Zeitkarten. Wird eine Zeitkarte nicht oder nur teilweise benutzt, so kann auf Antrag eine Erstattung erfolgen. Eine Erstattung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes ist nicht möglich. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrages werden für den jeweiligen Benutzungszeitraum von dem entrichteten Beförderungsentgelt folgende Pauschalsätze abgezogen: Wochenkarte 20% je Benutzungstag Monatskarte 5% je Benutzungstag Jahreskarte Pro angefangenen Monat wird der Wert einer Monatskarte gegengerechnet
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Sources: Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen