Verbote. Folgendes ist nicht gestattet: - übelriechende und gefährliche Stoffe aufzubewahren - Abfälle aller Art in die Klosetts, Aborte und Was- serabläufe oder auf den Hof, den Vorplatz, die Strasse und das Trottoir zu werfen - Gegenstände aller Art (z.B. Schuhe, Möbel, unbe- nützte Fahrräder, etc.) im Hausflur, im Treppenhaus und in den gemeinsam benützten Räumen zu lagern - das Ausschütteln und Hinauswerfen von Gegenstän- den aus Fenstern, von Terrassen und ▇▇▇▇▇▇▇▇ - das Ausklopfen von Teppichen im Treppenhaus und aus Fenstern ist nicht gestattet - das Rauchen im Treppenhaus und generell in den Allgemeinräumen der Liegenschaft ist nicht gestattet - das Musizieren vor 09:00 Uhr und nach 20:00 Uhr und während der Mittagszeit ab 12:00 bis 13:30 Uhr; - es ist auf maximal 1 Stunde am Tag zu beschränken - die Benützung von Waschmaschinen, Wäschetrock- nern etc. zwischen 22:00 und 07:00 Uhr, und das starke laufenlassen von Wasser zwischen 22:00 und 06:00 Uhr - in der Wohnung Wäsche zu trocknen - Keller mit offenem Licht (Kerze, Petroleumlampe, usw.) oder brennenden Rauchwaren zu betreten - der Strombezug ab allgemeinem Zähler für Kühltru- hen, Maschinen usw. ohne schriftliche Bewilligung durch den Vermieter - das Füttern von Tieren und Vögeln von Fenstern und ▇▇▇▇▇▇▇▇ aus - das Ausstellen von Rollläden und Sonnenstoren bei Regen, Schnee und Wind - das Grillieren mit Holz und Holzkohle auf Balkonen, Terrassen und Sitzplätzen - mit Petrol oder anderen Explosivstoffen anzufeuern Im Übrigen wird auf die jeweils geltenden öffentlich recht- lichen Erlasse hingewiesen.
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Sources: Mietvertrag Für Wohnräume
Verbote. Folgendes ist nicht gestattetNicht gestattet ist: - übelriechende und gefährliche Stoffe aufzubewahren aufzube- wahren; - Abfälle aller Art in die Klosetts, Aborte und Was- serabläufe oder auf den Hof, den Vorplatz, die Strasse und das Trottoir zu werfen werfen; - Gegenstände aller Art (z.B. Schuhe, Möbel, unbe- nützte Fahrräder, Schuhe etc.) im HausflurHaus- flur, im Treppenhaus und in den gemeinsam benützten be- nutzten Räumen zu lagern lagern; - das Ausschütteln und Hinauswerfen Werfen von Gegenstän- den Gegenständen aus Fenstern, von Terrassen und ▇▇▇▇▇▇▇▇ - das Ausklopfen von Teppichen im Treppenhaus und aus Fenstern ist nicht gestattet gestattet. - das Rauchen im Treppenhaus und generell in den Allgemeinräumen der Liegenschaft ist nicht gestattet allgemei- nen Räumen - das Musizieren vor 09:00 09.00 Uhr und nach 20:00 20.00 Uhr und während der Mittagszeit ab 12:00 12.00 bis 13:30 13.30 Uhr; - es . Es ist auf maximal 1 Stunde am Tag zu beschränken be- schränken. - die Benützung von Waschmaschinen, Wäschetrock- nern etc. zwischen 22:00 und 07:00 Uhr, und das starke laufenlassen von Wasser zwischen 22:00 und 06:00 Uhr - in der Wohnung Wäsche zu trocknen - Keller Kellerabteile mit offenem Licht (Kerze, Petroleumlampe, uswPetroleum- lampe etc.) oder brennenden Rauchwaren zu betreten - der Strombezug ab allgemeinem Zähler für Kühltru- henKühl- truhen, Maschinen usw. ohne schriftliche Bewilligung Bewilli- gung durch den Vermieter Vermieter; - das Füttern von Tieren und Vögeln von Fenstern und ▇▇▇▇▇▇▇▇ aus aus; - das Ausstellen lagern von Rollläden Gegenständen auf den Balkonen; - Anbringen von Sattelitenschüsseln - Anbringen von Blumenkisten ausserhalb des Ge- länders; - die Beschattungsvorhänge auf den Balkonen bei Wind und Sonnenstoren bei Regen, Schnee und Wind - das Grillieren mit Holz und Holzkohle auf Balkonen, Terrassen und Sitzplätzen - mit Petrol oder anderen Explosivstoffen anzufeuern Regen unbefestigt zu lassen. Im Übrigen wird auf die jeweils geltenden öffentlich recht- lichen rechtlichen Erlasse hingewiesen.
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Sources: Mietvertrag
Verbote. Folgendes ist nicht gestattetNicht gestattet sind: - • übelriechende und gefährliche Stoffe aufzubewahren - aufzubewahren; • Abfälle aller Art in die Klosetts, Aborte und Was- serabläufe Wasserabläufe oder auf den Hof, den Vorplatz, die Strasse und das Trottoir zu werfen - werfen; • Gegenstände aller Art (z.B. Schuhe, Möbel, unbe- nützte ungelöste Fahrräder, etc.) im Hausflur, im Treppenhaus und in den gemeinsam benützten Räumen zu lagern - lagern; • das Ausschütteln und Hinauswerfen von Gegenstän- den Gegenständen aus Fenstern, von Terrassen und ▇▇▇▇▇▇▇▇ - ▇, ferner das Ausklopfen von Teppichen im Treppenhaus und aus Fenstern Fenstern; • das Ausklopfen von Teppichen vor morgens 07.00 Uhr und nach 20.00 Uhr und von 12.00 bis 13.30 Uhr, an Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist nicht gestattet - das Rauchen im Treppenhaus und generell in den Allgemeinräumen der Liegenschaft ist nicht gestattet - diese Arbeit gänzlich zu unterlassen; • das Musizieren vor 09:00 09.00 Uhr und nach 20:00 20.00 Uhr und während der Mittagszeit ab 12:00 12.00 bis 13:30 14.00 Uhr; - es . Es ist auf maximal 1 Stunde am Tag zu beschränken - beschränken; • die Benützung von von, Waschmaschinen, Wäschetrock- nern Wäschetrocknern etc. zwischen 22:00 22.00 und 07:00 07.00 Uhr, und das starke laufenlassen Laufenlassen von Wasser zwischen 22:00 22.00 und 06:00 Uhr - 06.00 Uhr; • in der Wohnung Wäsche zu trocknen - trocknen; • Keller mit offenem Licht (Kerze, Petroleumlampe, usw.) oder brennenden Rauchwaren zu betreten - betreten; • der Strombezug ab allgemeinem Zähler für Kühltru- henKühltruhen, Maschinen usw. ohne schriftliche Bewilligung durch den Vermieter - Vermieter; • das Füttern von Tieren und Vögeln von Fenstern und ▇▇▇▇▇▇▇▇ aus - aus; • das Ausstellen von Rollläden und Sonnenstoren Sonnenstaren bei Regen, Schnee und Wind - Wind; • das Grillieren mit Holz und Holzkohle auf Balkonen, Terrassen und Sitzplätzen - Sitzplätzen; • mit Petrol oder anderen Explosivstoffen anzufeuern anzufeuern; Im Übrigen wird auf die jeweils geltenden öffentlich recht- lichen Erlasse geltende Polizeiverordnung hingewiesen.
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Sources: Mietvertrag