Studierende. 1Als Studierende, die einen Beitrag im Sinne dieser Verein- barung auslösen, gelten Personen, die für ein beitragsberech- tigtes Studienangebot immatrikuliert sind. 2Für Studierende, die keine Studienleistungen beziehen, werden keine Beiträge geleistet. 3Die Studierendenzahl wird auf der Grundlage der Studieren- denstatistik des Bundesamtes für Statistik BFS ermittelt.
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Sources: Interkantonale Vereinbarung Über Die Beiträge an Die Ausbildungskosten Von Universitären Hochschulen, Interkantonale Vereinbarung Über Die Beiträge an Die Ausbildungskosten Von Universitären Hochschulen