Common use of VERTRAGSABRECHNUNG Clause in Contracts

VERTRAGSABRECHNUNG. a) bei Kündigung: Mit dem Kunden werden Mehr- oder Minderkilometer und Unterlassungen nach Punkt 2.1. ALB abgerechnet. Weist das Fahrzeug keine Sommerreifen (inkl. Reserverad) mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm auf, so hat der Kunde 50 % der Kosten einer Neubereifung zu tragen. Ist ein Service oder eine Überprüfung gem. § 57a KFG innerhalb der nächsten 30 Tage bzw. 3.000 km fällig, trägt der Kunde die Kosten. Der Kunde hat pro Mehrkilometer 15 % jenes Centsatzes zu bezahlen, der sich aus der Division des zuletzt gültigen Monatsentgeltes (ohne Anrechnung des Teilbetrages aus einem ggf. erlegten vor- zeitig rückzahlbaren Depot) mit der vereinbarten aliquoten Jahreskilometerleistung ergibt. Die durch die Leasingentgelte abgegoltene Gesamtkilometerleistung ergibt sich aus der Jahreskilometer- leistung dividiert durch 12, mal Anzahl der tatsächlichen Vertragsmonate. Bei Minderkilometern werden 15 % des Centsatzes pro Minderkilometer gutgeschrieben. Die Abrechnung von Mehr- und Minderkilometern erfolgt nur, soweit die vereinbarte Gesamtkilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wird. Wird eine Anpassung der Jahreskilometerleistung zwischen dem Kunden und PORSCHE vereinbart, wird für die Vertragsabrechnung der Misch-Centsatz herangezo- gen, welcher sich aus jenem Centsatz (lt. Berechnungslogik oben Punkt 4. a) vor der Anpassung und jenem Centsatz nach der Vertragsanpassung ergibt. b) bei Auflösung wegen Diebstahl/Totalschaden: PORSCHE erhält bei Auflösung wegen Diebstahl/ Totalschaden eine Entschädigung analog zu Punkt 3. b) RLB, wobei für die Berechnung des kalkulato- rischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen Schaden. c) bei Auflösung durch den Leasinggeber aus wichtigem Grund gem. Punkt 4. ALB (Konventional- strafe): Im Falle der Vertragsauflösung durch PORSCHE steht PORSCHE eine Konventionalstrafe analog zu Punkt 3. c) RLB zu, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen Schaden.

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VERTRAGSABRECHNUNG. a) bei Kündigung: Mit dem Kunden werden Mehr- oder Minderkilometer und Unterlassungen nach Punkt 2.1. ALB abgerechnet. Weist das Fahrzeug keine Sommerreifen (inkl. Reserverad) mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm auf, so hat der Kunde 50 % der Kosten einer Neubereifung zu tragen. Ist ein Service oder eine Überprüfung gem. § 57a KFG innerhalb der nächsten 30 Tage bzw. 3.000 km fällig, trägt der Kunde die Kosten. Der Kunde hat pro Mehrkilometer 15 60 % jenes Centsatzes zu bezahlen, der sich aus der Division des zuletzt gültigen Monatsentgeltes (ohne Anrechnung des Teilbetrages aus einem ggf. erlegten vor- zeitig rückzahlbaren Depot) mit der vereinbarten aliquoten Jahreskilometerleistung ergibt. Die durch die Leasingentgelte abgegoltene Gesamtkilometerleistung ergibt sich aus der Jahreskilometer- leistung Jahreskilometerleis- tung dividiert durch 12, mal Anzahl der tatsächlichen Vertragsmonate. Bei Minderkilometern werden 15 % des Centsatzes pro Minderkilometer gutgeschrieben. Die Abrechnung von Mehr- und Minderkilometern Min- derkilometern erfolgt nur, soweit die vereinbarte Gesamtkilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wird. Wird eine Anpassung der Jahreskilometerleistung zwischen dem Kunden und PORSCHE vereinbartgem. Punkt 6. vorgenommen, wird für die Vertragsabrechnung der Misch-Centsatz herangezo- genherangezogen, welcher sich aus jenem Centsatz (lt. Berechnungslogik oben Punkt 43. a) vor der Anpassung und jenem Centsatz nach der Vertragsanpassung ergibt. b) bei Auflösung wegen Diebstahl/Totalschaden: PORSCHE erhält bei Auflösung wegen Diebstahl/ Totalschaden eine Entschädigung analog zu Punkt 3. b) RLB, wobei für die Berechnung des kalkulato- rischen kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen Schaden. c) bei Auflösung durch den Leasinggeber aus wichtigem Grund gem. Punkt 4. ALB (Konventional- strafe): Im Falle der Vertragsauflösung durch PORSCHE steht PORSCHE eine Konventionalstrafe analog zu Punkt 3. c) RLB zu, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen Schadenentstan- denen ▇▇▇▇▇▇▇.

