Wartefrist. Die Leistung beginnt nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist. Die Wartefrist beginnt mit dem ersten Tag der ärztlich be- scheinigten Arbeitsunfähigkeit, frühestens drei Tage vor der ersten ärztlichen Behandlung. Die Wartefrist wird pro Versi- cherungsfall berechnet. Tage teilweiser Arbeitsunfähigkeit zählen für die Bemessung der Wartefrist und der Leistungs- dauer als ganze Tage.
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Sources: Krankentaggeldversicherung (Ktg), Krankentaggeldversicherung (Ktg)
Wartefrist. Die Leistung beginnt nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist. Die Wartefrist beginnt mit dem ersten Tag der ärztlich be- scheinigten bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, frühestens drei Tage vor der ersten ärztlichen Behandlung. Die Wartefrist wird pro Versi- cherungsfall Versicherungsfall berechnet. Tage teilweiser Arbeitsunfähigkeit zählen für die Bemessung der Wartefrist und der Leistungs- dauer Leistungsdauer als ganze Tage.
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Sources: Krankentaggeldversicherung (Ktg) Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb), Krankentaggeldversicherung (Ktg) Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb)