Erstattung Musterklauseln

Erstattung. Der Reiserücktrittsfonds gilt nicht bei Annullierung/Kündigung, wenn von dritter Seite eine Vergütung erfolgt.
Erstattung. Interrail Global Pass 31 Interrail One Country Pass 32
Erstattung. Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Tel.: +00 (0)00 000000000-0, xxxx@xxx-xxxxxx.xx, xxx.xxx-xxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000 EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitsta- gen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensiche- rungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www. xxx-xxxxxx.xx Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagen- sicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Konto- auszug bestätigen.
Erstattung. Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Postanschrift Postfach 11 04 48 Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx 00000 Xxxxxx Telefon: + 00 (0) 00 00 00 00 960 Deutschland E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100000 EUR) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx.
Erstattung. Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 00 00 00 000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000 Euro) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Er- stattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abge- laufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deut- scher Banken GmbH unter xxx.xxx-xxxxxx.xx.
Erstattung. Das zuständige Einlagensicherungssystem ist Einlagensicherung AUSTRIA GmbH X-0000 Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx 00/0/XX0 E-Mail: xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 EUR) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstattet. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für be- stimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. In Fällen, in denen Einlagen über 100 000 EUR hinaus gesichert sind, bedarf es eines gesonderten Antrags der Einleger an das Einlagensicherungssystem, der grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls an die Sicherungseinrichtung zu stellen ist. Bei der Berechnung der gedeckten Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen nicht zu berücksichtigen, soweit ihnen Ver- bindlichkeiten des Einlegers gegenüber dem Kreditinstitut gegenüberstehen, die gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Bei Gemeinschaftskonten werden die erstattungsfähigen Einlagen im Sicherungsfall zu gleichen Teilen auf die Einleger verteilt, außer die Einleger des Gemeinschaftskontos haben dem Kreditinstitut vor Eintritt des Sicherungsfalls schriftlich besondere Regelungen für die Aufteilung der Einlagen übermittelt. Gedeckte Einlagen werden nicht ausbezahlt, wenn in den letzten 24 Monaten vor Eintritt des Sicherungsfalls keine Transaktion in Verbindung mit einer Einlage stattgefunden hat und der Wert der Einlage geringer ist als die Verwaltungs- kosten, die der Sicherungseinrichtung bei der Auszahlung entstehen würden.
Erstattung. Die Erstattung der Aufpreise ist ausgeschlossen.
Erstattung. Wenn die Erstattungspflicht durch den Garantiegeber festgestellt wurde, wird der Online-Shop von der Trusted Shops AG zur Erstattung aufgefordert. Sollte der Online-Shop Ihnen die geleis- tete Zahlung anschließend nicht innerhalb von fünf Kalendertagen er- statten, erhalten Sie Ihr Geld im Rahmen der Trusted Shops Garantie von dem Garantiegeber zurück.
Erstattung. Erstattungen von Beförderungsentgelten wegen Nichtnutzung der UmweltCard (Chipkarte) sowie ggfs. der darauf befindlichen Wertmarke/des papierbasierten Abonnements sind nicht möglich. § 10 der einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON bleiben unberührt.
Erstattung. Das zuständige Einlagensicherungssystem ist Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Postfach 110448 10834 Berlin Telefon: +00 (0) 00 000000000 E­Mail: info@edb­xxxxxx.xx xxx.xxx­xxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000 Euro) spätestens inner­ halb von 7 Arbeitstagen erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Frist nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimm­ ten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www.edb­xxxxxx.xx. Datum Ort 927 125 000 05.19 SW1049 Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Ein­ lagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die wesent­ lichen Merkmale des BHW WohnBausparen Rechtlicher Hinweis: Das Produktinformationsblatt dient nur zur Information. Maßgebend für die Abwicklung eines Bausparvertrages sind neben den Regelungen des Bausparkassengesetzes (BSpkG) die jeweils aktuellen Allge­ meinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB).