Tarife Musterklauseln

Tarife. Tarif Erstattungsprozentsatz W115 15 % W120 20 % W120E 20 % W125 25 % W130 30 % W135 35 % W150 50 % W100 100 %
Tarife. Tarif Erstattungssatz für Vorsorge, ambulante Heilbehandlung einschließlich zahnärztliche Behandlung und ambulante Kuren Erstattungssatz für stationäre Behandlung, einschließlich Sanatoriumsbehandlung BB15 15 % 15 % BB20 20 % 20 % BB20E 20 % 20 % BB25 25 % 25 % BB30 30 % 30 % BB35 35 % 35 % BB40 40 % 40 % BB45 45 % 45 % BB50 50 % 50 % BH20 20 % 15 % BH25 25 % 15 % BH30 30 % 15 % BH35 35 % 20 % BH40 40 % 25 % BH45 45 % 30 % BH50 50 % 35 % BB00 Die Erstattungssätze nach Tarif BB00 ergeben sich aus Nr. 9.5.1.
Tarife. Tarife PflegeVorsorge premium (PM1), PflegeVorsorge comfort (PM2) und PflegeVorsorge classic (PM3) - Pflegemonatsgeld 265 ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ cash (PE) 273 Tarife MitgliederPflege premium (PM1M), MitgliederPflege comfort (PM2M) und MitgliederPflege classic (PM3M) - Pflegemonatsgeld 277 Tarif MitgliederPflege cash (PEM) 286 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegezusatzversicherung (AVB/PZV) 290 Tarif PTU - Pflegetagegeld bei Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 2 bis 5 304 AWG - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die große Anwartschaftsversicherung 306 AWKL - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die kleine Anwartschaftsversicherung 308 Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Optionstarif OT (AVB/OT) 311 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Anwartschaftsversicherung nach Tarif OTB (AVB/OTB) 315 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung 317
Tarife. Tarife TE-Krankentagegeld 231 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (AVB/GEPV 2017) (Teil I Musterbedingungen 2017 §§ 1-27 und Teil II Tarifbedingungen 2017) 234 Pflege FörderBahr Tarif PKB - Staatlich geförderte ergänzende Pflegetagegeldversicherung 251 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegeversicherung (AVB/EPV) 253
Tarife. 10.1 Preise, Optionen und Funktionen hängen von dem gewählten ▇▇▇▇▇ und die veranlassten Änderungen ab. Der Anbieter garantiert nicht, dass die Inhalte eines Tarifs unbegrenzt genutzt werden können, da eine ständige Weiterentwicklung und Anpassung an tatsächliche Bedürfnisse, technische Notwendigkeiten und rechtliche Vorgaben erfolgen muss. Soweit rechtlich und technisch möglich, wird dem Nutzer jedoch im Rahmen einer entsprechenden Mitteilung eine Übergangsfrist eingeräumt. Außerdem hat der Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf der jeweiligen Zurverfügungstellung. Dem Nutzer wird der Übergang auf einen anderen, vergleichbaren Tarif angeboten. Sollte der Kunde sein Sonderkündigungsrecht nicht wahrnehmen und/oder der Umstellung bis zum Ablauf der Zurverfügungstellung nicht widersprechen, erfolgt die Umstellung auf den neuen Tarif. Der Nutzer wird herauf gesondert hingewiesen. 10.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Preise bei Änderung der Kostenfaktoren angemessen anzupassen. 10.3 Testtarif (Free Trial), Sonderangebote, sonstige eingeschränkte Angebote 10.3.1 Wenn der Nutzer sich für ein kostenlosen Test-Account (Free Trial), ein Sonderangebot oder eine andre Art von beschränkten Angeboten zur Nutzung dieser Dienstleistung registriert, werden dem Nutzer ggfs. zusätzliche AGB vorgelegt. Diese werden ggfs. zusätzlich in die hier vorliegenden AGB aufgenommen und gelten zusätzlich, bei Kollision mit den Vorschriften aus den hier vorliegenden AGB, gelten sie vorrangig.
Tarife. Echte Bewertungen bietet verschiedene Preismodelle, abhängig von der Bestellmenge, der Anzahl der durch die Lösung zu bearbeitenden Bewertungen und des Durchschnittspreises der Bestellungen, an (für einen durchschnittlichen Bestellwert von über 300 Euro wird dem Bezugspreis ein Zuschlag hinzugefügt). Die Tarife sind auf der Website ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/ unter der Rubrik „Tarife“ aufgeführt. Falls diese Menge überschritten wird, zahlt der Kunde pro zusätzlicher Bestellung einen Aufpreis, der je nach gewähltem Angebot und dem Durchschnittspreis der Bestellungen variiert. Dieser Zuschlag wird der ursprünglichen Kalkulation des Angebots hinzugefügt. Die Bezahlung des Angebots und gegebenenfalls der Preis, in Bezug auf zusätzliche Mitteilungen, werden monatlich per Lastschrift durchgeführt. Im Allgemeinen wird sich Echte Bewertungen ausschließlich auf die durch den Kunden gegebenen Informationen beziehen, um ihm eine Lösung anzubieten, die seinen Bedürfnissen entspricht. Diese werden nach Ermessen und unter der Verantwortung des Kunden kommuniziert, der allein seine Geschäftstätigkeit und dessen Bedürfnisse steuert und Echte Bewertungen wird sich nicht in die Geschäftstätigkeit seines Kunden einmischen. Echte Bewertungen kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden, insbesondere für die unzureichende Beratung, falls sich die durch den Kunden abgegebenen Informationen als unrichtig oder unvollständig erweisen oder auch falls die Menge der tatsächlich bearbeiteten Bestellungen größer oder kleiner ist als geschätzt oder angegeben. Das Angebot beinhaltet die Bereitstellung eines Dienstleistungspakets und erwägt eine feste und gesamte Vergütung als Gegenleistung, zahlbar an Echte Bewertungen, sobald mindestens eine dieser Dienstleistungen erbracht wurde. Die Rechnung wird automatisch bei Abbuchung ausgelöst, wobei sie der Kunde über sein Backoffice nach Belieben herunterladen oder sie sich per E-mail zustellen lassen kann, indem er eine E-mail Adresse in seinem Backoffice hinterlegt. Das Datum der ersten Abbuchung wird in den besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt. Echte Bewertungen akzeptiert keine Zahlungen per Scheck. Bei elektronischer Überweisung wird ein Zuschlag von 20 % des Preises erhoben. Sämtliche durch das ausgewählte Angebot getätigte Zahlungen, werden durch Echte Bewertungen zurückbehalten. Es kann keine prorata temporis Rückerstattung aufgrund der Beendigung des vorliegenden Vertrages und aus welchem Grund auch immer ersucht werden. Fall...
Tarife. 1) Jede Vertragspartei legt auf der Grundlage kommerzieller Erwägungen auf dem Markt von jeder Fluggesellschaft ihre eigenen Tarife für Linienflugdienste fest. Das Eingreifen der Vertragsparteien ist begrenzt auf: a. die Verhinderung unangemessen diskriminierender Tarife oder Praktiken; b. den Schutz der Verbraucher vor unangemessen hohen oder restriktiven Tarifen, die auf den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder auf aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Luftfahrtunternehmen zurückzuführen sind, und c. den Schutz der Fluggesellschaften vor Tarifen, die aufgrund direkter oder indirekter staatlicher Subventionen oder Unterstützung künstlich niedrig gehalten werden. 2) Die Tarife für den internationalen Linienflugverkehr zwischen den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien müssen nicht mitgeteilt werden. Ungeachtet des Vorstehenden gewähren die Luftfahrtunternehmen der Vertragsparteien den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien auf Anfrage weiterhin sofortigen Zugang zu Informationen über historische, bestehende und vorgeschlagene Tarife in einer für diese Luftfahrtbehörden annehmbaren Weise und Form.
Tarife. 1. Die Tarife, die jedes bezeichnete Unternehmen in Zusammenhang mit Beförde- rungen von oder nach dem Gebiet der anderen Vertragspartei anzuwenden hat, sind in vernünftiger Höhe festzusetzen, wobei alle bestimmenden Einflüsse, einschliess- lich der Betriebskosten, eines vernünftigen Gewinnes, der besonderen Merkmale jeder Linie und der Tarife, die von anderen Luftverkehrsunternehmen angewandt werden, in Betracht zu ziehen sind. 2. Die in Absatz 1 dieses Artikels erwähnten Tarife werden wenn möglich in gegen- seitigem Einvernehmen von den bezeichneten Unternehmen der beiden Vertragspar- teien und nach Beratung mit den anderen Luftverkehrsunternehmen, die ganz oder teilweise dieselbe Strecke befliegen, festgesetzt. Die bezeichneten Unternehmen haben dafür soweit als möglich das Tariffestsetzungsverfahren der internationalen Organisation anzuwenden, die in diesem Sachgebiet Vorschläge ausarbeitet. 3. Die so festgesetzten Tarife sind den Luftfahrtbehörden der anderen Vertragspar- tei mindestens sechzig Tage vor dem für ihr Inkrafttreten vorgesehenen Zeitpunkt zur Genehmigung zu unterbreiten. In besonderen Fällen kann diese Frist unter Vorbehalt der Zustimmung der genannten Behörden verkürzt werden. Wenn weder die eine noch die andere der Luftfahrtbehörden innerhalb von dreissig Tagen nach Unterbreitung ihre Nichtgenehmigung bekannt gibt, sind diese Tarife als genehmigt zu betrachten. 4. Können die bezeichneten Unternehmen zu keiner Einigung gelangen oder wird ein Tarif von den Luftfahrtbehörden einer Vertragspartei nicht genehmigt, bemühen sich die Luftfahrtbehörden der beiden Vertragsparteien, den Tarif in gegenseitigem Einvernehmen zu bestimmen. Solche Verhandlungen müssen innerhalb von dreissig Tagen beginnen, nachdem feststeht, dass sich die bezeichneten Unternehmen über einen Tarif nicht einigen können, oder nachdem die Luftfahrtbehörden einer Ver- tragspartei den Luftfahrtbehörden der anderen Vertragspartei ihre Nichtgenehmi- gung der Tarife bekannt gegeben haben. 5. Kommt dieses Einvernehmen nicht zu Stande, so wird die Meinungsverschieden- heit dem in Artikel 17 dieses Abkommens vorgesehenen Verfahren unterworfen. 6. Ein bereits festgesetzter Tarif bleibt in Kraft, bis ein neuer Tarif in Übereinstim- mung mit den Bestimmungen dieses Artikels oder des Artikels 17 dieses Abkom- mens festgesetzt worden ist, jedoch höchstens während zwölf Monaten von dem Tag an, an dem die Luftfahrtbehörden einer Vertragspartei die Genehmigung verweigert haben. 7. Die Luf...
Tarife. Die anwendbaren Tarife sind diejenigen, die zum Zeitpunkt des Vertrages anwendbar und in Kraft sind.
Tarife. Familienvertrag für Sie und Ihre Familie – Einzelvertrag für Sie als Einzelperson.