Umbuchung. 5.1 Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Änderungen hinsichtlich des Termins, der Uhrzeit, des Ausgangs bzw. Abfahrtortes und Zielortes oder sonstiger Bestandteile der Leistungsbeschreibung der jeweili- gen Stadtführung („Umbuchung“). Die VKR kann in Ausnahmefällen nach eigenem Ermessen Umbuchungen der Auftragsführung zustimmen. Bei erfolgter Umbuchung kann die VKR insbesondere bei Auftragsstadtführungen zusätzlich zum Gesamtpreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 Euro berechnen. 5.2 Die von VKR bestätigte Teilnehmerzahl ist bei kulinarischen Gruppenstadtführungen verbindlich. Eine kurz- fristige Erhöhung der Teilnehmerzahl ist in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache möglich.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Touristischer Dienstleistungen
Umbuchung. 5.1 Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Änderungen hinsichtlich des Termins, der Uhrzeit, des Ausgangs bzw. Abfahrtortes und Zielortes oder sonstiger Bestandteile der Leistungsbeschreibung der jeweili- gen Stadtführung („Umbuchung“). Die VKR kann in Ausnahmefällen nach eigenem Ermessen Umbuchungen der Auftragsführung zustimmen. Bei erfolgter Umbuchung kann die ´VKR insbesondere bei Auftragsstadtführungen zusätzlich zum Gesamtpreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 Euro berechnen.
5.2 Die von VKR bestätigte Teilnehmerzahl ist bei kulinarischen Gruppenstadtführungen Auftragsführungen verbindlich. Eine kurz- fristige kurzfristige Erhöhung der angemeldeten Teilnehmerzahl ist in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache möglich, sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht überschritten wird.
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Umbuchung. 5.1 Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Änderungen hinsichtlich des Termins, der Uhrzeit, des Ausgangs bzw. Abfahrtortes und Zielortes oder sonstiger Bestandteile der Leistungsbeschreibung der jeweili- gen jeweiligen Stadtführung („Umbuchung“). Die VKR kann in Ausnahmefällen nach eigenem Ermessen Umbuchungen der Auftragsführung zustimmen. Bei erfolgter Umbuchung kann die VKR insbesondere bei Auftragsstadtführungen zusätzlich zum Gesamtpreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 Euro berechnen.
5.2 Die von VKR bestätigte Teilnehmerzahl ist bei kulinarischen Gruppenstadtführungen verbindlich. Eine kurz- fristige kurzfristige Erhöhung der Teilnehmerzahl ist in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache möglich.
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Umbuchung. 5.1 Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Änderungen hinsichtlich des Termins, der Uhrzeit, des Ausgangs bzw. Abfahrtortes und Zielortes oder sonstiger Bestandteile der Leistungsbeschreibung der jeweili- gen jeweiligen Stadtführung („Umbuchung“). Die VKR kann in Ausnahmefällen nach eigenem Ermessen Umbuchungen der Auftragsführung zustimmen. Bei erfolgter Umbuchung kann die ´VKR insbesondere bei Auftragsstadtführungen zusätzlich zum Gesamtpreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 Euro berechnen.
5.2 Die von VKR bestätigte Teilnehmerzahl ist bei kulinarischen Gruppenstadtführungen Auftragsführungen verbindlich. Eine kurz- fristige kurzfristige Erhöhung der angemeldeten Teilnehmerzahl ist in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache möglich, sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht überschritten wird.
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