Umbuchung. Für Umbuchungen von Leistungen, die über den Datenhalter und angeschlossene Vermittler vermittelt worden sind, verlangt der Beherbergungsbetrieb keine Gebühren. Als Umbuchungen zählen folgende Änderungen: a) Namen der Gäste b) zusätzliche Leistungen c) Ankunfts-, Abreisetermin für gleich bleibende und verlängerte Aufenthaltsdauer
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Sources: Vermittlungsvertrag, Vermittlungsvertrag