Standortevaluation Musterklauseln

Standortevaluation. Der Bereich Immobilien evaluierte den Markt in Bülach. Das aktuelle Angebot für Büroräumlichkeiten im Umfang von 500 und mehr m2 ist überschaubar. Als Standorte kamen folgende Objekte in Frage: • ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ (▇▇▇▇▇▇▇▇▇) • ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ • Glasiareal • Stadteigenes Gebäude / zu erwerbendes Gebäude • ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ (▇▇-▇▇▇▇) Die Verimag, Verwaltungs- und Immobilien AG, welche die Liegenschaft „Lendihaus“ an der ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ betreut, unterbreitete per Email der Stadt am 5. August 2020 die Möglichkeit, dass die Räumlichkeiten auch nach einem all- fälligen Unterbruch in Folge des Auszuges der Stadtverwaltung wieder gemietet werden könnten. Der Mietzins werde sich in etwa im selben Rahmen bewegen. Konkreter wurde die Vermieterin trotz Nachfrage nicht, da sie selbst den baulichen Zustand der Liegenschaft analysieren lässt und grundsätzlich beabsichtigt, nach dem Auszug der Stadt Sa- nierungsarbeiten vorzunehmen. Gemäss Raumprogramm der KESB sind drei Geschosse notwendig (885 m2), um die Bedürfnisse abzudecken. Die approximative Mietzinsberechnung ergab inklusive Lagerräume einen Jahresmietzins von rund 208 000 Franken netto. Dies im bestehenden, nicht sanierten Zustand. Basierend auf einer Feinplanung, würden sich die auf Stadtseite anfallenden Kosten für eine Anpassung der Räume und Infrastruktur ohne weiteres in der Dimension grösser als 150 000 Franken bewegen. Die Liegenschaft zeichnet sich durch die sehr zentrale Lage im Stadtkern von Bülach aus. Erfüllt jedoch die Sicherheitsanforderungen und den Wunsch nach Diskretion der KESB- Besucher nicht. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ erstellt im bestehenden Gewerbeteil im 1. OG der Wohn- und Gewerbeliegenschaft diverse Büroflächen in noch nicht fixierten Grössen per sofort oder nach Vereinbarung. Die Büroflächen werden mit einer Basis-Raumaus- stattung zu 230 Franken pro m²/Jahr exklusive Nebenkosten vermietet. Eine grobe Schätzung ergab, dass ohne Lager- räume die Jahresmiete bei mindestens 170 000 Franken netto anzusiedeln ist. Allfällige Ausbau- und Erweiterungs- wünsche sind möglich, werden jedoch zum vorliegenden Basispreis hinzugerechnet. Die Liegenschaft müsste für die Bedürfnisse der ICT komplett neu an das städtische Netz angeschlossen und intern ausgebaut werden. Die Lage ist vergleichbar mit dem heutigen Standort.

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  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Evaluation Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 der DMP-A-RL.

  • Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. 3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.