Stationäre medizinische Versorgung Musterklauseln

Stationäre medizinische Versorgung. Stationäre medizinische Versorgungen werden in Kliniken oder Krankenhäusern nach vorheriger schriftlicher ärztlicher Verordnung durch einen im “Red DKV de Servicios Sanitarios” entsprechend der abgeschlossenen Leistungsmodalität vertragsgebundenen Arzt und nach Ausstellung der entsprechenden Autorisation durchgeführt. Die stationäre medizinische Versorgung umfasst die Kosten, die während der Behandlung im Krankenhaus entstehen, sowie die damit verbundenen Honorare von Ärzten und Chirurgen. Außerdem eingeschlossen sind: > Onkologische Behandlungen: Radiumtherapie, Strahlentherapie und Chemotherapie > OSNA-Methode oder -Technik: dies ist die interoperative Sentinell­ Lymphenknoten-Diopsie im Frühstadium von Brustkrebs ohne Entfernung der Lymphknoten > Lithotripsie (Zertrümmerung von Nieren- und Blasensteinen) und Muskel-Skelett Lithotripsie > Dialyse und Blutdialyse > Chirurgische Eingriffe der durch die spanische Ärztekammer OMC (Organización Médica Colegial) festgelegten Gruppen II bis VIII, ausschließlich in klinischen Einrichtungen > Ambulante chirurgische Eingriffe > Interventionelle, invasive und viszerale Radiologie > Techniken der Familienplanung: Eileiterunterbindung und Vasektomie und der Verschluss der Gebärmutterhöhle mittels der Hysteroskopie (Gebärmutterspiegelung) > Stereotaktische intrakranielle Radioneurochirurgie > Arthroskopie > Chirurgie der Nasenhöhlen, der Nasenmuschel und die Mandelentfernung mit Hilfe von Radiofrequenztherapie > Im Operationssaal durchgeführte Laser-Therapie in der Gynäkologie, der Augenheilkunde, der Proktologie, der peripheren Gefäßchirurgie und der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde > Endourologischer Holmium-Laser und der grüne Laser (KTP und HPS) Diode, Holmium oder Thulium für die Behandlung der gutartigen Prostatahyperplasie > Perkutane Nukleotomie und Chemonukleolyse > Therapeutische Hochtechnologie: die Radiofrequenzablation nach dem CARTO-System, die Hornhautvernetzungstherapie, die computerunterstützte Chirurgie durch Neuronavegation bei Schädelbasischirurgie und Spinaltumoren und die computergestützte Hirnchirurgie und die Fusion oder Arthrodese der Wirbelsäule auf drei oder mehr Ebenen > Chirurgische Prothesen > Krankenhaustagegeldzahlung wegen stationärem Aufenthalt Im Versicherungsschutz eingeschlossen ist die Benutzung eines Standardeinzelzimmers mit Sanitärzelle und Bett für eine Begleitperson (außer bei psychiatrischen Behandlungen, bei Behandlungen auf der Intensivstation oder bei Frühgeborenen, die in eine...
Stationäre medizinische Versorgung. Medizinische Versorgung in Krankenhäusern oder Kliniken, bei der zur medizinischen oder chirurgischen Behandlung der versicherten Personen ein Krankenhausaufenthalt von mindestens 24 Stunden notwendig ist. Stationärer Aufenthalt aus sozialen und/ oder familiären Gründen Es handelt sich um die Einweisung oder die Verlängerung eines Krankenhausaufenthaltes, die nach Urteil eines Arztes von DKV Seguros nicht auf objektive medizinische Krankheitsgeschehen zurückzuführen sind, sondern sozialen oder familiären Hintergrund haben. Diese Fälle sind nicht durch die Police abgedeckt. Stationärer Aufenthalt zur medizinischen oder chirurgischen Behandlung Einweisung in ein Krankenhaus oder eine Klinik zur medizinischen Versorgung oder Durchführung von chirurgischen Eingriffen. Mit im Versicherungsschutz eingeschlossen sind die allgemeinen Krankenhauskosten während des Aufenthalts und die aus der medizinisch-chirurgischen Behandlung resultierenden Aufwendungen für Arzthonorare und etwaige Kosten für Prothesen, falls notwendig. Synthetisches oder natürliches Material Auch biologische Prothese genannt, die - mit einer speziellen Technik eingepflanzt - ein Organ ersetzt, regeneriert oder seine Funktionsfähigkeit unterstützt. Zu regenerativen Zwecken verwandte Zelltransplantate sind hierbei eingeschlossen. Unanfechtbarkeit der Police Der Vertrag sieht vor, dass Vorerkrankungen, die im selben Jahr der Vertragsschließung oder des Einschlusses von weiteren zu versichernden Personen diagnostiziert werden, mit im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, vorausgesetzt, dass sie der versicherten Person nicht bekannt waren und die Angaben im Gesundheitsfragebogen wahrheitsgetreu angegeben wurden.
Stationäre medizinische Versorgung. Medizinische Versorgung in Krankenhäusern oder Kliniken, bei der zur medizinischen oder chirurgischen Behandlung der versicherten Person ein Krankenhausaufenthalt von mindestens 24 Stunden erforderlich ist.