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VERTRAGSABRECHNUNG. a) bei Kündigungordentlicher Kündigung durch den Leasingnehmer: Mit Für Unternehmer: Die Differenz zwischen dem kalkulatorischen Restwert zum Abrechnungsstich- tag und dem nach Punkt 1. ermittelten Betrag wird mit dem Kunden werden Mehr- oder Minderkilometer verrechnet, wobei ein eventu- eller Mehrerlös zu 75 % gutgeschrieben wird. Für Konsumenten: Die Differenz zwischen dem kalkulatorischen Restwert zum Abrechnungsstich- tag und Unterlassungen dem nach Punkt 2.11. ALB abgerechnetermittelten Betrag wird vor Ende der Kalkulationsbasisdauer mit dem Kunden zu 100 % verrechnet. Ab Erreichung der Kalkulationsbasisdauer wird dieser Betrag dem Kunden zu 75 % verrechnet, ein eventueller Mehrerlös wird in jedem Fall zu 75 % gutgeschrieben. Weist das Fahrzeug keine Sommerreifen (inkl. Reserverad) mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm auf, so hat der Kunde 50 % der Kosten einer Neubereifung zu tragen. Ist ein Service oder eine Überprüfung gem. § 57a KFG innerhalb der nächsten 30 Tage bzw. 3.000 km fällig, trägt der Kunde die Kosten. Der Kunde hat pro Mehrkilometer 15 % jenes Centsatzes zu bezahlen, der sich aus der Division des zuletzt gültigen Monatsentgeltes (ohne Anrechnung des Teilbetrages aus einem ggf. erlegten vor- zeitig rückzahlbaren Depot) mit der vereinbarten aliquoten Jahreskilometerleistung ergibt. Die durch die Leasingentgelte abgegoltene Gesamtkilometerleistung ergibt sich aus der Jahreskilometer- leistung dividiert durch 12, mal Anzahl der tatsächlichen Vertragsmonate. Bei Minderkilometern Sonstige Schäden am Fahrzeug werden 15 % des Centsatzes pro Minderkilometer gutgeschrieben. Die Abrechnung von Mehr- und Minderkilometern erfolgt nur, soweit die vereinbarte Gesamtkilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wird. Wird eine Anpassung der Jahreskilometerleistung zwischen dem Kunden und PORSCHE vereinbart, wird für die Vertragsabrechnung der Misch-Centsatz herangezo- gen, welcher sich aus jenem Centsatz (lt. Berechnungslogik oben Punkt 4. a) vor der Anpassung und jenem Centsatz nach der Vertragsanpassung ergibtebenfalls zur Gänze in Rechnung gestellt. b) bei Auflösung wegen Diebstahl/Totalschaden: PORSCHE erhält bei Auflösung wegen Diebstahl/ Totalschaden eine Entschädigung analog zu Punkt 3in Höhe des kalkulatorischen Restwertes gem. b) RLB2., wobei für die Berechnung des kalkulato- rischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wirdVersicherungs- und Verwertungserlöse gem. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen SchadenPunkt 1. gutgeschrieben werden. c) bei Auflösung durch den Leasinggeber aus wichtigem Grund gem. 4. ALB (Konventionalstrafe): Löst PORSCHE den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß Punkt 4. ALB (Konventional- strafe): Im Falle vorzeitig auf, hat PORSCHE Anspruch auf eine Konventionalstrafe, die sich aus der Vertragsauflösung durch PORSCHE steht PORSCHE eine Konventionalstrafe analog zu Punkt 3Differenz zwischen dem kalkulatorischen Restwert gem. c) RLB zu2. und dem Ergebnis der Verwertung nach 1. ergibt, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wirdKonventionalstrafe nach § 1336 Abs. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen Schaden2 ABGB gemäßigt werden kann.

