Verkaufswertermittlung Musterklauseln
Verkaufswertermittlung. Bei gemeinschaftlichen Holzverkäufen nach Waldmaß findet die Wertermittlung ana- log der o.g. Maßermittlung und Gütebestimmung statt. Bei gemeinschaftlichen Holzverkäufen nach Werksmaß wird der jeweilige Wertanteil des Verkaufsloses am Gesamtverkauf auf Basis der o.g. Maßermittlung und Gütebe- stimmung festgestellt und dokumentiert. Hierbei dient das Wald(kontroll-)maß als Grundlage für die Ermittlung des jeweiligen Wertanteils. Bei der Maßermittlung wen- det die zuständige Revierleitung der Forstverwaltung das zweckmäßigste Aufnahme- verfahren an. Das Mitglied erkennt im Falle eines gemeinschaftlichen Holzverkaufs die Verteilung des Verkaufserlöses nach diesem Verfahren an.
