Festpreis Musterklauseln
Festpreis. Der jährliche Festpreis setzt sich gemäß Anlage 2b zusammen. Die Rechnungsstellung des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß Anlage 2b. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gemäß Anlage 2b
Festpreis. Ist ein Festpreis für eine Leistung vereinbart, so hat der Auftragnehmer diese vollständig zum vereinbar- ten Preis zu erbringen. Mehraufwände für die voll- ständige Erbringung vereinbarter Leistungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Festpreis. Preis, der auch beim Eintreten von Änderungen der Preisgrundlage für den vereinbarten Zeitraum unveränderlich bleibt.
Festpreis. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen Festpreis (netto) in Höhe von insgesamt Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:
Festpreis. Der einmalige Festpreis setzt sich gemäß Anlage 2b zusammen. Die Rechnungsstellung des einmaligen Festpreises erfolgt gemäß Anlage 2b. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:
Festpreis. Der AN hält sich an den vertraglich festgelegten Festpreis 12 Monate gebunden, sofern der AG seine in § 5.2. genannten Bauvoraussetzungen eingehalten hat. Ansonsten ist der AN berechtigt, 0,3 % aus der Vertragssumme pro Monat für Lieferungsverzögerung zu verrechnen. Der Festpreis verlängert sich jedoch in allen Fällen um den Zeitraum, um den der Bau des Hauses aus Gründen verzögert wird, die vom AN selbst zu vertreten sind. Die Verzögerung durch den AN muss durch den AG angezeigt werden.
Festpreis ist das favorisierte Preismodell und jedem anderen vorzuziehen (öffentlichen Aufträgen) • enthält für beide Seiten ein kalkuliertes Risiko • • bei langfristigen Projekten Einsatz von Preisgleitklauseln empfohlen
1.1.1 Absoluter Festpreis (Firm Fixed Price - FFP)
1.1.2 Festpreis mit Preisgleitklausel (Fixed Price with Escalation - FP+)
1.1.3 Festpreis mit Prämienklausel (Fixed Price with Incentive)
Festpreis. Für die vereinbarten Leistungen zahlt der Auftraggeber folgende Preise:
Festpreis. Die Vergütung für die Übertragung der Nut- zungsrechte an der Individual-Software er- folgt gegen einen Einmal-Festpreis, den die Vertragspartner auf Basis der von dtms vor- vertraglich erarbeiteten und aus der Analyse sich ergebenden Projektschätzung vereinbart haben. Dieser Festpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag und/oder Angebot. Kosten für den Erwerb von Standardsoftware werden separat abgerechnet.
Festpreis. 3.1. Nach Wirksamwerden des Vertrages - wie unter 1.2 beschrieben ist der Preis der Vertragsleistungen für 12 Monate unverändert gültig.
3.2. Dieser Festpreis bleibt über den gesamten Termin bestehen, wenn die Bauherren die ihnen obliegenden Leistungen als Voraussetzung für die Baudurchführung erbracht haben (siehe Ziffer 8. ff) und SAUERLAND MASSIVHAUS® mit Bauarbeiten beginnen könnte.
3.3. Liegen die unter 3.2 genannten Voraussetzungen nicht vor, wird der Festpreis an die gültige Preisliste angeglichen.
3.4. Auch bei .höherer Gewalt" oder absichtlicher Verzögerung der Bauzeit durch den Bauherren, kann die Festpreisbindung aufgehoben werden.
3.5. Der Gesamtpreis beinhaltet die zurzeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Eine Nachforderung bleibt SAUERLAND MASSIVHAUS® vorbehalten, wenn die Mehrwertsteuer erhöht werden sollte.
