Standardsoftware. 2.1 Der Lieferant räumt TEVA hiermit eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung der Standardsoftware und der dazugehörigen Dokumentation im Rahmen seiner Geschäftstä- tigkeit und der Geschäftstätigkeit aller anderen Unternehmen des TEVA-Konzerns und den damit nachvollziehbar verbundenen Zwecken zu den folgenden Bedingungen ein (oder verschafft diese): 2.1.1 nicht exklusiv, weltweit, unwiderruflich, unterlizenzierbar und übertragbar; und 2.1.2 mit Ausnahme der Lizenzgebühr, gebührenfrei und voll- ständig bezahlt. 2.2 TEVA ist berechtigt, Kopien der Standardsoftware und der zuge- hörigen Dokumentation anzufertigen, die für die betriebliche Nut- zung, Sicherung und Sicherheit sowie für interne Aus- und Wei- terbildungszwecke vernünftigerweise erforderlich sind. 2.3 TEVA ist berechtigt, einen Dritten mit dem Betrieb oder Hosting der Software zugunsten von TEVA oder eines anderen Unter- nehmens des TEVA-Konzerns gemäß den Bedingungen dieser Ziffer 2 zu beauftragen. 2.4 Die Lizenz beginnt mit dem Liefertermin und gilt, wie von den Parteien bestimmt, entweder (i) für die Laufzeit der Lizenz oder
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen