Verkaufswertermittlung. Bei gemeinschaftlichen Holzverkäufen nach Waldmaß findet die Wertermittlung ana- log der o.g. Maßermittlung und Gütebestimmung statt. Bei gemeinschaftlichen Holzverkäufen nach Werksmaß wird der jeweilige Wertanteil des Verkaufsloses am Gesamtverkauf auf Basis der o.g. Maßermittlung und Gütebe- stimmung festgestellt und dokumentiert. Hierbei dient das Wald(kontroll-)maß als Grundlage für die Ermittlung des jeweiligen Wertanteils. Bei der Maßermittlung wen- det die zuständige Revierleitung der Forstverwaltung das zweckmäßigste Aufnahme- verfahren an. Das Mitglied erkennt im Falle eines gemeinschaftlichen Holzverkaufs die Verteilung des Verkaufserlöses nach diesem Verfahren an.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Holzverkauf
Verkaufswertermittlung. Bei gemeinschaftlichen Holzverkäufen nach Waldmaß findet die Wertermittlung ana- log der o.g. analog der
o. g. Maßermittlung und Gütebestimmung statt. Bei gemeinschaftlichen Holzverkäufen nach Werksmaß wird der jeweilige Wertanteil des Verkaufsloses am Gesamtverkauf durch einen Bediensteten oder Beauftragten des Land- ratsamtes auf Basis der o.g. o. g. Maßermittlung und Gütebe- stimmung ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ festgestellt und dokumentiertdoku- mentiert. Hierbei dient das Wald(kontroll-)maß als Grundlage für die Ermittlung des jeweiligen jewei- ligen Wertanteils. Bei der Maßermittlung wen- det wendet die zuständige Revierleitung der Forstverwaltung HVS-ZAK das zweckmäßigste Aufnahme- verfahren Auf- nahmeverfahren an. Das Mitglied Der Waldbesitzer erkennt im Falle eines gemeinschaftlichen Holzverkaufs Holzver- kaufs die Verteilung des Verkaufserlöses nach diesem Verfahren an.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Holzverkauf
Verkaufswertermittlung. Bei gemeinschaftlichen Holzverkäufen nach Waldmaß findet die Wertermittlung ana- log analog der o.g. Maßermittlung und Gütebestimmung statt. Bei gemeinschaftlichen Holzverkäufen nach Werksmaß wird der jeweilige Wertanteil des Verkaufsloses am Gesamtverkauf durch einen Bediensteten oder Beauftragten des Kreis- forstamts auf Basis der o.g. Maßermittlung und Gütebe- stimmung Gütebestimmung festgestellt und dokumentiertdokumen- tiert. Hierbei dient das Wald(kontroll-)maß Wald-(kontroll-)maß als Grundlage für die Ermittlung des jeweiligen Wertanteils. Bei der Maßermittlung wen- det die zuständige Revierleitung der Forstverwaltung wird das zweckmäßigste Aufnahme- verfahren anAufnahmeverfahren angewandt. Das Mitglied Der Waldbesitzer erkennt im Falle eines gemeinschaftlichen Holzverkaufs die Verteilung des Verkaufserlöses nach diesem Verfahren an.
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