Umschulung. Unter Umschulung versteht man sämtliche Schulungsmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer, die in den Anwendungsbereich des vorliegenden Vertrags fallen und deren Arbeitsplätze sich tiefgreifend verändern oder sogar abgeschafft werden könnten, sowohl innerhalb des Unternehmens als auch auf Ebene der Versicherungsbranche aufrechtzuerhalten.
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Sources: Tarifvertrag, Tarifvertrag