Swaptions Musterklauseln

Swaptions. Swaptions sind Optionen auf Swaps. Für Rechnung des OGAW dürfen nur solche Swaptions erworben werden, die sich aus den oben beschriebenen Optionen und Swaps zusammensetzen. Eine Swaption ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist in einen hinsichtlich der Konditionen genau spezifizierten Swap einzutreten. Im Übrigen gelten die im Zusammenhang mit Optionsgeschäften dargestellten Grundsätze.
Swaptions. Eine Swaption ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist in einen hinsichtlich der Konditionen genau spezifizierten Swap einzutreten. Im Übrigen gelten die im Zusammenhang mit Optionsgeschäften dargestellten Grundsätze. Der Verwaltungsgesellschaft kann im Auftrag des jeweiligen Teilfonds Differenzkontrakte abschließen, durch die ein Direktengagement in einem Markt, einer Branche oder einem einzelnen Wertpapier möglich ist. Im Gegensatz zum Forwardkontrakt gibt es hierbei keine Endfälligkeit und die Position wird nach Ermessen der Person glattgestellt, die sie eingegangen ist. Differenzkontrakte werden eingesetzt, um von Aktienkursentwicklungen zu profitieren ohne die Aktien selbst zu kaufen. Ein CFD auf die Aktien eines Unternehmens gibt den Preis der Aktien zu dem Zeitpunkt an, an dem der Kontrakt eingegangen wurde. Der Kontrakt ist ein Vertrag zur Zahlung von Bargeld in Bezug auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Preis zu Beginn und dem Preis bei zum Zeitpunkt der Glattstellung.
Swaptions. Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine Swap- tion ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist in einen hinsichtlich der Konditio- nen genau spezifizierten Swap einzutreten. Im Übrigen gelten die im Zusammenhang mit Optionsgeschäften dargestellten Grundsätze.
Swaptions. Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine Swaption ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung, zu einem bestimmten Zeit- punkt oder innerhalb einer bestimmten Frist in einen hinsichtlich der Konditionen genau spezifizierten Swap einzutreten. • Credit Default Swaps Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die es ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen auf andere zu übertragen. Im Gegenzug zur Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinen Vertragspartner. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps entsprechend. • In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente Die Gesellschaft kann die vorstehend beschriebenen Finanzins- trumente auch erwerben, wenn diese in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei können die Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, auch nur teilweise in Wertpapieren enthal- ten sein (z. B. Optionsanleihen). Die Aussagen zu Chancen und Risiken gelten für solche verbrieften Finanzinstrumente entspre- chend, jedoch mit der Maßgabe, dass das Verlustrisiko bei ver- brieften Finanzinstrumenten auf den Wert des Wertpapiers be- schränkt ist.
Swaptions. Wird in der Bestätigung festgehalten, dass bei Ausübung der entsprechenden Swaption Cash Settlement erfolgen soll, so wird die Swaption in bar abgerechnet. Der Calculation Agent berechnet den Barabrechnungsbetrag gemäss den in der Bestätigung aufgeführten Grundsätzen und teilt ihn der Gegenpartei mit. Der Verkäufer hat dem Käufer diesen Be- trag am in der Bestätigung aufgeführten Settlement-Tag zu bezahlen. Wird in der Bestätigung festgehalten, dass bei Ausübung der entsprechenden Swaption Physical Settlement erfolgen soll, so tritt der der Swaption zugrundeliegende Swap in Kraft. zum Schweizer Rahmenvertrag für OTC-Derivate

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  • Informationsaustausch 1. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten tauschen die Informationen aus, die zur Durchführung dieses Abkommens oder zur Anwendung oder Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung der Vertragsstaaten, ihrer politischen Unterabteilungen oder ihrer lokalen Körperschaften erhoben werden, voraussichtlich erheblich sind, soweit die diesem Recht entsprechende Besteuerung nicht dem Abkommen widerspricht. Der Informationsaustausch ist durch die Artikel 1 und 2 nicht eingeschränkt. 2. Alle Informationen, die ein Vertragsstaat nach Absatz 1 erhalten hat, sind ebenso geheim zu halten wie die aufgrund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen; sie dürfen nur den Personen oder Behörden, einschliesslich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden, zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder der Erhebung, mit der Vollstreckung oder der Strafverfolgung oder mit der Entscheidung von Rechtsmitteln hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Steuern oder mit der Aufsicht über die vorgenannten Personen oder Behörden befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden. Sie können die Informationen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offenlegen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann ein Vertragsstaat die erhaltenen Informationen für andere Zwecke verwenden, wenn solche Informationen nach dem Recht beider Staaten für solche andere Zwecke verwendet werden können und die zuständige Behörde des übermittelnden Staates dieser anderen Verwendung zustimmt. 3. Die Absätze 1 und 2 sind nicht so auszulegen, als verpflichteten sie einen Vertragsstaat: a) Verwaltungsmassnahmen durchzuführen, die von den Gesetzen und der Verwaltungspraxis dieses oder des anderen Vertragsstaats abweichen; b) Informationen zu erteilen, die nach den Gesetzen oder im üblichen Verwaltungsverfahren dieses oder des anderen Vertragsstaats nicht beschafft werden können; c) Informationen zu erteilen, die ein Handels-, Geschäfts-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis oder ein Geschäftsverfahren preisgeben würden oder deren Erteilung dem Ordre public widerspräche. 4. Ersucht ein Vertragsstaat um Informationen nach diesem Artikel, so nutzt der andere Vertragsstaat die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Beschaffung dieser Informationen, selbst wenn dieser andere Staat sie für seine eigenen steuerlichen Zwecke nicht benötigt. Die im vorhergehenden Satz enthaltene Verpflichtung unterliegt den Beschränkungen nach Absatz 3, die jedoch in keinem Fall so auszulegen sind, dass ein Vertragsstaat die Erteilung von Informationen nur deshalb ablehnen kann, weil er kein innerstaatliches Interesse an solchen Informationen hat. 5. Absatz 3 ist in keinem Fall so auszulegen, als könne ein Vertragsstaat die Erteilung von Informationen nur deshalb ablehnen, weil sich die Informationen bei einer Bank, einem sonstigen Finanzinstitut, einem Bevollmächtigten, Beauftragten oder Treuhänder befinden oder weil sie sich auf Eigentumsrechte an einer Person beziehen. Ungeachtet des Absatzes 3 oder entgegenstehender Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts verfügen die Steuerbehörden des ersuchten Vertragsstaats über die Befugnis, die Offenlegung der in diesem Absatz genannten Informationen durchzusetzen, sofern dies für die Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Absatz erforderlich ist.

  • Allgemeine Informationen Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Name und Anschrift der Bank: Union Investment Service Bank AG ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇ Telefon: ▇▇▇ ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇ Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Gesetzlich Vertretungsberechtigter der Bank ist der Vorstand: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Eintragung Register: Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 54979 Steuer- beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE813491899 Gegenstand des Unternehmens der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) ist der Betrieb von Geschäften, die darauf gerichtet sind, Wertpapiere für andere zu verwalten und zu verwahren sowie Finanzinstrumente im Wege des Kommissionsgeschäfts zu erwerben und zu veräußern. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ beziehungsweise ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇▇. ▇▇–28, 60439 Frankfurt, (im Internet unter: ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇). Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch. Gemäß Ziffer 20.2 der Bedingungen für UnionDepots gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Anleger und der USB deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel für Anleger, die nicht Kaufmann, nicht juristische Person des öffentlichen Rechts und nicht öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Für die zuvor genannten Personen gibt es eine Gerichtsstandklausel unter Ziffer 20.3 und Ziffer 20.4 der Bedingungen für UnionDepots. Die USB ist der Siche- rungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ange- schlossen (vergleiche Ziffer 18 der Bedingungen für UnionDepots). Beschwerdestelle der USB: Union Investment Service Bank AG Kundenservice ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇ Telefon: ▇▇▇ ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇ Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Ombudsmannverfahren bei der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.: Darüber hinaus können Verbraucher für die Beilegung von Streitigkeiten mit der USB von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesver- band Investment und Asset Management e. V. anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, Telefon ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇-▇, Telefax: 030 6449046-29, E-Mail: ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, zu richten. Bei Streitigkeiten nach Maßgabe des § 14 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG), zum Beispiel aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Telefon: ▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇▇▇ oder -1906, Telefax: ▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇▇▇, E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsver- trägen können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (Euro- päische Union) wenden (▇▇▇.▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇). Hierbei kann folgende E-Mail- Adresse der USB angegeben werden: ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.

  • Reparaturen Reparaturen, die notwendig werden um die Betriebssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 14). Reparaturen die notwendig werden um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, müssen vom Mieter unverzüglich nach Feststellung des Mangels beseitigt bzw. in Auftrag gegeben werden. Der Vermieter haftet nicht für die Weiterbeförderung des Mieters und der Insassen seines Fahrzeuges.

  • Sonstige Haftung 16.1. Die Haftung ist abschließend für Verzug unter der Oberziffer Verzug und für Mängelhaftung unter der Oberziffer Haftung für Mängel geregelt. 16.2. Im Übrigen haftet TIS für zu vertretende Schäden wie folgt: 16.2.1. für Sachschäden bis zu 100.000 Euro je Vertrag; 16.2.2. die Haftung für Vermögensschäden ist auf 100.000 Euro je Vertrag begrenzt. 16.2.3. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 16.2.4. Bei Verlust von Daten haftet TIS nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von TIS tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. 16.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 16.4. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

  • Allgemeine Haftungsbegrenzung 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.