Vorgaben Musterklauseln

Vorgaben. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Herstellers und/oder der Lieferfirma sowie Weisungen betreffend sachgemässer Verwendung und zulässige Belastung sind strikte einzuhalten.
Vorgaben. Grundsätzlich ist Segelflugbetrieb nach den Vorschriften der LuftVO und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen gem. Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) und nationalen Vorschriften durchzuführen. Der Wellensegelflug erfolgt nur nach Sichtflugregeln in Sichtflugbedingungen. Der unter 1.2 genannte Verband stellt sicher, dass die Verfahren dieser Vereinbarung den u.a. Flugleitungen und den Luftraumnutzern (Verbands-interne oder -fremde) zur Verfügung stehen. Die DFS Niederlassung München Center kann die Wellensegelfluggebiete jederzeit aus betrieblichen Gründen deaktivieren. Luftfahrzeugführer haben sich vor Einflug in die Wellensegelfluggebiete bei folgenden Stellen über den Status (Aktivierung und Höhenband) zu informieren: Für Gebiet - Bayrischer Wald (BayWa) bei ARNBRUCK INFO - Oberpfälzer Wald (OPFWA) bei WEIDEN INFO - Nördliches Fichtelgebirge (N-FGEB) bei ZELL-▇▇▇▇▇▇▇▇ INFO Hörbereitschaft ist während der Nutzung der Wellensegelfluggebiete auf der Frequenz der o.g. Flugleitungen sicherzustellen. Bei Verlust des Funkkontaktes sind die Gebiete sofort nach unten zu verlassen. Die Flugleitungen stellen sicher, dass sie während des gesamten Zeitraums der Aktivierung unter den in der Anlage E angegebenen Telefonnummern erreichbar sind, um im Bedarfsfall die Aufhebung einer Aktivierung oder eine Änderung der freigegebenen Höhe entgegennehmen und diese den Luftfahrzeug- führern umgehend übermitteln zu können. Verkehrsinformationen und Ausweichempfehlungen für die Segelflugzeuge untereinander werden durch die DFS Niederlassung München Center nicht erteilt.
Vorgaben. Der Kunde gibt Mycomp IT-Services GmbH rechtzei- tig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Vor- gaben bekannt. Er stellt Mycomp IT-Services GmbH die für die Erbringung der Dienstleistung erforderli- chen Büroräume und Maschinen sowie kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Falls nicht Mycomp IT-Services GmbH ausdrücklich mit der Datensiche- rung (Backup) beauftragt wurde, liegt diese in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Vorgaben. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) gibt den Kantonen vor, wie die Berichterstat- tung über die Verwendung der Integrationspauschalen zu erfolgen hat. Das Amt für Soziales (AfSO) erhebt bei den politischen Gemeinden die notwendigen An- gaben. Der Umfang und der Detaillierungsgrad der Erhebung durch das AfSO entspricht den jeweils gültigen Vorgaben des SEM. Auch die Form der Datenerhebung richtet sich nach den Bundesvorgaben (u.a. standardisierte Erfassung der Daten für die Berechnung der Kennzahlen). Die politischen Gemeinden stellen sicher, dass sie die notwendigen Informationen recht- zeitig und in der geforderten Qualität dem Kanton zuhanden des Bundes zur Verfügung stellen.
Vorgaben. Die Institution verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen gemäss den nachfolgenden Vorgaben zu erbringen: 4.1 Vorgaben zur betrieblichen Qualitätssicherung im Rahmen der Betriebsbewilligung
Vorgaben. Die Identifikations- und Vertragslösungen an der Haustür basieren auf einem speziellen Verarbei- tungsprozess. Kernelemente sind das eigens dafür konzipierte Zweiwegcouvert und ein Doppeladres- sträger mit aufgedruckten Barcodes. Das Zweiwegcouvert darf auf der Vorderseite Preise CHF 26.– inkl. MWST für den BmID CHF 28.– inkl. MWST für den BmID-V Frankatur Die einzig mögliche Frankierlösung ist PP mit Briefversand easy (▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇) Die Rückseite des Umschlags hat zwei definierte Zonen, die mit dem Firmenlogo oder anderweitigen Aufdrucken versehen werden können.
Vorgaben. Grundsätzlich ist Segelflugbetrieb nach den Vorschriften der LuftVO und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen gem. Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) und nationalen Vorschriften durchzuführen. Der Wellensegelflug erfolgt nur nach Sichtflugregeln in Sichtflugbedingungen. Der unter 1.2 genannte Verein stellt sicher, dass die Verfahren dieser Vereinbarung der Flugleitung Arnstadt-Alkersleben und den Luftraumnutzeren (Verbands-interne oder -fremde) zur Verfügung stehen. Die DFS Niederlassung München Center kann das Wellensegelfluggebiet jederzeit aus betrieblichen Gründen deaktivieren. Luftfahrzeugführer haben sich vor Einflug in das ) zu informieren. Hörbereitschaft ist während der Nutzung des Wellensegelfluggebietes auf der Frequenz der o.g. Flugleitung sicherzustellen. Bei Verlust des Funkkontaktes ist das Gebiet sofort nach unten zu verlassen. Die Flugleitung Arnstadt-Alkersleben stellt sicher, dass sie während des gesamten Zeitraums der Aktivierung unter der in der Anlage E angegebenen Telefonnummer erreichbar ist, um im Bedarfsfall die Aufhebung einer Aktivierung oder eine Änderung der freigegebenen Höhe entgegennehmen und diese den Luftfahrzeugführern umgehend übermitteln zu können. Verkehrsinformationen und Ausweichempfehlungen für die Segelflugzeuge untereinander werden durch die DFS Niederlassung München Center nicht erteilt.
Vorgaben. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte sind zu befolgen.
Vorgaben 

Related to Vorgaben

  • Aufgaben Die ZAK ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (z. B. Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authen- tifizierungselemente (z. B. Eingabe einer TAN oder elektronische Signatur als Nachweis des Besitzelements) zu verwenden, sofern mit der Bank nichts anderes vereinbart wurde. Die Bank bestätigt mittels Online-Banking den Eingang des Auftrags.