Common use of Wie kann ich den Vertrag kündigen? Clause in Contracts

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie die Gesamtprämie (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten.

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Samples: www.jagd-versicherungen-24.de, www.gothaer.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xx. Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie die Gesamtprämie (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten. Vorläufige Deckung Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin genannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheines über den endgültigen Versicherungsschutz endet.

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Samples: gs-jagdversicherungen.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Gesellschaftsangabe Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Aufsichtsrates Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xx. Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift Xxxxxxxxxxxxx 00000 Xxxx Ladungsfähige Anschrift Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zum Gesamtbeitrag Ansprechpartner zur außergerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungs- Ombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrags Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 Xxxx Xxxxxx XX-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxx Xxxxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den entscheiden kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen Versicherungsleis- tungen sowie die Gesamtprämie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblattjewei- ligen Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingun- gen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.e. V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die eine Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages des Versicherungsvertrags einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung Annahme- erklärung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten.

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Samples: www.vwfs.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Gesellschaftsangabe Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie zum Gesamtbeitrag Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen außergerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Versicherungs- Ombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Vorläufige Deckung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Aufsichtsrates Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den entscheiden kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie die Gesamtprämie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen ProduktinformationsblattInformationsblatt zu Versicherungsprodukten, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung Beile- gung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.e. V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die eine Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Veröffentlichung Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages des Versicherungsvertrags einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung Annahme- erklärung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Widerrufs- recht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag Erst- beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese haben wir Sie im Antrag bzw. in den Versicherungsbedingungen darauf hingewiesen. Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthaltendarin genannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.

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Samples: www.gothaer.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Der Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor erlischt automatisch zu dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglichim Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Allgemeine Kundeninformationen (Stand 03/18) Informationen zum Versicherer • Gesellschaftsangaben Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung Versicherungs- leistung und zur Gesamtprämie zum Gesamtbeitrag Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Versicherungs- ombudsmann Informationen zum Vertrag • Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen vorvertrag- lichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 122786654 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den entscheiden kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung Versicherung, wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen Ver- sicherungsleistungen sowie die Gesamtprämie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag zur Gothaer Haftpflichtversicherung genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch durch diese Einrichtung nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres eines Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die eine Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. • Zustandekommen des Vertrages • Beginn des Versicherungsschutzes • Vorläufige Deckung Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung Annahmeer- klärung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem dem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten Produktinformationsblatt enthalten. Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin genann- ten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgülti- gem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.

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Samples: gs-jagdversicherungen.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Gesellschaftsangabe Ladungsfähige Anschrift Niederlassung im EU-Gebiet und dortige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung Versiche- rungsleistung und zur Gesamtprämie zum Gesamt- beitrag Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen außergerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen Vor- schlägen und sonstigen vorvertraglichen Vorver- traglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Vertrags Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xx. Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 Xxxx Xxxxxx XX-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxx Xxxxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den ent- scheiden kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen Versicherungsleistungen sowie die Gesamtprämie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen ProduktinformationsblattInformationsblatt zu Versicherungsprodukten, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versiche- rungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die von Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die eine Dauer von vier 4 Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages des Versicherungsvertrags einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags und unsere Annahmeerklä- rung Annahme- erklärung durch Übersendung des Versicherungsscheines Versicherungsscheins zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Beginn des Versicherungs- schutzes Vorläufige Deckung Bindefrist Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten. Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin genannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags einen Monat gebunden.

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Samples: www.vwfs.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgenVer- tragslaufzeit geschehen). Außerdem Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. ▪ Liste der Dienstleister ▪ Informationen zum Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft ▪ Informationen zur infoscore Auskunftei Tel. 00000-00000, Fax: 914777, E- Mail: xxxx@xxx.xx, Internet: xxx.xxxxxxxxx.xx Vorstand: Xxxx-Xxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxx Xxxxxx Aufsichtsrat: Vorsitzender: Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Flensburg - HRB Nr. 158 KA − dem Versicherungsschein − diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen − den Besonderen Versicherungsbedingungen und Risikobeschreibungen − vereinbarten Zusatzklauseln und -bausteinen − etwaigen besonderen Vereinbarungen − den gesetzlichen Bestimmungen Die darauffolgenden Beiträge müssen Sie zu dem in der Rechnung genannten Datum zahlen. Haben Sie mit uns das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen wir den ersten und die darauffolgenden Beiträge zu den genannten Zeitpunkten einziehen können, ohne dass Sie Widerspruch gegen das Lastschriftverfahren einlegen. Bitte stellen Sie sicher, dass das Konto die erforderliche Deckung aufweist. Kosten aus einem Widerspruch gegen eine berechtigte Abbuchung und aus einer Rücklastschrift mangels ausreichender Kontodeckung gehen zu Ihren Lasten. In der Regel ist zum Beispiel nach einem Schadenfall die Vereinbarung einer Ratenzahlung mit halb- oder vierteljährlichen - bei einigen Versicherungsverträgen auch mit monatlichen – Raten möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen Ist die Zah- lung des Vertrages Beginn Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des Versicherungsschutzes Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kannersten Jahresbeitrags. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie die Gesamtprämie (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, ausstehenden Raten gelten bis zu den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann vereinbarten Zah- lungstermin als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührtgestundet. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss gestundeten Raten des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustandelaufenden Versicherungsjahres werden sofort fällig, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag mit einer Rate ganz oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – teilweise in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthaltenVerzug sind.