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VERTRAGSABRECHNUNG. a) bei Kündigung: Mit dem Kunden werden Unterlassungen nach Pkt. 2.1. ALB und Mehr- oder Minderkilometer und Unterlassungen nach Punkt 2.1laut Angebot, Vertrag bzw. ALB abgerechnetletztgültigem Anpassungsangebot, sofern die ver- einbarte Kilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wurde, abgerech- net. Werden die 5.000 km über-/unterschritten erfolgt eine Abrechnung in voller Höhe (Bsp. 5.000 km-Ditterenz = keine Abrechnung, 5.001 km-Ditterenz = 5.001 km Abweichung). Im Falle von Minderkilometern werden max. 20 % der vereinbarten Gesamtkilometerleistung, höchstens jedoch 20.000 km Minderkilometer gutgeschrieben. Bei Mehrkilometern erhöht sich der Mehrkilometersatz um 50 % ab einer Überschreitung von 30 % der vereinbarten Gesamtkilo- meterleistung. Das Fahrzeug ist mit Sommerrädern zurückzustellen – sind diese nicht vorhanden erfolgt eine Verrechnung des Neupreises. Weist das Fahrzeug keine Sommerreifen bei der Rückstellung Reifen (inkl. Reserverad) mit einer unter der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 3 mm für Sommerreifen auf, so hat der Kunde 50 % der Kosten einer Neubereifung zu tragen. Ist ein Service oder eine Überprüfung gem. § 57a KFG innerhalb der nächsten 30 Tage bzw. 3.000 km fällig, dann trägt der Kunde die Kostendafür anfallenden Kosten in voller Höhe. Der Kunde hat pro Mehrkilometer 15 % jenes Centsatzes zu bezahlen, der sich aus der Division des zuletzt gültigen Monatsentgeltes (ohne Anrechnung des Teilbetrages aus einem ggf. erlegten vor- zeitig rückzahlbaren Depot) mit der vereinbarten aliquoten Jahreskilometerleistung ergibt. Die durch die Leasingentgelte abgegoltene Gesamtkilometerleistung ergibt sich aus der Jahreskilometer- leistung dividiert durch 12, mal Anzahl der tatsächlichen Vertragsmonate. Bei Minderkilometern Kosten für sonstige Schäden am Fahrzeug werden 15 % des Centsatzes pro Minderkilometer gutgeschrieben. Die Abrechnung von Mehr- und Minderkilometern erfolgt nur, soweit die vereinbarte Gesamtkilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wird. Wird eine Anpassung der Jahreskilometerleistung zwischen dem Kunden und PORSCHE vereinbart, wird für die Vertragsabrechnung der Misch-Centsatz herangezo- gen, welcher sich aus jenem Centsatz (lt. Berechnungslogik oben Punkt 4. a) vor der Anpassung und jenem Centsatz nach der Vertragsanpassung ergibtebenfalls zur Gänze in Rechnung gestellt. b) bei Auflösung wegen Diebstahl/Diebstahl / Totalschaden: PORSCHE erhält bei Auflösung wegen Diebstahl/ Totalschaden eine Entschädigung analog zu Punkt 3. b) 3.b RLB, wobei für die Berechnung des kalkulato- rischen kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen entstande- nen Schaden. c) bei Auflösung durch den Leasinggeber aus wichtigem Grund gem. Punkt 4. ALB (Konventional- strafeKonventionalstrafe): Im Falle der Vertragsauflösung durch PORSCHE steht PORSCHE eine Konventionalstrafe analog zu Punkt 3. c) 3.c RLB zu, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen entstande- nen Schaden.

