Sterbegeld. Stirbt eine Tierarzthelferin, so wird nach mindestens dreijähriger Tätigkeit in dersel- ben Praxis das Gehalt für den Sterbemonat und einen weiteren Monat an
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Sources: Manteltarifvertrag, Tarifvertrag, Manteltarifvertrag
Sterbegeld. Stirbt eine Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferin, so wird nach mindestens mindes- tens dreijähriger Tätigkeit in dersel- ben derselben Praxis das Gehalt für den Sterbemonat und einen weiteren Monat an
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Sources: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Sterbegeld. Stirbt eine Tierarzthelferin, so wird nach mindestens dreijähriger Tätigkeit in dersel- ben derselben Praxis das Gehalt für den Sterbemonat und einen weiteren Monat an
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Sources: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Sterbegeld. Stirbt eine Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferin, so wird nach mindestens dreijähriger dreijähri- ger Tätigkeit in dersel- ben derselben Praxis das Gehalt für den Sterbemonat und einen weiteren Monat an
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Sources: Manteltarifvertrag