Weitere Meldepflichten Musterklauseln

Weitere Meldepflichten. Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)
Weitere Meldepflichten. Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) Sonderbedingungen für ein FFB Fondsdepot mit Portfolio 1. Ein Berater/Vermittler kann im Auftrag seines Kunden die Anlage in einem strukturierten Portfolio beantragen. Durch entsprechenden Antrag werden für den/die betroffenen Kunden Anteile an den Fonds gemäß der festgelegten Portfoliostrukutur in dem darin angegebenen Verhältnis angeschafft. Die Beratung und Verantwortung für die Auswahl der Fonds und die Eignung der Portfoliostrukutur für den Kunden liegt auch hier aus­ schließlich beim Berater/Vermittler. Die FIL Fondsbank GmbH Zweigniederlassung Wien (Bank) führt die Aufträge lediglich aus ohne die Kunden dabei zu beraten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich, soweit dies nicht im Folgenden anders geregelt ist. In einem Depot kann jeweils nur ein Portfolio hinterlegt werden. Sofern mehrere Port­ folios gewünscht sind, sind dazu entsprechend weitere Depots zu eröffnen. 2. Einzahlungen, Sparbeträge und Tauschbeträge werden ausschließlich in die gemäß Portfoliostruktur angegebenen Fonds oder – wenn dies gesondert beauftragt wird – in den Basisfonds unter Anwendung der gewählten Anlagevariante angelegt. Bei einer Änderung der Portfoliostruktur werden alle auf diese Änderung folgenden Einzahlungen, Sparbeträge und ggf. Tauschbeträge ausschließlich in die geänderte Portfoliostruktur unter Anwendung der gewählten Anlagevariante vorgenommen. Das Gleiche gilt bei einer Änderung des Basisfonds. 3. Auszahlungen bzw. Verkäufe von Investmentfondsanteilen oder Anteilsbruchteilen wer­ den ausschließlich aus der zum Zeitpunkt der Auszahlung bzw. des Verkaufs aktuellen Struktur der Investmentfondsbestände im Depot (Bestandsstruktur) oder aus dem Basisfonds erfolgen. D. h. anteilig aus jedem Fonds im Depot im Verhältnis zu deren Gesamtbestand, außer aus einem Basisfonds und eventuell bestehenden Beständen in einem Dach­Hedgefonds oder Fonds mit Orderbeschränkungen. Die Bestandsstruktur weicht von der ursprünglich gewählten Portfoliostruktur zum Beispiel durch Fondspreis­ änderungen, Einlieferung neuer Fonds aus anderen Depots, Ausschüttungen oder eine zwischenzeitlich geänderte Portfoliostruktur ab. 4. Bei Neuanlage oder bei Änderung einer Portfoliostruktur in einem bestehenden Depot kann eine einmalige Anpassung an die Portfoliostruktur (Rebalancing/Reallokation) oder eine wiederkehrende Anpassung an die Portfoliostruktur (automatisches Rebalancing) zu einem gewählten Turnus beauftragt werden. Die Neuanl...