Umbuchungen. 5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben: Dieses beträgt pauschalisiert bei Busreisen bis zu 28 Tage vor Reisebeginn 35,-€. Dem ▇▇▇▇▇▇ bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Reiseveranstalter zustehende Entgelt sei wesentlich niedriger als das von ihm geforderte Entgelt. Bei Flugreisen und Hotelvermittlungen muss die Umbuchungsgebühr angefragt werden. 5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
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Sources: Reisevertrag
Umbuchungen. 5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft Unterkunfl oder der Beförderungsart Be- förderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung oder Namensänderung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden Kunde erheben: . Dieses beträgt pauschalisiert bei Busreisen bis zu 28 30 Tage vor Reisebeginn 35,-€. Dem ▇▇▇▇▇▇ bleibt der Nachweis gestattetAbreise:
a) für Flüge zwischen EUR 100,- und EUR 300,- pro Person, dass dem Reiseveranstalter zustehende Entgelt sei wesentlich niedriger als das von ihm geforderte Entgelt. Bei Flugreisen je nach gewählter Flug- gesellschafl.
b) für Mietwagen, Unterkünfle und Hotelvermittlungen muss die Umbuchungsgebühr angefragt werdenTouren EUR 25,- pro Person und Leistung.
5.2 Bei Umbuchungswünschen, die die Verschiebung anderer Leistungen nach sich ziehen, werden für die ebenfalls betroffenen Leistungen die gleichen Umbuchungsgebühren berechnet wie unter Punkt 5.1.
5.3 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 4.6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt durchge- führt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.4 Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Person und Leistung.
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Sources: Reisevertrag
Umbuchungen. 5.1 7.1 Ein Anspruch des Kunden Kunden, nach Vertragsabschluss Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft Unterkunft, der Beförderungsart oder der Beförderungsart (Umbuchung) Fluggesellschaft besteht nicht, sofern RRH seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 §§ 1-3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben erfüllt hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen Sollen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommennach Vertragsabschluss und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, kann des Ortes des Reiseantritts, der Reiseveranstalter Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird RRH dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Kunden berechnen. Zusätzlich gilt ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben: Dieses beträgt pauschalisiert bei Busreisen bis zu 28 Tage vor Reisebeginn 35,-€. Dem ▇▇▇▇▇▇ bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Reiseveranstalter zustehende Entgelt sei wesentlich niedriger Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als das von ihm geforderte Entgelt. Bei Flugreisen und Hotelvermittlungen muss die Umbuchungsgebühr angefragt werdenvereinbart.
5.2 7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.
7.4 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass RRH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
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