Versetzung. Wird im Betrieb ein Tagesarbeitsplatz frei, ist dieser innerbetrieblich auszuschreiben. Kann eine Arbeit- nehmerin bzw ein Arbeitnehmer, die bzw der Nachtar- beit leistet, die Tätigkeit am frei werdenden Arbeits- platz – allenfalls nach zumutbarer Umschulung – ver- richten, ist sie bzw er bevorzugt zu berücksichtigen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die regelmä- ßig Nachtarbeit leisten, sind auf ihren Wunsch sowie nach den betrieblichen Möglichkeiten für die Dauer folgender Hinderungsgründe auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz zu versetzen, – wenn ihre Gesundheit durch die Nachtarbeit ge- fährdet ist (dazu ist ein ärztliches Attest vorzulegen) oder – die Betreuung eines im gemeinsamen Haushalt le- benden Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr während der Nachtarbeit und für mindestens
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Sources: Kollektivvertrag Für Angestellte Der Elektro Und Elektronikindustrie, Kollektivvertrag Für Angestellte Der Elektro Und Elektronikindustrie