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VERTRAGSABRECHNUNG. a) bei Kündigung: Mit dem Kunden werden Unterlassungen nach Pkt. 2.1. ALB und Mehr- oder Minderkilometer und Unterlassungen nach Punkt 2.1laut Angebot, Vertrag bzw. ALB abgerechnetletztgültigem Anpassungsangebot, sofern die ver- einbarte Kilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wurde, abgerech- net. Werden die 5.000 km über-/unterschritten erfolgt eine Abrechnung in voller Höhe (Bsp. 5.000 km-Differenz = keine Abrechnung, 5.001 km-Differenz = 5.001 km Abweichung). Im Falle von Minderkilometern werden max. 20 % der vereinbarten Gesamtkilometerleistung, höchstens jedoch 20.000 km Minderkilometer gutgeschrieben. Bei Mehrkilometern erhöht sich der Mehrkilometersatz um 50 % ab einer Überschreitung von 30 % der vereinbarten Gesamtkilo- meterleistung. Das Fahrzeug ist mit Sommerrädern zurückzustellen – sind diese nicht vorhanden erfolgt eine Verrechnung des Neupreises. Weist das Fahrzeug keine Sommerreifen bei der Rückstellung Reifen (inkl. Reserverad) mit einer unter der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 3 mm für Sommerreifen auf, so hat der Kunde 50 % der Kosten einer Neubereifung zu tragen. Ist ein Service oder eine Überprüfung gem. § 57a KFG innerhalb der nächsten 30 Tage bzw. 3.000 km fällig, dann trägt der Kunde die Kostendafür anfallenden Kosten in voller Höhe. Der Kunde hat pro Mehrkilometer 15 % jenes Centsatzes zu bezahlen, der sich aus der Division des zuletzt gültigen Monatsentgeltes (ohne Anrechnung des Teilbetrages aus einem ggf. erlegten vor- zeitig rückzahlbaren Depot) mit der vereinbarten aliquoten Jahreskilometerleistung ergibt. Die durch die Leasingentgelte abgegoltene Gesamtkilometerleistung ergibt sich aus der Jahreskilometer- leistung dividiert durch 12, mal Anzahl der tatsächlichen Vertragsmonate. Bei Minderkilometern Kosten für sonstige Schäden am Fahrzeug werden 15 % des Centsatzes pro Minderkilometer gutgeschrieben. Die Abrechnung von Mehr- und Minderkilometern erfolgt nur, soweit die vereinbarte Gesamtkilometerleistung um mehr als 5.000 km über- oder unterschritten wird. Wird eine Anpassung der Jahreskilometerleistung zwischen dem Kunden und PORSCHE vereinbart, wird für die Vertragsabrechnung der Misch-Centsatz herangezo- gen, welcher sich aus jenem Centsatz (lt. Berechnungslogik oben Punkt 4. a) vor der Anpassung und jenem Centsatz nach der Vertragsanpassung ergibtebenfalls zur Gänze in Rechnung gestellt. b) bei Auflösung wegen Diebstahl/Diebstahl / Totalschaden: PORSCHE erhält bei Auflösung wegen Diebstahl/ Totalschaden eine Entschädigung analog zu Punkt 3. b) 3.b RLB, wobei für die Berechnung des kalkulato- rischen kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen entstande- nen Schaden. c) bei Auflösung durch den Leasinggeber aus wichtigem Grund gem. Punkt 4. ALB (Konventional- strafeKonventionalstrafe): Im Falle der Vertragsauflösung durch PORSCHE steht PORSCHE eine Konventionalstrafe analog zu Punkt 3. c) 3.c RLB zu, wobei für die Berechnung des kalkulatorischen Restwertes an Stelle des fehlenden Restwertes zum Ende der Kalkulationsbasisdauer der voraussichtliche Marktwert geschätzt wird. PORSCHE hat jedenfalls Anspruch auf den ihr durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen entstande- nen Schaden.

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