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Samples: dema-makler.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihres Konto- oder Kreditkartenvertrages ist, entnehmen Sie bitte die Kündigungsmöglichkeiten für Ihr Konto oder wir können Ihre Kreditkarte und damit auch für Ihren Versicherungs- schutz den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer Vertragsunterlagen und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigenAllgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Gothaer Allgemeine IPID-HV-02/18 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG EINES MOBILTELEFONS GRUPPENVERSICHERUNG GÜLTIG AB 01.08.2018, GAVB-HV-12/18 Sparkasse Aachen gültig für: S-POOL Konto S-POOL Service-Center Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxxx Telefon: 0000 000-0000 xxx-x-xxxx.xxxx/xxxxxx & xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xx/x-xxxx Deutsche Assistance Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx Vorstand: Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx-Xxxxxxx (Vorsitzender) ), Xxxxxx Xxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx Aufsichtsratsvorsitzender: Xx. Xxxxxxx XxxxxxxXxxxxxxx Xxxxxx Registergericht Düsseldorf HRB 64583 Ein Unternehmen der ÖRAG-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Gesellschaften Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungs- vertrag geschlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungs- scheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Die Gothaer Allgemeine Deutsche Assistance Versicherung AG ist der Versicherer und die S- Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG der Versicherungsnehmer. Als versicherte Xxxxxx gilt jeweils der berechtigte Inhaber eines gültigen Xxxxxx oder einer gültigen Kreditkarte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Hierfür muss das Kreditinstitut einen Gruppenversicherungsvertrag für die Versicherung eines Mobiltelefons mit dem Versicherer abgeschlossen und die versicherte Person das Registrierungsformular an das Service-Center übersandt haben. Bei einer Online-Registrierung entfällt die schriftliche Bestätigung durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigtdas Service-Center. Bundesanstalt Als versicherte Sache gilt maximal ein Mobiltelefon (nachfol- gend „versicherte Sache“), für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Siedas auf den Namen des Konto- inhabers oder Kreditkarteninhabers ein Mobilfunktelefonan- schluss im deutschen Mobilfunktelefonnetz besteht. Die versicherte Sache gilt nur dann als versichert, dass die BaFin keine Schiedsstelle wenn sie im Eigentum des Versicherten steht oder durch diesen von ei- nem deutschen Mobilfunktelefonnetzbetreiber gemietet oder geleast ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- eine Bestätigung durch das Service-Center über den kannEingang der Registrierung erfolgt ist oder eine er- folgreiche Registrierung bei einem angebotenen Online-Por- tal durchgeführt wurde. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie Bei einer Online-Registrierung ent- fällt die Gesamtprämie (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etcschriftliche Bestätigung durch das Service-Center.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten.

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Samples: www.sparkasse-aachen.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Gesellschaftsangabe Ladungsfähige Anschrift Niederlassung im EU-Gebiet und dortige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung Versiche- rungsleistung und zur Gesamtprämie zum Gesamtbeitrag Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen Vor- schlägen und sonstigen vorvertraglichen vor- vertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Vertrags Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 0, 00000 Xxxx Niederlassung für Frankreich Hauptbevollmächtigter 0 Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx FR-67000 Strasbourg Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den ent- scheiden kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen Versicherungsleistungen sowie die Gesamtprämie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen ProduktinformationsblattInformationsblatt zu Versicherungsprodukten, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versiche- rungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG AG, 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die von Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die eine Dauer von vier 4 Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages des Versicherungsvertrags einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags und unsere Annahmeerklä- rung Annahme- erklärung durch Übersendung des Versicherungsscheines Versicherungsscheins zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten.

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Samples: www.gothaer.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Gesellschaftsangabe Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie zum Gesamtbeitrag Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen außergerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Versicherungs- Ombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Vorläufige Deckung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Aufsichtsrates Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den entscheiden kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie die Gesamtprämie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen ProduktinformationsblattInformationsblatt zu Versicherungsprodukten, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung Beile- gung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.e. V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die eine Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Veröffentlichung Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages des Versicherungsvertrags einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung Annahmeer- klärung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein Versi- cherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag Erst- beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese haben wir Sie im Antrag bzw. in den Versicherungsbedingungen darauf hingewiesen. Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthaltendarin ge- nannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.

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Samples: besserberater.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Gesellschaftsangabe Ladungsfähige Anschrift Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie zum Gesamtbeitrag Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen außergerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Versicherungs- Ombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Vertrags Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Aufsichtsrates Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 Xxxx Xxxxxx XX-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxx Xxxxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den entscheiden kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen Versicherungsleis- tungen sowie die Gesamtprämie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblattjewei- ligen Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingun- gen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen auftergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.e. V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen Werbemaftnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die eine Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages des Versicherungsvertrags einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung Annahme- erklärung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich einschlieftlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten.

