Werbemittel/Präsentationen/Lautstärke Musterklauseln

Werbemittel/Präsentationen/Lautstärke. Auf der eigenen Standfläche sind werbliche Aktionen zulässig, es muss nur ausreichend Zuschauerraum nachgewiesen werden. Werbliche Aktionen dür- fen nicht zu Behinderungen und Störungen auf Gängen und Nachbarständen führen. Zu Nachbarständen ausgerichtete Werbung ist nur bis zu einer Höhe von 2,50 m zulässig, es sei denn es liegt eine schriftliche Genehmigung des Standnachbars vor. Präsentationen, Shows oder Showeinlagen müssen von der MHC genehmigt werden. Der vom Stand ausgehende Geräuschpegel darf grundsätzlich 60 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten und die Ausrufanlage nicht übertönen. Musikalische Darbietungen müssen bei der GEMA gemeldet wer- den (siehe auch Punkt 9.).