Unser geistiges Eigentum Musterklauseln

Unser geistiges Eigentum. 16.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
Unser geistiges Eigentum. 14.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausfüh- rungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns bei- gestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, blei- ben unser geistiges Eigentum.
Unser geistiges Eigentum. 11.1 Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungs- unterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
Unser geistiges Eigentum. 14.1. Sämtliche Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how bzw. sonstige Rechte an geistigem Eigentum, an den von uns erstellten bzw. ausgelieferten Produkten/Gewerken und ihren Herstellungsverfahren, deren Anwendung und/oder der damit ausgeführten Verfahren, sowie an Komponenten, Software bzw. den entsprechenden Quell- und Objektcodes sowie der Anwenderdokumentation, an Plänen, Skizzen, Beschreibungen, Zeichnungen, Handbüchern, Montageanleitungen, Berechnungen, Kostenvoranschlägen, Angebotskonzepte und sonstigen technischen Unterlagen ebenso wie an Mustern, Prototypen, Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Angeboten und dergleichen, sowie an kommerzieller, technischer und/oder ablauftechnischer Information, stehen uns alleine zu und verbleiben bei uns. Mit Ausnahme der Berechtigung zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Produktes/Gewerkes in seiner konkreten Zusammensetzung und Gestaltung wie von uns erworben, werden unserem Kunden keinerlei Rechte daran, insbesondere keine weitergehenden Lizenz- oder Nutzungsrechte, eingeräumt. Sofern nicht das Produkt/Gewerk zum Weiterverkauf durch unseren Kunden vorgesehen ist, stehen diese Rechte ausschließlich unserem Kunden selbst zu und sind nicht übertragbar und/oder sublizenzierbar.
Unser geistiges Eigentum. 16.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonsti- ge Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geisti- ges Eigentum.
Unser geistiges Eigentum. (1) Pläne inkl. Symbole, Symboldateien, Skizzen, Kostenvoranschlä- ge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch un- seren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
Unser geistiges Eigentum. 11.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben stets unser geistiges Eigentum und wir behalten uns alle Rechte daran vor; der Kunde erhält bzw erwirbt daran – mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – keine wie immer gearteten Rechte, wie zB Werknutzungs-, Verwertungs- oder Immaterialgüterrechte.
Unser geistiges Eigentum. 14.1. Wir nehmen den Schutz unserer geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf unsere Website, Inhalte und Dienstleistungen sehr ernst. Wenn Sie einen Dienst erwerben, gewähren wir Ihnen eine persönliche, begrenzte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, widerrufliche Lizenz für den Zugriff, die Ansicht und die Nutzung aller Inhalte, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, ausschließlich für die Zwecke, die durch die Dienste und diese Bedingungen vorgesehen sind. Alle anderen Verwendungen sind strengstens untersagt.
Unser geistiges Eigentum. 17.1 Die Waren und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie die Software, die von GROMA247 beigestellt oder durch einen Beitrag bzw. Zutun von GROMA247 entstanden sind, verbleiben im geistigen Eigentum von GROMA247.
Unser geistiges Eigentum oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.