte Versicherungssumme, so ist der Versicherungs- schutz auf die zukünftig versicherte Versicherungssumme begrenzt.
Umfang der Leistungen. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Umfang der Leistungen. Wir übernehmen für nachfolgende Therapien und Behandlungen, die aufgrund des Versi- cherungsfalls erforderlich sind und nicht oder nur teilweise von anderen Leistungsträgern übernommen werden, die Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR und einer Dauer von bis zu 3 Jahren ab dem Unfalltag.
Umfang der Leistungen. C 4.2.1 Wir übernehmen für nachfolgende Therapien und Behand- lungen, die aufgrund des Versicherungsfalls erforderlich sind und nicht oder nur teilweise von anderen Leistungsträgern übernommen werden, die Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR und einer Dauer von bis zu drei Jahren ab dem Unfalltag.
Umfang der Leistungen. 1. Daimler verpflichtet sich im Rahmen dieses Vertrages folgende Arbeiten durch einen autorisierten Mercedes-Benz Servicepartner (nachfolgend „MB- Partner“) zu erbringen, sofern sie nicht ein Folgeschaden nach Ziffer 3, 2. Spiegelpunkt sind: • Durchführung der Wartungsarbeiten nach den Angaben des flexiblen Wartungssystems bzW. gemäß Herstellerangaben und dem zurzeit gültigen Wartungsblatt für das Fahrzeug ohne zusätzliche An-, Ein-, Um- oder Aufbauten. • Daimler liefert hierzu die erforderlichen Dichtungen, Filter und Betriebsstoffe (ausgenommen Kraftstoffe). • Instandsetzungen an den Bauteilen des Antriebsstrangs (Motor, Getriebe, Retarder, Kupplung und Turbo-Retarder-Kupplung, GelenkWelle, angetriebene Achsen, Hydraulic Auxiliary Drive (HAD) soWie Abgasnachbehandlung (Blue-TEC-Anlage), die infolge von Verschleiß bei sachgemäßem Gebrauch erforderlich Werden. Daimler liefert hierzu die erforderlichen Teile. Ein Aggregatetausch erfolgt, sofern keine Wirtschaftliche Instandsetzung geWährleistet ist. • Bzgl. der o.g. Vertragsinhalte Werden, Wenn notWendig, Außenmontagen durch den mobilen Reparaturdienst (Service 24h) ausgeführt. Abschleppkosten sind enthalten, sofern Daimler nach diesem Vertrag zur Instandsetzung verpflichtet ist, der mobile Reparaturdienst (Service 24h) den Schaden vor Ort nicht beheben kann und Daimler den Abschleppauftrag erteilt hat. • Baugruppe Motor: Kältekompressor, Keilriemen, Aufhängung, Motorlager, Motorträger Aufhängung, Motorlager, Motorträger, Lenkhelfpumpe, Glüh- und Zündkerzen, Auspuffanlage (außer Katalysator/ Dieselpartikelfilter) • Baugruppe Getriebe und Retarder: Filter, Siebe, Schaltung, Schaltgestänge, Aufhängung, Getriebelager und Getriebeträger, Kühlleitungen • Baugruppe Achsen: Aufhängung, Federung, Dämpfung, Stabilisator, Längs- und Querlenker Bremsen, Bremsteile, Bremsleitungen, Räder, Bereifung, Reifendrucksensor