Verkehrsmanagement Musterklauseln
Verkehrsmanagement. Der TK-Anbieter behandelt den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich, ohne Dis- kriminierung, Beschränkung oder Störung, sowie unabhängig von Sender und Empfänger, den abgerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diensten oder den verwendeten Endge- räten.
Verkehrsmanagement. Zur Ermittlung von Verkehrsschwerpunkten analysiert die Gesellschaft an einzelnen Punkten ihres Netzwerks Verkehrsmengen und –arten in anonymisierter und aggregierter Form. Bei der Abwicklung von Daten- und Sprachverkehr werden geeignete Maßnahmen getroffen, um ein möglichst optimales Datenrouting zu gewährleisten und die Überlastung von Netzkomponenten zu vermeiden. Beeinträchtigungen der Internet- nutzung gehen damit nicht einher.
Verkehrsmanagement. Zur Sicherstellung der Netzqualität und -sicherheit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen bei Bedarf folgende Verkehrsmanagement-Maßnahmen: Es kommt grundsätzlich nur für Überlastsituationen im Backbone, ein mehrstufiges, hierarchisches Verfahren zur Qualitätssicherung zur Anwendung. Im ersten Schritt werden unterschiedliche Verkehrsklassen für unterschiedliche Produkte definiert und dann technisch gegeneinander gewichtet. Pro Verkehrsklasse, nicht pro Kunde, werden die Produkte dann einer Verkehrssteuerung zugeführt. Neben diesem Gewichtungsfaktor wird jeder Verkehrsklasse auch eine Mindestbandbreite im Backbone zugewiesen, sodass auch im Überlastfalle keine Produktklasse komplett verdrängt werden kann. Bandbreitenreduzierungen aufgrund von Überlastsituationen treffen alle Kunden innerhalb einer Produktklasse statistisch gleichermaßen. Eine generelle Bevorzugung oder Benachteiligung von Diensten Dritter aus Richtung oder in Richtung Internet, abhängig vom Sender und Empfänger, den abgerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diensten oder den verwendeten Endgeräten findet ausdrücklich nicht statt. Die SWLB wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Die Verkehrsmanagement-Maßnahmen beinträchtigen nicht die Privatsphäre oder den Schutz personenbezogener Daten. Neben den Verkehrsmanagement-Maßnahmen werden zur Sicherstellung von vertraglich vereinbarten Spezialdiensten weitere Maßnahmen getroffen. So wird das IP-basierte Telefonieprodukt als Spezialdienst innerhalb des Datenpfades bevorzugt transportiert. Aufgrund der geringen Bandbreitenanforderungen von ca. 0,1 Mbit/s pro Gespräch ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die zur Verfügung stehende Internet-Bandbreite.
Verkehrsmanagement. In Zeiten hoher Belastung des Mobilfunknetzes kann es vorkommen, dass bestimmter Daten- verkehr priorisiert werden muss, um eine Über- lastung des Mobilfunknetzes zu verhindern. Sprachtelefonie, die über Datenverbindungen realisiert wird (z. B. VoIP), wird gegenüber ande- rem Datenverkehr priorisiert. Verbindungen im Mobilfunk werden vorrangig hergestellt, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist (etwa nach § 186 TKG). Die Priorisierung von derartigem Datenverkehr kann die Up- und Downloadge- schwindigkeit des nicht priorisierten Datenver- kehrs (E-Mail-Verkehr, Webbrowsing, Streaming sowie Filesharing) beeinträchtigen. Es werden keine Verkehrsmanagement-Maßnahmen vor- genommen, durch die die Privatsphäre oder der Schutz personenbezogener Daten beeinträch- tigt wird.
Verkehrsmanagement. MEGA behandelt den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, sowie unabhängig von Sender und Empfänger, den abgerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diensten oder den verwendeten Endgeräten.
Verkehrsmanagement. Zur Ermittlung von Verkehrsschwerpunkten analysiert die Gesellschaft an einzelnen Punkten seines Netz- werks Verkehrsmengen und -arten in anonymisierter und aggregierter Form. Bei der Abwicklung von Da-
Verkehrsmanagement. Die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH behandelt den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangs- diensten gleich, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, sowie unabhängig von Sender und Empfänger, den abgerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diensten oder den verwendeten Endgeräten.
