Switch. Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass künftige Beiträge vollständig oder teilweise in an- dere von uns angebotene Fonds oder in ein Anla- geportfolio investiert werden (Switch). Eine Kom- bination eines Anlageportfolios mit einzelnen Fonds oder anderen Anlageportfolios ist nicht möglich. Es können maximal 50 Fonds parallel bespart werden. Für die Aufteilung sind nur ganz- zahlige Prozentsätze ab einem Prozent zulässig. Die Änderungen führen wir zum zweiten Arbeits- tag durch, der auf den Tag des Eingangs Ihres Auftrags bei uns folgt. Als Bewertungsstichtag le- gen wir in Abhängigkeit der jeweiligen Handelsu- sancen der Fonds oder ETF, spätestens den fünf- ten Arbeitstag der auf den Tag des Eingangs Ih- res Auftrags bei uns folgt, zugrunde. Als Übertragungszeitpunkt können Sie auch einen nach dem Stichtag liegenden späteren Arbeitstag wählen. Ein erteilter Switch-Auftrag kann nicht wi- derrufen werden. Ein Switch in einen Fonds, dessen Fondsanteile zum Zeitpunkt des Wechsels durch die Kapitalver- waltungsgesellschaft nicht zurückgenommen wer- den, ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass für teilweise oder voll- ständig verrentete Guthabenteile ein einge- schränktes Fondsangebot besteht. Das derzeit gültige Fondsangebot finden Sie in dem jeweils gültigen Fondswegweiser und auf www.swiss- ▇▇▇▇.▇▇.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Fondsgebundene Rentenversicherung
Switch. Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass künftige Beiträge vollständig oder teilweise in an- dere von uns angebotene Fonds oder in ein Anla- geportfolio investiert werden (Switch). Eine Kom- bination eines Anlageportfolios mit einzelnen Fonds oder anderen Anlageportfolios ist nicht möglich. Es können maximal 50 Fonds parallel bespart werden. Für die Aufteilung sind nur ganz- zahlige Prozentsätze ab einem Prozent zulässig. Die Änderungen führen wir zum zweiten Arbeits- tag durch, der auf den Tag des Eingangs Ihres Auftrags bei uns folgt. Als Bewertungsstichtag le- gen wir wir, in Abhängigkeit der jeweiligen Handelsu- sancen der Fonds oder ETF, spätestens den fünf- vier- ten Arbeitstag Arbeitstag, der auf den Tag des Eingangs Ih- res Auftrags bei uns folgt, zugrunde. Als Übertragungszeitpunkt können Sie auch einen nach dem Stichtag liegenden späteren Arbeitstag wählen. Ein erteilter Switch-Auftrag kann nicht wi- derrufen werden. Ein Switch in einen Fonds, dessen Fondsanteile zum Zeitpunkt des Wechsels durch die Kapitalver- waltungsgesellschaft nicht zurückgenommen wer- den, ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass für teilweise oder voll- ständig verrentete Guthabenteile ein einge- schränktes Fondsangebot besteht. Das derzeit gültige Fondsangebot finden Sie in dem jeweils gültigen Fondswegweiser und auf www.swiss- ▇▇▇▇.▇▇.
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