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Samples: www.gothaer.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Ob Sie ein ordentliches Kündigungsrecht haben, wird durch das von Ihnen gewählte Versicherungsprodukt be- stimmt. Sofern ein ordentliches Kündigungsrecht verein- bart worden ist, bedarf die Kündigungserklärung der Text- form (E-Mail, Fax oder Post). Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigenan dieser Stelle auf Ihre Versicherungs- unterlagen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgengesetzlichen Bestimmungen über das außerordentli- che Kündigungsrecht bleiben unberührt. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben IPID KV CAU HMR 2018 Identität des Versicherers (Name, Anschrift): HanseMerkur Reiseversicherung AG (Rechtsform: Aktiengesellschaft) Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0 X-00000 Xxxxxxx Tel.: +00 00 0000-0000 Fax: +00 00 0000-0000 Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 19768 Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Gothaer Allgemeine Versicherung Vertretungsberechtigte der HanseMerkur Reiseversicherung AG: HanseMerkur Reiseversicherung AG (Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht KölnAktiengesellschaft) Xxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0 X-00000 Xxxxxxx Vertreten durch den Vorstand: Xxxxxxxx Xxxxxxx (Vors.), HRB 21433 Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxx Xxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxx. Aufsichtsrates: Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx XxArnold Hauptgeschäftstätigkeit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, im Folgenden „HanseMerkur“ genannt: Die HanseMerkur betreibt die Versicherung von Risiken, die sich auf Reisen beziehen. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis Name und Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, X-00000 Xxxx xxx.xxxxx.xx Zuständiger Versicherungsvermittler: Das Versicherungsverhältnis kommt mit Hilfe der Care Concept AG als Mehrfachvermittler (Assekuradeur) zustande. Diese steht Ihnen unter Care Concept AG Xx Xxxx-Xxxx-Xxxxxxx 00 X-00000 Xxxx Telefon: +00 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie00000-0 Fax: +00 000 00000-00 E-Mail: xxxx@xxxx-xxxxxxx.xx Handelsregister-Nr. HRB 8470 zur Verfügung und ist für die Vertragsabwicklung einschließlich der Bearbeitung von Leistungsfällen zuständig. Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen: Für die in diesem Druckstück aufgeführten Produkte bestehen keine Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen. Wesentliche Merkmale der Leistungen: Die HanseMerkur betreibt auf Reisen bezogene Schaden- und Unfallversicherungen. Je nach Umfang des gewählten Versicherungsschutzes, leistet die HanseMerkur aus der Reise- Krankenversicherung, Reise-Unfallversicherung, Reise- Haftpflichtversicherung, Reisegepäck-Versicherung oder Reise- Rücktrittskosten-Versicherung nach den jeweiligen Versicherungs- bedingungen. Der Umfang des Versicherungsschutzes wird vom Versicherungs- nehmer im Antragsdruckstücks bestimmt. Xxxxxxxx Angaben über Art und Umfang des vom Versicherungsnehmer gewählten Versicherungsschutzes sind der Leistungsbeschreibung im Antrag und den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Die Leistungspflicht der HanseMerkur nach Eintritt des Versicherungsfalls wird fällig, wenn diese dem Grunde und der Höhe nach festgestellt ist. Die Auszahlung der Erstattungssumme an den berechtigten Zahlungsempfänger erfolgt binnen eines Monats. Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange die Prüfung des Anspruches durch die HanseMerkur infolge eines Verschuldens der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers gehindert ist. (nähere Details siehe § 11 VersVG) Gesamtpreis und Preisbestandteile: Die zu entrichtende Gesamtprämie ergibt sich aus dem Umfang des vom Versicherungsnehmer gewählten Versicherungsschutzes. Die jeweiligen Prämien für die Bestandteile des Versicherungsschutzes sind dem Antragsdruckstück zu entnehmen. Wir empfehlen, auch die Angebots- und Vertragsunterlagen, welche Ihnen ggf. auch per E-Mail zugesendet werden, auszudrucken und zu Ihren Unterlagen zu nehmen. Die genannten Prämien enthalten die aktuelle gesetzliche Versicherungssteuer. Die genannten Prämien der Krankenversicherung enthalten die gesetzliche Versicherungssteuer in Höhe von 1 Prozent. Zusätzliche Kosten, Steuern oder Gebühren: Grundsätzlich entstehen keine zusätzlichen Kosten, weitere Steuern oder Gebühren. Im Einzelfall können jedoch Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR für die erste bzw. 5,– EUR für die 2. Mahnung, Gebühren für die Rückbuchung von Lastschriften in Höhe von 4,– EUR, eine Bearbeitungsgebühr bei Durchführung von Beitragsrückerstattungen in Höhe von 5,– EUR, eine Geschäftsgebühr in Höhe von 15,– EUR bei Rücktritt der HanseMerkur wegen Nichtzahlung des Beitrages, sowie über den pauschalen Erstattungsbetrag hinausgehende Telekommunikationskosten in Abhängigkeit von dem gewählten Kommunikationsweg/Provider, entstehen. Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung: Die Prämie ist eine Einmalprämie und bei Abschluss des Vertrages zu zahlen. Sie kann auch in Raten entrichtet werden. Näheres ist dem Versicherungsantrag zu entnehmen. Wird die Prämie von dem Versicherer per SEPA-Lastschriftverfahren von einem Bank- oder Kreditkartenkonto abgerufen, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und weder Versicherungsnehmer noch – im Fall, dass die BaFin keine Schiedsstelle der Versicherungsnehmer nicht Inhaber des Xxxxxx ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann– der Versicherungsnehmer und/oder Kontoinhaber dem Zahlungsabruf widerspricht. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen: Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie die Gesamtprämie (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauersind so lange gültig, wie sie auf der Homepage/Website der Care Concept AG eingesehen werden können. Dies gilt sowohl Beginn des Vertrages, des Versicherungsschutzes, Dauer der Bindefrist bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Antragsstellung Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung durch Übersendung des Versicherungsscheines mit der Zahlung der geschuldeten Prämie zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu mit dem im Versicherungsschein angegebenen bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Zahlung der geschuldeten Prämie. Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und der Erstbei- trag Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Kann die Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang einer schriftlichen Zahlungsaufforderung des Versicherungsscheines bezahlt worden istVersicherers erfolgt. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, In der Reisekrankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehendarüber hinaus nicht vor dem Zeitpunkt der Ausreise aus dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder aus dem Staatsgebiet, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt die versicherte Person einen Wohnsitz hat, sowie vor Ablauf eventueller Wartezeiten. Die Voraussetzungen für den Abschluss der Versicherung entnehmen Sie bitte § 2 der beigefügten Versicherungsbedingungen. Eine Bindefrist ist nicht vorgesehen. Wichtiger Hinweis gemäß § 38 Abs. 2 VersVG: Tritt der Versicherungsfall nach Abschluss des Vertrages ein und ist die einmalige oder die erste Versicherungsprämie zu Versicherungs- produkten enthaltendiesem Zeitpunkt noch nicht gezahlt, ist die HanseMerkur nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.care-concept.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Gesellschaftsangabe Ladungsfähige Anschrift Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie zum Gesamtbeitrag Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen außergerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungs- Ombudsmann Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Aufsichtsrates Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xx. Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 Xxxx Xxxxxx XX-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxx Xxxxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den entscheiden kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie die Gesamtprämie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen ProduktinformationsblattInformationsblatt zu Versicherungsprodukten, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungs- bedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung Beile- gung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.e. V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Gültigkeitsdauer von Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben Vorschlägen und sonstigen eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen vorvertraglichen Angaben (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die eine Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Bindefrist Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines des Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten.

