Verantwortlichkeiten des Kunden und verbotene Handlungen Musterklauseln
Verantwortlichkeiten des Kunden und verbotene Handlungen. (a) Wiedervermarktung der Software. Der Kunde wird folgende Nutzungen weder selbst vornehmen noch sie anderen gestatten: die Ausleihe, Publikation und Übertragung des Nutzungsrechts (ob durch Verkauf, Tausch, Schenkung, kraft Gesetzes oder anderweitig) an der Software als Ganzes oder in Teilen an oder für einen Dritten, und/ oder die Nutzung der Software als Servicebüro.
(b) Übertragung der Software. Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich erlaubt oder soweit es nicht geltendes Recht erfordert, ist es dem Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SISW nicht gestattet, die Software als Ganzes oder in Teilen oder sonstige Rechte, die ihm nach Maßgabe dieser Vereinbarung eingeräumt werden, an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, verleihen, leasen, verkaufen, Unterlizenzen dafür zu vergeben oder sie auf sonstige Weise zu übertragen.
(c) Reverse Engineering oder Änderungen der Software.
Verantwortlichkeiten des Kunden und verbotene Handlungen. (a) Der Kunde wird die gemietete Hardware auf übliche und gebräuchliche Art und Weise zum vorgesehenen Zweck und in Übereinstimmung mit der Dokumentation für diese Hardware nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, (i) die gemietete Hardware mit angemessener Sorgfalt zu behandeln, (ii) sicherzustellen, dass sie sauber gehalten wird und (iii) alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um sie vor Staub und anderen Schadstoffen, vorbehaltlich angemessener Abnutzung, zu schützen. Der Kunde gewährleistet, dass seine Berechtigten Hardwarenutzer, die die gemietete Hardware nutzen möchten, die Dokumentation für diese Hardware vor der Nutzung gelesen haben und mit dem üblichen und sicheren Betrieb vergleichbarer Geräte wie der gemieteten Hardware vertraut sind und über entsprechende Erfahrung verfügen.
(b) Untersagte Verwendung gemieteter Hardware. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, den Zugriff auf die Hardware oder deren Nutzung durch andere Personen als die Berechtigten Hardwarenutzer vorzunehmen oder zu genehmigen.
(c) Übertragung von Hardware. Sofern in diesen Hardwarebedingungen nicht abweichend vereinbart, darf der Kunde die gemietete Hardware ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SISW weder vollständig noch teilweise an einen Dritten weitergeben, untervermieten, verleihen, verleasen, verkaufen oder anderweitig überlassen (sei es durch Tausch, Schenkung, kraft Gesetzes oder anderweitig).
(d) Reverse Engineering oder Änderung der Hardware. Sofern gemäß geltendem Recht nicht zulässig, verpflichtet sich der Kunde, die in der Hardware verwendete Technologie nicht rückumzuwandeln (reverse engineer), zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, diese zu erkennen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Hardware anderweitig zu modifizieren, zu ändern, anzupassen, zu integrieren oder zusammenzufassen.
(e) Standort und Territorium. Der Kunde ist nicht zur Nutzung der Hardware außerhalb des Territoriums berechtigt. Auf Anfrage von SISW wird der Kunde SISW über den genauen Standort der gemieteten Hardware informieren.
(f) Kennzeichnung von Eigentum. Die gemietete Hardware kann gekennzeichnet oder markiert werden zwecks Hinweises auf das Eigentum von SISW und der Kunde darf diese Kennzeichen, Etiketten oder Markierungen nicht entfernen.
Verantwortlichkeiten des Kunden und verbotene Handlungen
