Versetzung. 1Beschäftigte können beim Vorliegen betrieblicher Erfordernisse versetzt werden. 2Sollen Be- schäftigte an einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt werden, so sind sie vorher zu hören. 1Versetzung ist die Zuweisung einer bestimmten vertragsmäßigen Beschäftigung in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers. 2§ 95 Abs. 3 BetrVG ist zu beachten.
Appears in 2 contracts
Sources: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag, Tarifvertrag Über Das Entgeltgruppenverzeichnis, Tarifvertrag Zur Einführung Des Tarifrechts, Tarifvertrag Für Kraftfahrer, Tarifvertrag Für Nachwuchskräfte
Versetzung. 1Beschäftigte können beim Vorliegen betrieblicher Erfordernisse versetzt werden. 2Sollen Be- schäftigte an einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt werden, so sind sie vorher zu hören. 1Versetzung ist die Zuweisung einer bestimmten vertragsmäßigen Beschäftigung in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers. 2§ 95 Abs. 3 BetrVG ist zu beachten.. § 5
Appears in 1 contract
Sources: Manteltarifvertrag