Teilnahme der Versicherten Musterklauseln

Teilnahme der Versicherten. (1) Die Teilnahme an der Versorgung nach dieser Vereinbarung ist für die Versicherten freiwillig. Sie schränkt das Recht auf freie Arztwahl nicht ein.
Teilnahme der Versicherten. 8 Teilnahmeberechtigung, Teilnahmevoraussetzungen und Verpflichtungen der Versicherten § 9
Teilnahme der Versicherten. (1) Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen mit einer Erkrankung nach § 2 Abs. 2 dieses Vertrages und soweit keine Kontraindikation gemäß § 2 Abs. 3 besteht.
Teilnahme der Versicherten. 4. Vergütung und Abrechnung
Teilnahme der Versicherten. Grundsätzlich steht die Teilnahme an dieser Vereinbarung allen Versicherten der BIG direkt gesund ab Vollendung des 18. Lebensjahres offen. Die besonderen Leistungen einer bedarfsgerechten Patientenbetreuung gemäß § 4 und § 5 dieser Vereinbarung werden im Zusammenhang mit einer Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung der BIG direkt gesund erbracht.
Teilnahme der Versicherten. (1) Teilnahmeberechtigt sind die Versicherten der AOK RH, die die Teilnahmevorausset- zungen gemäß Anlage 3 erfüllen.
Teilnahme der Versicherten. 5 Teilnahmebedingungen für Versicherte § 6 Einschreibung und Beginn der Teilnahme der Versicherten § 7
Teilnahme der Versicherten. (1) Teilnahmeberechtigt sind alle bei der DAK Versicherten, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Teilnahme der Versicherten. (1) Teilnahmeberechtigt sind alle bei der Knappschaft Versicherten, die das siebte Lebens- jahr noch nicht vollendet haben.
Teilnahme der Versicherten. 1. Teilnahmeberechtigt sind alle im Geltungsbereich dieses Vertrages bei einer teilneh- menden Betriebskrankenkasse Versicherten, die mindestens das zweite Lebensjahr, je- doch noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben und die Einschlusskriterien zur Indikationsstellung nach § 6 Abs. 7 erfüllen und bei denen keine der unter Buchstabe c genannten Ausschlusskriterien vorliegen.