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Samples: www.xxv24.de

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Ob Sie ein ordentliches Kündigungsrecht haben, wird durch das von Ihnen gewählte Versicherungsprodukt be- stimmt. Sofern ein ordentliches Kündigungsrecht verein- bart worden ist, bedarf die Kündigungserklärung der Text- form (E-Mail, Fax oder Post). Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigenan dieser Stelle auf Ihre Versicherungs- unterlagen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgengesetzlichen Bestimmungen über das außerordentli- che Kündigungsrecht bleiben unberührt. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben IPID KV CAU HMR 2018 Identität des Versicherers (Name, Anschrift): HanseMerkur Reiseversicherung AG (Rechtsform: Aktiengesellschaft) Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0 X-00000 Xxxxxxx Tel.: +00 00 0000-0000 Fax: +00 00 0000-0000 Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 19768 Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Gothaer Allgemeine Versicherung Vertretungsberechtigte der HanseMerkur Reiseversicherung AG: HanseMerkur Reiseversicherung AG (Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Aktiengesellschaft) Xxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0 X-00000 Xxxxxxx Vertreten durch den Vorstand: Xxxxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Vors.), Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxx Xxxxx, Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx, Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xx. Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Xxxxxxx Hauptgeschäftstätigkeit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, im Folgenden „HanseMerkur“ genannt: Die Gothaer Allgemeine HanseMerkur betreibt die Versicherung AG ist durch Erlaubnis von Risiken, die sich auf Reisen beziehen. Name und Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, X-00000 Xxxx xxx.xxxxx.xx Zuständiger Versicherungsvermittler: Das Versicherungsverhältnis kommt mit Hilfe der Care Concept AG als Mehrfachvermittler (Assekuradeur) zustande. Diese steht Ihnen unter Care Concept AG Xx Xxxx-Xxxx-Xxxxxxx 00 X-00000 Xxxx Telefon: +00 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie00000-0 Fax: +00 000 00000-00 E-Mail: xxxx@xxxx-xxxxxxx.xx Handelsregister-Nr. HRB 8470 zur Verfügung und ist für die Vertragsabwicklung einschließlich der Bearbeitung von Leistungsfällen zuständig. Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen: Für die in diesem Druckstück aufgeführten Produkte bestehen keine Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen. Wesentliche Merkmale der Leistungen: Die HanseMerkur betreibt auf Reisen bezogene Schaden- und Unfallversicherungen. Je nach Umfang des gewählten Versicherungsschutzes, leistet die HanseMerkur aus der Reise- Krankenversicherung, Reise-Unfallversicherung, Reise- Haftpflichtversicherung, Reisegepäck-Versicherung oder Reise- Rücktrittskosten-Versicherung nach den jeweiligen Versicherungs- bedingungen. Der Umfang des Versicherungsschutzes wird vom Versicherungs- nehmer im Antragsdruckstücks bestimmt. Xxxxxxxx Angaben über Art und Umfang des vom Versicherungsnehmer gewählten Versicherungsschutzes sind der Leistungsbeschreibung im Antrag und den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Die Leistungspflicht der HanseMerkur nach Eintritt des Versicherungsfalls wird fällig, wenn diese dem Grunde und der Höhe nach festgestellt ist. Die Auszahlung der Erstattungssumme an den berechtigten Zahlungsempfänger erfolgt binnen eines Monats. Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange die Prüfung des Anspruches durch die HanseMerkur infolge eines Verschuldens der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers gehindert ist. (nähere Details siehe § 11 VersVG) Gesamtpreis und Preisbestandteile: Die zu entrichtende Gesamtprämie ergibt sich aus dem Umfang des vom Versicherungsnehmer gewählten Versicherungsschutzes. Die jeweiligen Prämien für die Bestandteile des Versicherungsschutzes sind dem Antragsdruckstück zu entnehmen. Wir empfehlen, auch die Angebots- und Vertragsunterlagen, welche Ihnen ggf. auch per E-Mail zugesendet werden, auszudrucken und zu Ihren Unterlagen zu nehmen. Die genannten Prämien enthalten die aktuelle gesetzliche Versicherungssteuer. Die genannten Prämien der Krankenversicherung enthalten die gesetzliche Versicherungssteuer in Höhe von 1 Prozent. Zusätzliche Kosten, Steuern oder Gebühren: Grundsätzlich entstehen keine zusätzlichen Kosten, weitere Steuern oder Gebühren. Im Einzelfall können jedoch Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR für die erste bzw. 5,– EUR für die 2. Mahnung, Gebühren für die Rückbuchung von Lastschriften in Höhe von 4,– EUR, eine Bearbeitungsgebühr bei Durchführung von Beitragsrückerstattungen in Höhe von 5,– EUR, eine Geschäftsgebühr in Höhe von 15,– EUR bei Rücktritt der HanseMerkur wegen Nichtzahlung des Beitrages, sowie über den pauschalen Erstattungsbetrag hinausgehende Telekommunikationskosten in Abhängigkeit von dem gewählten Kommunikationsweg/Provider, entstehen. Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung: Die Prämie ist eine Einmalprämie und bei Abschluss des Vertrages zu zahlen. Sie kann auch in Raten entrichtet werden. Näheres ist dem Versicherungsantrag zu entnehmen. Wird die Prämie von dem Versicherer per SEPA-Lastschriftverfahren von einem Bank- oder Kreditkartenkonto abgerufen, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und weder Versicherungsnehmer noch – im Fall, dass die BaFin keine Schiedsstelle der Versicherungsnehmer nicht Inhaber des Xxxxxx ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann– der Versicherungsnehmer und/oder Kontoinhaber dem Zahlungsabruf widerspricht. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen: Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie die Gesamtprämie (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauersind so lange gültig, wie sie auf der Homepage/Website der Care Concept AG eingesehen werden können. Dies gilt sowohl Beginn des Vertrages, des Versicherungsschutzes, Dauer der Bindefrist bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Antragsstellung Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung durch Übersendung des Versicherungsscheines mit der Zahlung der geschuldeten Prämie zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu mit dem im Versicherungsschein angegebenen bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Zahlung der geschuldeten Prämie. Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und der Erstbei- trag Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Kann die Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang einer schriftlichen Zahlungsaufforderung des Versicherungsscheines bezahlt worden istVersicherers erfolgt. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, In der Reisekrankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehendarüber hinaus nicht vor dem Zeitpunkt der Ausreise aus dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder aus dem Staatsgebiet, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt die versicherte Person einen Wohnsitz hat, sowie vor Ablauf eventueller Wartezeiten. Die Voraussetzungen für den Abschluss der Versicherung entnehmen Sie bitte § 2 der beigefügten Versicherungsbedingungen. Eine Bindefrist ist nicht vorgesehen. Wichtiger Hinweis gemäß § 38 Abs. 2 VersVG: Tritt der Versicherungsfall nach Abschluss des Vertrages ein und ist die einmalige oder die erste Versicherungsprämie zu Versicherungs- produkten enthaltendiesem Zeitpunkt noch nicht gezahlt, ist die HanseMerkur nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen Versicherungsleis- tungen sowie die Gesamtprämie (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen jewei- ligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen auftergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen Werbemaftnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich einschlieftlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten.

