Common use of Standardsoftware Clause in Contracts

Standardsoftware. 2.1 Der Lieferant räumt TEVA hiermit eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung der Standardsoftware und der dazugehörigen Dokumentation im Rahmen seiner Geschäftstä- tigkeit und der Geschäftstätigkeit aller anderen Unternehmen des TEVA-Konzerns und den damit nachvollziehbar verbundenen Zwecken zu den folgenden Bedingungen ein (oder verschafft diese): 2.1.1 nicht exklusiv, weltweit, unwiderruflich, unterlizenzierbar und übertragbar; und 2.1.2 mit Ausnahme der Lizenzgebühr, gebührenfrei und voll- ständig bezahlt. 2.2 TEVA ist berechtigt, Kopien der Standardsoftware und der zuge- hörigen Dokumentation anzufertigen, die für die betriebliche Nut- zung, Sicherung und Sicherheit sowie für interne Aus- und Wei- terbildungszwecke vernünftigerweise erforderlich sind. 2.3 TEVA ist berechtigt, einen Dritten mit dem Betrieb oder Hosting der Software zugunsten von TEVA oder eines anderen Unter- nehmens des TEVA-Konzerns gemäß den Bedingungen dieser Ziffer 2 zu beauftragen. 2.4 Die Lizenz beginnt mit dem Liefertermin und gilt, wie von den Parteien bestimmt, entweder (i) für die Laufzeit der Lizenz oder

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen