Verletzung von Schutzrechten Dritter Musterklauseln

Verletzung von Schutzrechten Dritter. 10.1 easol verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen diese wegen der Verletzung eines Patentrechts, Urheberrechts, Leistungsschutzrechts oder eines sonstigen Schutzrechts aufgrund der zweckentsprechenden Nutzung der von easol nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen geltend gemacht werden. Der Kunde wird easol umgehend von einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung schriftlich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, easol die Kontrolle über ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren zu übertragen. Vergleiche und sonstige Zugeständnisse einschließlich der Anerkennung von Ansprüchen durch den Kunden bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von easol.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. 12.1 Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die Vita zur Verfügung stehen, wird der Verkäufer, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt eine Anschuldigung wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum erhoben wird oder eine solche Verletzung wahrscheinlich ist ("Anspruch aus Schutzrechtsverletzung"), nach eigenem Ermessen von Vita so schnell wie möglich und auf eigene Kosten des Verkäufers:
Verletzung von Schutzrechten Dritter. 18.1 Der Nutzer wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und/oder einzelner Bausteine geltend gemacht werden. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer in Bezug auf die angebliche Rechtsverletzung auf eigene Kosten verteidigen. Soweit dem Nutzer gleichwohl für die eigene Rechtsverteidigung Kosten entstanden sind, werden diese erstattet, soweit sie erforderlich und notwendig waren.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. 12.1. Der Lieferant gewährleistet unbeschadet seiner Einstandspflicht auch für Rechtsmängel gemäß Ziff. 11, dass die Nutzung seiner Lieferung/Leistung keine Rechte Dritter verletzt.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. Der Lieferant haftet dafür, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung/ Leistung keine Patent- oder Schutzrechte Dritter verletzt werden und wird die ALPHA PLAN GmbH von Ansprüchen Dritter deswegen auf erstes schriftliches Anfordern freistellen. Notwendige Aufwendungen und Schäden, die der ALPHA PLAN GmbH aus der Inan- spruchnahme durch den Dritten oder im Zusammenhang hiermit erwachsen, wird der Lieferant gegenüber der ALPHA PLAN GmbH ersetzen.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm übermittelten Zeichnungen und das Lastenheft sowie deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Überreichung und bis zum Auftrag keine geistigen Eigentumsrechte oder Know-how von Dritten verletzen. Er steht dafür ein, darüber frei verfügen zu können, ohne gegen eine Vertragspflicht oder gesetzliche Be- stimmung zu verstoßen. Der Kunde stellt XXXXXXXX von allen mittelbaren und unmittel- baren Folgen zivil- oder strafrechtlicher Art, insbesondere von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen oder unlauteren Wettbewerbs frei und erstattet ihr sämtliche notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. 1. 22nd wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer angeblichen Verletzung deutscher Schutzrechte (Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, etc.) durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Produkte, Dokumentationen oder technische Daten gegen den Kunden hergeleitet werden, und dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, sofern der Kunde 22nd unverzüglich von solchen Ansprüchen schriftlich benachrichtigt, 22nd alle notwendigen Informationen erteilt und sonstige angemessene Unterstützung gewährt und 22nd die alleinige Entscheidung darüber vorbehalten bleibt, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. 5.1 Der AN steht dafür ein, dass die Programme frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine Nutzung durch den AG ausschließen bzw. einschränken.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. 11.1 Der Vertragspartner gewährleistet unbeschadet seiner Einstandspflicht auch für Rechtsmängel gemäß Ziff. 10, dass die Nutzung seiner Lieferungen und Leistungen durch uns, die mit uns verbundenen Gesellschaften und unsere Kunden keine Rechte Dritter verletzt.
Verletzung von Schutzrechten Dritter. Der Lieferant haftet dafür, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung/Leistung keine Patent- oder Schutzrechte Dritter verletzt werden und wird Tectron von Ansprüchen Dritter deswegen auf erstes schriftliches Anfordern freistellen. Notwendige Aufwendungen und Schäden, die Tectron aus der Inanspruchnahme durch den Dritten oder im Zusammenhang hiermit erwachsen, wird der Lieferant Tectron ersetzen. Unabhängig davon ist Tectron berechtigt, mit Dritten auch ohne Zustimmung des Lieferanten Vereinbarungen, insbesondere einen Vergleich über die angebliche Schutzrechtsverletzung, abzuschließen.