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Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht einem der Vertragspartner bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugeht. Daneben können Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel z. B. möglich nach Eintritt eines Versicherungsfalles. Dokumente zur Versicherungspolice M17 Nur gültig in Verbindung mit den auf der Versicherungspolice ausgewiesenen Prämien und Leistungsbeschreibungen. Der Versiche- rungsabschluss ist auf der Versicherungspolice dokumentiert! • Gesundheits-Assistance • Reise-Krankenversicherung inkl. Real-Time • Kranken-Rücktransport Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen Geltungsbereich: weltweit Versicherter Reisepreis: keine Beschränkung Versicherte Reisedauer: siehe Versicherungspolice / Reise- / Buchungsbestätigung. Der Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, die maxi- mal mögliche Reisedauer liegt bei 45 Tage je Reise. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise. Unser Service-Team informiert Sie rund um das Thema Reiseschutz (Mo – Fr 08.30 – 19.00 Uhr und Sa 09.00 – 14.00 Uhr): Telefon: +49.89.6 00 00-000 Telefax: +49.89.6 24 24-244 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx Schnell, bequem und rund um die Uhr melden Sie uns Ihren Schaden unter xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx (alternativ auch per Post an unsere Schadenabteilung). Bei Notfällen während der Reise ist die Assistance für Sie da. Unser 24-Stunden- Notfall-Service bietet Ihnen rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe welt- weit! Wichtig für Hilfe im Notfall während der Reise • Halten Sie die genaue Anschrift und Telefonnummer Ihres derzeitigen Aufent- haltsortes bereit. • Notieren Sie sich die Namen Ihrer Ansprechpartner wie z. B. Arzt, Krankenhaus, Polizei. • Schildern Sie möglichst genau den Sachverhalt und halten Sie alle notwendigen Angaben bereit (Reisebeginn / -ende, Veranstalter, Policennummer). Telefon: +49.89.6 00 00-000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx Einzel-Prämie: gültig für jeweils eine Person Familien- / Paar-Prämie: gültig für bis zu zwei Erwachsene (unabhängig vom Ver- wandtschaftsverhältnis und gemeinsamen Wohnsitz) und Kinder bis zur Vollen- dung des 21. Lebensjahres. Eigene Kinder können in beliebiger Anzahl versichert werden. Ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Alle versicherten Perso- nen sind namentlich aufzuführen. Beim Jahres-Reiseschutz gelten die in der Versi- cherungspolice genannten maximalen Reisepreise / Versicherungssummen für jede Reise in voller Höhe. Alle versicherten Personen können auch getrennt voneinander verreisen. Der Versicherungsschutz der mitversicherten Kinder endet mit deren 21. Geburtstag. Prämie für Personen ab 67 Jahre: Maßgebend ist das Alter bei Versicherungsab- schluss. Wird beim Jahres-Reiseschutz die Altersgrenze von 67 Jahren während der Laufzeit des Vertrages erreicht, fällt die Prämie ab 67 Jahren erst bei der nächsten Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr an. Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich in der Versicherungspoli- ce / Reise- / Buchungsbestätigung aufgeführte(n) versicherte(n) Person(en). Die Höhe der Prämie richtet sich in der Regel nach dem ausgewählten Versiche- rungsschutz, der Laufzeit des Vertrages und dem Preis der versicherten Reise. Prä- mien für höhere Reisepreise auf Anfrage. Allianz Global Assistance ist eine Marke der AWP P&C S.A. Die vertraglich vereinbar- ten Versicherungsleistungen werden von AWP P&C S.A. nach Maßgabe der nachste- henden Versicherungsbedingungen geboten. Mündliche Vereinbarungen sind un- wirksam. Die Versicherungssteuer ist in den Prämien enthalten. Gebühren werden nicht erhoben. Maßgebend für den Versicherungsumfang sind die in der Versiche- rungspolice / Reise- / Buchungsbestätigung dokumentierten Prämien und Leis- tungsbeschreibungen. Abschlusshinweise: Der Jahres-Reiseschutz sichert mit einem Schadenfall Vertrag die Risiken aus mehreren Versicherungssparten für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Eine Reise liegt vor, wenn die Reise mindestens eine im Voraus gebuchte Übernach- tung außerhalb des Wohn- oder Arbeitsortes beinhaltet oder wenn die Reise an ei- nen mindestens 50 km vom Wohn- oder Arbeitsort entfernten Ort führt. Der Jahres- Reiseschutz ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland abschließbar. Einzüge von ausländischen Konten im SEPA-Raum sind möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung Der Versicherungsschutz tritt zu dem vereinbarten Zeitpunkt nur in Kraft, wenn AWP die Jahresprämie aufgrund Ihrer Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abbuchen konnte. Jeder Reiseschutz mit inkludierter Reiserücktritt-Versicherung sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spä- Xxxx Xxxx, Hauptbevollmächtigter AWP P&C S.A. Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxx 00 X - 00000 Xxxxxxxx (xxx Xxxxxxx) AWP P&C S.A. Aktiengesellschaft französischen Rechts Hauptbevollmächtigter: Xxxx Xxxx Registergericht: München HRB 4605 USt.-IdNr.: DE 129274528 VersSt.-Nr.: 802/V90802001910 testens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen. Beim Jahres-Reiseschutz werden Reisebuchungen vor Abschluss der Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist. Im Falle der Beendigung des Versicherungsvertrages besteht Versicherungs- schutz bei Reiserücktritt aufgrund eines versicherten Ereignisses innerhalb der Lauf- zeit der Versicherung. In den übrigen Versicherungssparten beginnt der Versiche- rungsschutz mit dem Antritt der versicherten Reise und zur Gesamtprämie Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung der versicherten Reise. Der Versicherungsschutz verlängert sich über das planmäßige Reiseende hinaus, wenn die vereinbarte Versicherung die gesamte geplante Reise erfasst und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen sich die Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, welche die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, so- fern der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ende des Vertrages Beginn Versicherungsjahres gekündigt wurde. Für mitversicherte Kinder endet der Versicherungsschutz be- reits bei Vollendung des Versicherungsschutzes Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxx21. XxLebensjahres. Xxxxxx Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich) Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080 Vorstand: Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) ), Xxx Xxxxxxxxx, Xxxxx xx Ferrari, Xxx Xxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxx Xxxx-Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxxx XxXxxxxx Kurzüberblick Verbraucherinformationen Dieses Informationsblatt gibt Ihnen in knapper Form einen Über- blick über unsere Versicherungsprodukte. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG Beschrieben sind nur die wesentlichen Inhalte. Abschließend dargestellt ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- Versi- cherungsschutz in den kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie die Gesamtprämie (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits „Leistungen im jeweiligen Produktinformationsblatt, Überblick“ und den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etcAVB.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten.

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Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Gesellschaftsangabe Ladungsfähige Anschrift Niederlassung im EU-Gebiet und dortige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie zum Gesamtbeitrag Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Versicherungs- Ombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Aufsichtsrates Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xx. Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 Xxxx Xxxxxx XX-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxx Xxxxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den entscheiden kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie die Gesamtprämie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen ProduktinformationsblattInformationsblatt zu Versicherungsprodukten, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsbe- dingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden zu- frieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung Beile- gung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.e. V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer Gültigkeits- dauer angegeben ist, gelten sie für die eine Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines des Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung Annahme- erklärung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Widerrufs- recht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Der Vertrag (ggfs. mit Verlängerung) kann 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt werden. Im Übrigen endet Ihr Vertrag mit unserer Kenntnis vom Tod des Versicherungsnehmers. Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx IPID UVHV HMR 2022 Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxxxxx Telefon +00 00 0000-0000 Fax +00 00 0000-0000 Amtsgericht Hamburg HRB 19768 HanseMerkur Reiseversicherung AG Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxx vertreten durch den Vorstand: Xxxxxxxx Xxxxxxx (Vorsitz), Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxx Xxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xx. Xxxx Xxxx Arnold Die Gothaer Allgemeine HanseMerkur betreibt die Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigtvon Risiken, die sich auf Reisen beziehen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 000, 00000 Xxxx Bitte beachten Siexxx.xxxxx.xx Das Versicherungsverhältnis kommt mit Hilfe der Care Concept AG als Mehrfachvermittler (Assekuradeur) zustande. Diese steht Ihnen unter Care Concept AG Xx Xxxx-Xxxx-Xxxxxxx 00 00000 Xxxx Telefon:+00 000 00000-0 Fax: +00 000 00000-00 E-Mail: xxxx@xxxx-xxxxxxx.xx zur Verfügung und ist für die Vertragsabwicklung einschließlich der Bearbeitung von Leistungsfällen zuständig. Für die in diesem Druckstück aufgeführten Produkte bestehen keine Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen. Die HanseMerkur betreibt auf Reisen bezogene Schaden- und Unfallversicherungen. Je nach Umfang des gewählten Versicherungsschutzes, leistet die HanseMerkur aus der Reise-Krankenversicherung, Reise- Unfallversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Reisegepäck-Versicherung oder Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Der Umfang des Versicherungsschutzes wird vom Versicherungsnehmer im Antragsdruckstück bestimmt. Xxxxxxxx Angaben über Art und Umfang des vom Versicherungsnehmer gewählten Versicherungsschutzes sind der Leistungsbeschreibung im Antrag und den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Ist die Leistungspflicht der HanseMerkur dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen eines Monats. Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange die Prüfung des Anspruches durch die HanseMerkur infolge eines Verschuldens der versicherten Person gehindert ist. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die zu entrichtende Einmalprämie/Gesamtprämie ergibt sich aus dem Umfang des vom Versicherungsnehmer gewählten Versicherungsschutzes. Die jeweiligen Prämien für die Bestandteile des Versicherungsschutzes sind dem Versicherungsschein sowie den vom Versicherungsnehmer ausgefüllten Antragsunterlagen zu entnehmen. Wir empfehlen daher, auch die Antragsunterlagen, welche Ihnen mit dem Versicherungsschein per E-Mail zugesendet werden, auszudrucken und zu Ihren Unterlagen zu nehmen. Die genannten Prämien der Krankenversicherung sind versicherungssteuerfrei. Grundsätzlich entstehen keine zusätzlichen Kosten, Steuern oder Gebühren. Im Einzelfall können jedoch Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR für die erste bzw. 5,– EUR für die 2. Mahnung, Gebühren für die Rückbuchung von Lastschriften in Höhe von 4,– EUR, eine Bearbeitungsgebühr bei Durchführung von Beitragsrückerstattungen in Höhe von 5,– EUR, eine Geschäftsgebühr in Höhe von 15,– EUR bei Rücktritt der HanseMerkur wegen Nichtzahlung des Beitrages, bei Zahlung per Kreditkarte / PayPal eine Gebühr in Höhe von 4 % des Gesamtbeitrages, mindestens aber 3,– EUR, sowie über den pauschalen Erstattungsbetrag hinausgehende Telekommunikationskosten in Abhängigkeit von dem gewählten Kommunikationsweg / Provider, entstehen. Die Prämie kann als einmalige Beitragszahlung für die gesamte Versicherungsdauer entrichtet werden. Die Erst- oder Einmalprämie wird mit Beginn des Versicherungsvertrages fällig. Die Zahlweise der Prämie kann wahlweise über das SEPA-Lastschriftverfahren, per Überweisung, per Kreditkartenzahlung oder per PayPal erfolgen. Bei Zahlung der Prämie per SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte ist die Zahlung rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und kein Widerspruch des Versicherungsnehmers – bzw. sofern dieser nicht der Inhaber des genannten Xxxxxx ist – des Kontoinhabers dem Zahlungsabruf widerspricht. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind zeitlich unbefristet gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der vom Versicherer hierfür vorgesehene Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt bei dem Versicherer eingeht und dieser den Antrag mit Übersendung des Versicherungsscheines annimmt. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, nicht jedoch vor rechtzeitiger Zahlung der geschuldeten Prämie. Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Kann die Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Die Voraussetzungen für den Abschluss der Versicherung entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen. Eine Bindefrist des Antragsstellers an den Antrag ist nicht vorgesehen. Tritt der Versicherungsfall nach Abschluss des Vertrages ein und ist die einmalige oder die erste Versicherungsprämie zu diesem Zeitpunkt noch nicht gezahlt, ist die HanseMerkur nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer die BaFin keine Schiedsstelle Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Der Vertrag ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kannje nach gewählter Dauer befristet. Die wesentlichen Merkmale Der Vertrag endet mit dem mit dem Ende der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie die Gesamtprämie (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Reise bzw. dem vereinbarten Versicherungsende. Tritt die HanseMerkur wegen Nichtzahlung der ersten bzw. einmaligen Prämie nach § 37 Abs. 1 VVG vom Vertrag zurück, erhebt sie eine Geschäftsgebühr in unserem Vorschlag genanntHöhe von 15,– EUR je Versicherungsvertrag gemäß § 39 Abs. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel1 VVG. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Klagen gegen die HanseMerkur können in Hamburg erhoben werden oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche dem Ort, an dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit ist Deutsch. Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeitengerichtet werden: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr RechtOmbudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Xxxxxxxx 00 00 00, unmittelbar 00000 Xxxxxx xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührtbleibt hiervon unberührt. Die Ihnen Beschwerden gegen die HanseMerkur können erhoben werden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen Finanzdienstleistungsaufsicht (BroschürenBaFin) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthalten.00000 Xxxx xxx.xxxxx.xx

