Versetzung. 1Ärzte können aus betrieblichen Gründen versetzt werden. 2Sollen Ärzte zu einem an- deren Betrieb versetzt werden oder sollen sie für voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind die betroffenen Ärzte vorher zu hören. 3Unter Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung in einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses zu verstehen. 4Die Versetzung ist die auf Dauer bestimmte Zuwei- sung einer anderen Beschäftigung im gleichen oder in einem anderen Betrieb dessel- ben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
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Sources: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag