Tarifsystem. Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifzonen (Flächenzonen) eingeteilt. (Tarifzonen- plan siehe Anlage 3). Die Kennzeichnung der Tarifzone erfolgt durch zweistellige Zahlen (Zonennummern). Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistafel (Anlage 4). Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Tarifzonen, die befahren werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone zählen mit. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Gemeinden und Ortsteile zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis (Anlage 5). Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Zeitkarten ab sechs Zonen gelten als vgf-Netzkarten. Kurzstrecken: Die Preisstufe K für Kurzstrecken gilt für Fahrten innerhalb des bebauten Bereichs eines Ortsteiles. Bei einer Überschreitung der Ortsteilgrenze innerhalb einer Gesamtgemeinde gilt die Preisstufe K nur für Inhaber der Umweltjahreskarte Azubi, sofern die Fahrtstrecke unter 3 km liegt. Für Fahrten von und nach außerhalb des Verbundraumes gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Beförderungsunternehmens, sofern der Gemeinschaftstarif nicht besondere Regelungen im verbundüberschreitenden Verkehr vor- sieht. Nachtverkehre: In den Anruf-Sammel-Taxen ab Freudenstadt nach 23.00 Uhr, sowie den Anruf-Sammel- Taxen ab Horb nach 22.00 Uhr gelten die Nachtexpress-Tarife folgender Fahrkarten: - Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl: Einzelfahrscheine Einzelfahrscheine OmniCard - Zeitkarten für jedermann: Umweltjahreskarte Umweltjahreskarte Azubi SeniorenTicket Monatskarte ▇▇▇▇▇▇▇-Monatskarte Studi-Ticket und Anschluss-Studi-Ticket - Darüber hinaus berechtigen folgende Fahrscheine unter Zuzahlung gemäß Anlage zur Nutzung der Nachtexpress-Buslinien und Anruf-Sammel-Taxen. - Jobticket - Freizeitpass - KONUS-Gästekarte - Anschlusskarte an KVV-Zeitkarte - Regio X- und RegioXplus-Tickets - Baden-Württemberg-Ticket, - BWtag - MetropolTagesTicket - MetropolTagesTicket plus - ▇▇▇▇▇▇▇-Ferien-Ticket Baden-Württemberg - Studentenausweis der dualen Hochschule ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇
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Sources: Tarifbestimmungen
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifzonen Tarifwaben (Flächenzonensiehe Anlage 2, nachfolgend „Waben“ genannt) eingeteilt. (Tarifzonen- plan siehe Anlage 3). Die Kennzeichnung der Tarifzone dieser Waben erfolgt durch zweistellige Zahlen (Zonennummern)Wabennummern. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistafel (Anlage 4). Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der TarifzonenOrte, die befahren werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone zählen mit. Zonenauf einer Tarifwaben- grenze liegen oder in denen ein Stadttarif gilt, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechneterhalten eine geson- derte Nummer. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Gemeinden Orte und Ortsteile zu den Tarifzonen Waben ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis Ortsteilverzeichnis (Anlage 5siehe Anlagen 9 und 10). Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Zeitkarten ab sechs Zonen Stadttarife gelten als vgf-Netzkarten. Kurzstrecken: Die Preisstufe K für Kurzstrecken gilt für Fahrten innerhalb des bebauten Bereichs eines Ortsteiles. Bei einer Überschreitung der Ortsteilgrenze innerhalb einer Gesamtgemeinde gilt die Preisstufe K nur für Inhaber der Umweltjahreskarte Azubi, sofern die Fahrtstrecke unter 3 km liegt. Für Fahrten von und nach außerhalb des Verbundraumes gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Beförderungsunternehmens, sofern der Gemeinschaftstarif nicht besondere Regelungen im verbundüberschreitenden Verkehr vor- sieht. Nachtverkehre: In den Anruf-Sammel-Taxen ab Freudenstadt nach 23.00 Uhr, sowie den Anruf-Sammel- Taxen ab Horb nach 22.00 Uhr gelten die Nachtexpress-Tarife folgender Fahrkarten: - Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl: Einzelfahrscheine Einzelfahrscheine OmniCard - Zeitkarten für jedermann: Umweltjahreskarte Umweltjahreskarte Azubi SeniorenTicket Monatskarte Binnenverkehr in einem bestimmten abgegrenz- ten ▇▇▇▇▇▇▇-Monatskarte Studi-Ticket und Anschluss-Studi-Ticket - Darüber hinaus berechtigen folgende Fahrscheine unter Zuzahlung gemäß Anlage zur Nutzung der Nachtexpress-Buslinien und Anruf-Sammel-Taxen. - Jobticket - Freizeitpass - KONUS-Gästekarte - Anschlusskarte an KVV-Zeitkarte - Regio X- und RegioXplus-Tickets - Baden-Württemberg-Ticket, - BWtag - MetropolTagesTicket - MetropolTagesTicket plus - ▇▇▇▇▇▇▇-Ferien-Ticket Baden-Württemberg - Studentenausweis der dualen Hochschule ▇ (▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇ und 10). Teilweise werden in Stadtta- rifen zusätzliche Fahrscheingattungen angeboten (siehe Anlagen 3, 5, 7 und 8). In den Stadttarifen Bad Urach, Rottenburg a. N., Sigmaringen und Tübingen gelten teilweise zusätzliche Regelungen bzw. Sondertarife. Sie sind in den Anlagen 5 und 8 aufgeführt. Für Fahrten innerhalb der Wabe Nr. 220 (Reutlingen) - einschließlich der Wabengrenze Nr. 195 (▇▇▇▇ ▇▇▇▇) - gelten zusätzliche Regelun- gen bzw. Sonderfahrausweisangebote; sie sind in den Anlagen 6 und 8 aufgeführt. Für Fahrten in naldo-Waben oder aus naldo-Waben heraus, die im Kerngebiet anderer Verbünde liegen (= naldo-Übergangsgebiet; siehe Anlage 2: grün und orange markierte Waben (ggf. einschließlich Orte auf solchen Wabengrenzen) mit grün punktierten Orten), gelten die in Nr. 11 dargestellten Übergangs- und Transitregelungen. Bei Fahrten auf Linien bzw. Linienabschnitten mit Start und Ziel im naldo-Kerngebiet, bei denen die Linienführung das naldo-Kerngebiet außerhalb von naldo-Übergangsgebieten verlässt, sind diese außer- halb liegende Orte für die naldo-Tarifermittlung nicht relevant (Tran- sitregelung für Fahrgäste mit naldo-Tarif). Das naldo-Kerngebiet umfasst den Bereich der weiß und gestreift markierten Waben, ggf. auch einschließlich Wabengrenzen, sofern die Orte dort weiß oder grau punktiert sind (siehe Tarifwabenplan). Für Fahrten im Anmeldeverkehr können abweichende Regelungen gel- ten (siehe Anlage 7). Mit einem naldo-Fahrschein können innerhalb des gelösten Geltungs- bereichs – unter Berücksichtigung der Regelungen von Nr. 1 - sämtli- che öffentliche Verkehrsmittel der in den Anlagen 1A und 1B aufge- führten Linien bzw. Strecken genutzt werden.
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Sources: Tarifbestimmungen
Tarifsystem. Für die Preisbildung Das Tarifgebiet des HNV ist der Tarifraum in Tarifzonen eingeteilt (Flächenzonen) eingeteilt. (Tarifzonen- plan siehe Anlage 32). Die Kennzeichnung der Tarifzone Tarifzonen erfolgt durch zweistellige 2- bzw. 3-stellige Zahlen (Zonennummern)) und einen Zonennamen. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistafel (Anlage 4). Der Fahrpreis Die Fahrpreisberechnung richtet sich nach der Anzahl Zahl der Tarifzonen, die befahren werden (tatsächlich benutzter Weg)befahrenen Tarifzonen auf dem üblichen Linienfahrweg. Start- und Zielzone zählen mit. Ab elf Zonen ist der Fahrschein automatisch für das Gesamt-Netz des HNV gültig. Die Zonengrenze (grau) wird bei der Fahrpreisberechnung nicht mitgezählt. Orte auf der Zonengrenze zählen jeweils in Fahrtrichtung zur Startzone. Bei Fahrten innerhalb der Tarifzonen A (Nr. 10, 20) für den Stadtverkehr Heilbronn, B (Nr. 21, 33) für den Stadtverkehr Neckarsulm, C (Nr. 910, 911, 915, 916, 931, 932) für den Stadtverkehr Öhringen, Künzelsau, Krautheim, Waldenburg und Weißbach und D (Nr. 998) im Binnenverkehr der Bergbahn Künzelsau werden die entsprechenden Tarife angewandt. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Innerhalb der gelösten Tarifzonen können sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Gemeinden Stadtteile und Ortsteile Ortschaften zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis (Anlage 53). Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Zeitkarten ab sechs Zonen gelten als vgf-Netzkarten. Kurzstrecken: Die Preisstufe K für Kurzstrecken gilt für Fahrten innerhalb des bebauten Bereichs eines Ortsteiles. Bei einer Überschreitung der Ortsteilgrenze innerhalb einer Gesamtgemeinde gilt die Preisstufe K nur für Inhaber der Umweltjahreskarte Azubi, sofern die Fahrtstrecke unter 3 km liegt. Für Fahrten von und nach außerhalb in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verbundraumes Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) liegen, gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Beförderungsunternehmensin D.1 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, sofern der Gemeinschaftstarif nicht besondere Regelungen die im verbundüberschreitenden Verkehr vor- sieht. Nachtverkehre: In den Anruf-Sammel-Taxen ab Freudenstadt nach 23.00 UhrGebiet des Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) liegen, sowie den Anruf-Sammel- Taxen ab Horb nach 22.00 Uhr gelten die Nachtexpress-Tarife folgender Fahrkarten: - Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl: Einzelfahrscheine Einzelfahrscheine OmniCard - Zeitkarten für jedermann: Umweltjahreskarte Umweltjahreskarte Azubi SeniorenTicket Monatskarte ▇▇▇▇▇▇▇-Monatskarte Studi-Ticket in D.2 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verkehrs- und Anschluss-Studi-Ticket - Darüber hinaus berechtigen folgende Fahrscheine unter Zuzahlung gemäß Anlage zur Nutzung der Nachtexpress-Buslinien und Anruf-Sammel-TaxenTarifverbunds Stuttgart (VVS) liegen, gelten die in D.3 dargestellten Übergangsregelungen. - Jobticket - Freizeitpass - KONUS-Gästekarte - Anschlusskarte an KVV-Zeitkarte - Regio X- und RegioXplus-Tickets - Baden-Württemberg-TicketFür Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, - BWtag - MetropolTagesTicket - MetropolTagesTicket plus - ▇▇▇▇▇▇▇-Ferien-Ticket Baden-Württemberg - Studentenausweis der dualen Hochschule ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇die im Gebiet des KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH) liegen, gelten die in D.4 dargestellten Übergangsregelungen.
