Versorger Musterklauseln

Versorger. Eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die die Versorgung wahrnimmt.
Versorger. Beim Tode eines Versicherten, der Versorger von einem oder mehreren unmündigen Jugendlichen war, zahlt der Versicherer die doppelte Versicherungssumme. Wenn neben diesen Personen noch ein Ehepartner oder eingetragener Partner vorhanden ist, fällt die Summe je zur Hälfte an den Ehepartner bzw. eingetragenen Partner und die unmündige/n Personen. Vorbehalten bleiben anderweitige Dispositionen der Versicherungssumme durch letztwillige Verfügung des Versicherten oder aufgrund der zwingenden erbrechtlichen Bestimmungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Versorger. Eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die die Versor- gung wahrnimmt.
Versorger. Eine natürliche oder juristische Person, die die Versorgung wahrnimmt.