Standbau Musterklauseln

Standbau. 8.1. Die maximale Standaufbauhöhe beträgt 3,50 m. Darüberhinausgehende Standhöhen können nur mit schriftlicher Genehmigung der Messe Stuttgart gebaut werden. Die geschlos- sene, den Standnachbarn zugewandten Wandseiten dürfen, be- dingt durch die unterschiedlichen Standhöhen, auf Seiten des Standnachbars nicht zu Werbezwecken genutzt werden und sind oberhalb von 2,5 m Wandhöhe neutral in weiß zu gestalten. Of- fene Standseiten dürfen maximal zu 1/3 mit Wänden o. Ä. ge- schlossen werden. Stände mit mehr als 30 qm geschlossener Überbauung müssen mit einer Sprinkleranlage versehen sein. Während der Ausstellungszeit dürfen keine Auf-, Um- und Abbau- arbeiten durchgeführt werden. Das Bekleben von Treppen, Gän- gen und Wänden ist nicht gestattet. Die Entfernung erfolgt auf Kosten des Ausstellers. 8.2. Das Verteilen und Auslegen von Prospekt- und Werbe- material außerhalb des gemieteten Standes, also in Gängen, im Eingangsbereich etc., ist kostenpflichtig und nur mit schriftlicher Genehmigung der EUROEXPO gestattet. 8.3. Aufkleber und ähnliches Dekorationsmaterial, welches innerhalb des Standes angebracht wird, muss so befestigt wer- den, dass es mühelos und ohne Beschädigung der (angemiete- ten) Stellwände wieder entfernt werden kann. Der Einsatz von Be- schallungsanlagen ist grundsätzlich nicht gestattet. Präsentatio- nen auf Messeständen müssen so angeordnet sein, dass visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten Stände oder Verkehrsbehinderungen auf den Stand- und Gangflächen nicht entstehen. 8.4. Das Zubereiten warmer Speisen auf den Ständen ist wegen der damit verbundenen Geruchsbelästigung nicht gestat- tet. 8.5. Die Gangflächen dürfen aus Sicherheitsgründen in kei- nem Fall belegt werden. Das Abtrennen von Gängen für Emp- fänge u. Ä. ist nicht gestattet. Das Überbauen von Gangflächen mit Schildern, Fahnen u. Ä. sowie das Auslegen der Gangflächen mit Teppichboden ist nicht gestattet. 8.6. Die Standbewachung darf ausschließlich durch beauf- tragte Firmen der Messe Stuttgart durchgeführt werden. 8.7. Die Standgestaltung ist so vorzunehmen, dass keine schwer kontrollierbaren Winkel entstehen. Nebenräume dürfen nicht durch Türen abgeschlossen werden. Das Einschießen von Bolzen und dergleichen sowie das Einschlagen von Nägeln, Klammern, Haken, das Anbringen von Schrauben usw. in Wän- den, Türen, Stützen, Unterzüge, Pfeiler, Decken und in den Fuß- boden ist nicht gestattet. 8.8. Das Abhängen von Fahnen, Schildern etc. von den De- cken ist nur nach schr...
Standbau. Art und Ausgestaltung der Teilnahme des Ausstellers an der Ausstel- lung (z.B. Standbau, Standgestaltung) liegen in der Verantwortung des Ausstellers und haben nach den gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Sicherheitsbestimmungen sowie den Standbau- und Ge- staltungsrichtlinien der MCH zu erfolgen. Insbesondere beachtet der Aussteller während des Auf- und Abbaus und der Ausstellung selbst die Bestimmungen der Betriebsordnung und die Standbau- und Ge- staltungsrichtlinien. Der Aussteller hat gegenüber beigezogenen Unternehmern sicherzu- stellen, dass diese insbesondere die Standbau- und Gestaltungsricht- linien und die Betriebsordnung der MCH beachten. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand an den von der MCH fest- gesetzten Terminen auf- und abgebaut zu haben.
Standbau. Zur technisch-organisatorischen Durchführung des Stand- baus bedient sich die IHK spezialisierter Firmen (Messe- durchführungsgesellschaften, MDFG). Die IHK vermittelt den Vertragsschluss zwischen Aussteller und MDFG. (Besondere Teilnahmebedingungen MDFG)
Standbau. Ca. zwei Monate vor der Messe übersendet die Veranstalterin dem Aussteller „Aus- stellerinformationen“ mit den Terminen und Zeiten für Auf- und Abbau sowie mit Formularen zur Bestellung von Nebenleis- tungen wie Elektro, Wasser, Parkscheine, etc., die vom Aussteller separat zu vergüten sind.
Standbau. ⬜ Mit den von der SIGA gestellten Systembauwänden Octanorm (250 cm hoch / Standardfarbe weiss) ⬜ Eigener Systemstand, z.B. SYMA / Octanorm Typ: Genaues Aussenmass des Systemstandes Länge cm Tiefe cm Höhe cm SIGA Systemwände trotzdem stellen? ⬜ Ja ⬜ Nein ⬜ Standhöhe über 250 cm Höhe: cm Bitte Standskizze beilegen ⬜ Bodenlast > 300 kg / m2 ( Zuschlag Fr. 25.-- / m2) Last: kg / m2 Bitte Standskizze beilegen
Standbau. 10.1 Der Standbau inkl. der Bereitstellung von Mobiliar erfolgt durch den von der WFBB beauftragten ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. 10.2 Das Leistungspaket umfasst folgende Positionen: - Standbau, inkl. Mobiliar (Art und Um- fang abhängig von der gebuchten Standgröße), Hebeboden, Teppich, Be- leuchtung, Elektroanschluss, Grundrei- nigung, Müllentsorgung. - Catering - Nutzung des Infrastrukturbereiches - AUMA-Gebühr - Eintrag im Mitausstellerverzeichnis des Standverbundes Berlin-Branden- burg 10.3 Der Verzicht auf einzelne Positionen aus dem Leistungspaket begründet kei- nen Anspruch auf Herabsetzung des Be- teiligungsbetrages. 10.4 Eine zusätzliche individuelle Ausstat- tung ist nur nach Absprache und Ge- nehmigung durch die WFBB möglich und muss vom Mitaussteller selbst or- ganisiert und auf eigene Kosten abge- rechnet werden. 10.5 Gestaltungelemente, die nicht zum Layout des Standes passen, werden nicht akzeptiert. Alle vom Mitaussteller verwendeten Standbauelemente müs- sen schwer entflammbar sein.
Standbau