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Sources: Gemeinsame Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist das Tarifgebiet in Tarifwaben eingeteilt (siehe S. 41). Die jeweils genehmigten Fahrpreise sind verbindliche Grundlage der Tarifraum Fahrpreisermittlung, sie sind in Tarifzonen der jeweils gültigen Preistafel (Flächenzonensiehe S. 38 ff.) eingeteilt. (Tarifzonen- plan siehe Anlage 3)enthalten. Die Kennzeichnung der Tarifzone Tarifwaben erfolgt durch zweistellige Zahlen (Zonennummern)Wabennummern. Die Fahrpreise ergeben sich aus Orte, die auf einer Tarifwabengrenze liegen, können eine gesonderte Nummer erhalten. Innerhalb der Fahrpreistafel (Anlage 4)gelösten Tarifwaben können alle Linien und Strecken der RVO GmbH genutzt werden. Abweichungen hiervon können bekannt gegeben werden und sind dann Bestandteil der Tarifbestimmungen. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der TarifzonenTarifwaben, die befahren bei der Fahrt berührt werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone Zielwabe zählen mit. ZonenTarifwaben, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung müssen nur einmal berechnet. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Gemeinden und Ortsteile zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis (Anlage 5)gezählt werden. Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestellein einem Ort oder Ortsteil, die der auf einer Zonengrenze Tarifwabengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle dieser zu der ZoneTarifwabe, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Tarifwabengrenze, so sind die Orte bzw. Ortsteile auf der Tarifwabengrenze einer angrenzenden Tarifwabe zuzurechnen. Mit Zeitkarten ab sechs Zonen gelten als vgf-Netzkarten. Kurzstrecken: Die Preisstufe K für Kurzstrecken gilt für Fahrten innerhalb des bebauten Bereichs eines Ortsteileskönnen bei gleicher Wabenzahl auch mehrere Wege zwischen Start- und Zielort benutzt werden. Bei einer Überschreitung unterschiedlicher Wabenzahl ist der Ortsteilgrenze innerhalb einer Gesamtgemeinde gilt die Preisstufe K nur für Inhaber Weg zu bezahlen, den der Umweltjahreskarte Azubi, sofern die Fahrtstrecke unter 3 km liegtFahrgast befährt. Bei Bezahlung des längeren Weges kann auch der kürzere benutzt werden. Die bei der Fahrt durchfahrenen Tarifwaben müssen grundsätzlich aneinandergrenzen. Anerkennung von ein-/ausbrechenden Verkehren: Einbrechende Verkehre sind Fahrten von Haltepunkten außerhalb des Tarifgebiets in dieses Gebiet. Ausbrechende Verkehre sind Fahrten von Haltepunkten des Tarifgebiets nach außerhalb dieses Gebiets. Für Fahrten von und nach außerhalb des Verbundraumes im ein-/ ausbrechenden Verkehr in das/ aus dem Tarifgebiet gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Beförderungsunternehmens, sofern der Gemeinschaftstarif nicht besondere Regelungen genutzten Verkehrsunternehmens. Es sind für die gesamte Relation Fahrscheine nach dessen Haustarif zu lösen. Vorhandene Zeitkarten nach dem Wabentarif werden hierbei ab dem ersten bzw. bis zum letzten Haltebahnhof im verbundüberschreitenden Verkehr vor- sieht. Nachtverkehre: In den Anruf-Sammel-Taxen ab Freudenstadt nach 23.00 Uhr, sowie den Anruf-Sammel- Taxen ab Horb nach 22.00 Uhr gelten die Nachtexpress-Tarife folgender Fahrkarten: - Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl: Einzelfahrscheine Einzelfahrscheine OmniCard - Zeitkarten für jedermann: Umweltjahreskarte Umweltjahreskarte Azubi SeniorenTicket Monatskarte ▇▇▇▇▇▇▇-Monatskarte Studi-Ticket und Anschluss-Studi-Ticket - Darüber hinaus berechtigen folgende Fahrscheine unter Zuzahlung gemäß Anlage zur Nutzung der Nachtexpress-Buslinien und Anruf-Sammel-Taxen. - Jobticket - Freizeitpass - KONUS-Gästekarte - Anschlusskarte an KVV-Zeitkarte - Regio X- und RegioXplus-Tickets - Baden-Württemberg-Ticket, - BWtag - MetropolTagesTicket - MetropolTagesTicket plus - ▇▇▇▇▇▇▇-Ferien-Ticket Baden-Württemberg - Studentenausweis der dualen Hochschule ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇Wabentarifgebiet anerkannt.
