Umbuchungen. 6.1 Ein Anspruch des Reiseteilnehmer, nach Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern Compass Kreuzfahrten GmbH seine vorvertraglichen Informations- pflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die tat- sächlich anfallenden Kosten pro Reiseteilnehmer berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart. 6.2 Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die ab dem 28. Tag vor Reise- antritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7. zu den dort genann- ten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
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Umbuchungen. 6.1 5.1 Wenn ein Kunde auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er ▇▇▇▇▇▇ um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Ein Anspruch des Reiseteilnehmer, nach Vertragsabschluss, Recht auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft Umbuchung besteht nicht. Dies gilt nicht, sofern Compass Kreuzfahrten GmbH seine vorvertraglichen Informations- pflichten gem. wenn die Um- buchung erforderlich ist, weil CUNARD keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt ge- genüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Sollen Ansonsten sind Umbuchungen allenfalls möglich, wenn die Umbuchung auf Wunsch des Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss eine Reise erfolgt, die binnen sechs Mona- ten vom ursprünglichen Reisestart beginnt und teurer ist. Umbuchun- gen können nur bis zum 2250 Tage vor Abfahrt vorgenommen werden und werden nur einmal gestattet. Tag Im Gegensatz dazu sind Änderungen, die sich nur auf einzelne Reiseleistungen (z. B. Hotel oder Flug) beziehen, sowie reine Namenskorrekturen, die keine Änderung der Person dar- stellen, zu jedem Zeitpunkt vor Reiseantritt möglich. Namenskorrek- turen sind kostenfrei, von Dritten erhobene Gebühren (z. B. von Fluggesellschaften) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Je nach Preismodell werden für Umbuchungen und Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die tat- sächlich anfallenden unterschiedli- che Kosten pro Reiseteilnehmer berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbartPerson erhoben: Für Um- und Neubuchungen gelten die ausgeschriebenen Bedingun- gen; Rabatte und Sonderkonditionen können nicht übertragen werden.
6.2 Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers5.2 Unabhängig davon steht es jedem Kunden frei, die ab dem 28. Tag vor Reise- antritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7. von der ursprünglich ge- buchten Reise zu den dort genann- ten Bedingungen Stornobedingungen unter ▇▇▇▇▇▇ 4 zurückzutreten und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursacheneine neue Reise zu buchen.
6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.
6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
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Umbuchungen. 6.1 Ein Anspruch des Reiseteilnehmer, Kunden nach Vertragsabschluss, Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, Unterkunft oder der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, sofern Compass Kreuzfahrten GmbH seine vorvertraglichen Informations- pflichten gem. Art. wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche In- Allgemeine Geschäftsbedingungen alltours classic formation gemäß Artikel 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Sollen Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werdenKunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, wird Compass Kreuzfahrten GmbH neben dem Reiseteilnehmer geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die tat- sächlich anfallenden Kosten Änderung für den Veranstalter nachweisbaren Zusatzkosten ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 40,00 Euro pro Reiseteilnehmer berechnenPerson fällig. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart.
6.2 Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die ab dem 28Diese Bedingungen gelten auch bei Namensänderungen oder Namenskorrekturen. Tag vor Reise- antritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, Bei Pauschalreisen inklusive Linienflug kann eine Umbuchung oder Namensänderung nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7. zu den dort genann- ten Bedingungen 5.3 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht Bei einem Wegfall der Beförderungsleistung (Nur-Hotelbuchung) oder bei Umbuchungswünscheneinem Wegfall der Hotelleistung (Nur-Flugbuchung) wird anteilig eine Rücktrittspauschale gem. Ziffer 5.3 erhoben. Umbuchungen werden zum tagesaktuellen Preis am Umbuchungstag vorgenommen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z.B. Änderung der Zimmerkategorie, Belegung des gebuchten Zimmers, der Verpflegungsart oder des Reisetermins) wird der Preis für die nur geringfügige Kosten verursachengeänderte Leistung zum aktuellen Katalogpreis am Umbuchungsdatum berechnet.
6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.
6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
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Sources: Pauschalreisevertrag