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Wie kann ich den Vertrag kündigen?. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgenvorher geschehen). Außerdem Sie oder wir können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall möglichoder auch bei endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben Ladungsfähige Anschrift Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Informationen zur Versicherungsleistung und zur Gesamtprämie Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Gothaer Beschwerde- management • Versicherungsombudsmann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben Bindefrist Zustandekommen Vertragsinformationen Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten 5 Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen 5 Wann der Versicherungsschutz beginnt 5 Laufzeit des Vertrages Beginn des Versicherungsschutzes Gothaer Allgemeine und Kündigungsbedingungen 5 Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt 6 Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist 6 In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren 6 Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet 6 Hinweise zum Datenschutz 6 Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten Sie erreichen uns wie folgt: Ammerländer Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Vorsitzender des Aufsichtsrats XxxxVVaG Xxxxxxxxxx. Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: 04488-53737- 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels- register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer HRB 201743 eingetragen. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha- den- und Unfallversicherungen. Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen Allgemeine Vertragsinformationen Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie dem Versicherungsschein und dem Antrag entnehmen. Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie – unabhän- gig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg- lich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zahlen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist durch Erlaubnis erfüllt, sobald wir den Beitrag erhalten. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- weisung der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb Beiträge nicht kümmern. Beim Lastschriftver- fahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns angegebenen Kon- to nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Wann der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten SieVersicherungsschutz beginnt Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist dies die Bestätigung, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie die Gesamtprämie (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Allgemeine Versicherung AG 00000 Xxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für die Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebundenVertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklä- rung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versicherungsschein angegebenen Versiche- rungsschein bezeichneten Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines bezahlt worden . Voraussetzung ist. Für den Fall, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglichuns ermächtigt haben, sondern zu einem späteren Zeit- punkt zahlendie Beiträge abzubuchen. Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe- dingungen entnehmen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in die dem jeweiligen Informationsblatt zu Versicherungs- produkten enthaltenVertrag zugrunde liegen.

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