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Sources: Beförderungsbedingungen Und Entgelte Für Den Busverkehr
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist der Tarifraum das Tarifgebiet des bodo in Tarifzonen (Flächenzonen) eingeteilt. (Tarifzonen- plan siehe Anlage 3). Die Kennzeichnung der Tarifzone Tarifzonen erfolgt durch zweistellige zwei- und dreistellige Zahlen (Zonennummern). Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistafel Zoneneinteilung ist in Anlage 3 dargestellt. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇▇ (▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇), ▇▇ (▇▇▇▇▇▇▇▇▇), 24 (Überlingen), 54 (Bad Waldsee), 58 (Wangen), 68 (Leutkirch) und 70 (Isny) existieren sog. kleine Stadtzonen. Mehrere bodo-Zonen umfassende große Stadtzonen gem. Anlage 4)6 existieren für Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Tarifzonen, die befahren bei einer Fahrt berührt werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone zählen mit. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Für Fahrten innerhalb einer kleinen oder großen Stadtzone gilt der jeweilige Tarif des Stadtverkehrs gem. Anlage 6. Für Fahrten zwischen einer kleinen Stadtzone und der umgebenden bodo-Zone gilt der bodo-Tarif der Preisstufe 1, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Für Fahrten zwischen bodo-Zonen und den Stadtzonen Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten gilt der bodo-Tarif entsprechend der durchfahrenen bodo- Zonenzahl, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Gemeinden Orte und Ortsteile zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis mit Zonenzuordnung (Anlage 54). Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelleeinem Ort oder Ortsteil, die der auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle dieser zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Zeitkarten ab sechs Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Orte bzw. Ortsteile auf der Zonengrenze einer der angrenzenden Zonen gelten als vgf-Netzkartenzuzurechnen. Kurzstrecken: Die Preisstufe K für Kurzstrecken gilt für Fahrten innerhalb des bebauten Bereichs eines OrtsteilesFahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht in Anlage 5. Bei einer Überschreitung Bezahlung von 8 Zonen ist der Ortsteilgrenze innerhalb einer Gesamtgemeinde gilt die Preisstufe K nur Fahrausweis automatisch für Inhaber der Umweltjahreskarte Azubi, sofern die Fahrtstrecke unter 3 km liegtdas Gesamtnetz des bodo gültig. Für Fahrten von Die ergänzenden und nach außerhalb des Verbundraumes gelten die abweichenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Beförderungsunternehmens, sofern der Gemeinschaftstarif nicht besondere Regelungen im verbundüberschreitenden Verkehr vor- siehtPreise für die Stadtzonen sind in Anlage 6 geregelt. Nachtverkehre: In den Anruf-Sammel-Taxen ab Freudenstadt nach 23.00 Uhr, sowie den Anruf-Sammel- Taxen ab Horb nach 22.00 Uhr Sie gelten die Nachtexpress-Tarife folgender Fahrkarten: - Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl: Einzelfahrscheine Einzelfahrscheine OmniCard - Zeitkarten für jedermann: Umweltjahreskarte Umweltjahreskarte Azubi SeniorenTicket Monatskarte ▇▇▇▇▇▇▇-Monatskarte Studi-Ticket alle Busse und Anschluss-Studi-Ticket - Darüber hinaus berechtigen folgende Fahrscheine unter Zuzahlung gemäß Anlage zur Nutzung der Nachtexpress-Buslinien und Anruf-Sammel-Taxen. - Jobticket - Freizeitpass - KONUS-Gästekarte - Anschlusskarte an KVV-Zeitkarte - Regio X- und RegioXplus-Tickets - Baden-Württemberg-Ticket, - BWtag - MetropolTagesTicket - MetropolTagesTicket plus - ▇▇▇▇▇▇▇-Ferien-Ticket Baden-Württemberg - Studentenausweis der dualen Hochschule ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇innerhalb der Stadtzonen. Sofern darüber hinaus abweichende Tarifbestimmungen zur Anwendung kommen, erfolgt dies über gesonderte Bekanntmachung. Mit Zeitkarten können bei gleicher Zonenzahl auch mehrere Wege zwischen Start- und Zielort der Fahrt benutzt werden. Bei unterschiedlicher Zonenzahl ist der Weg zu bezahlen, den der Fahrgast befährt. Bei Bezahlung des längeren Weges kann auch der kürzere benutzt werden.
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Sources: Beförderungsbedingungen