Veränderungsverbot. Bis zur Feststellung des Schadens dürfen Sie an den von dem Schadenser- eignis betroffenen Fruchtarten ohne unsere Einwilligung, vorbehaltlich §18 Nr. 2i AHagB 2017 nur solche Änderungen vornehmen, welche nach den Regelungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft und der guten fachlichen Praxis nicht aufgeschoben werden können.
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Veränderungsverbot. Bis zur Feststellung des Schadens dürfen Sie an den von dem Schadenser- eignis betroffenen Fruchtarten ohne unsere Einwilligung, vorbehaltlich §18 Nr. 2i AHagB 2017 2021 nur solche Änderungen vornehmen, welche nach den Regelungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft und der guten fachlichen Praxis nicht aufgeschoben werden können.
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Sources: Hagelversicherung