Sprachausbildung Musterklauseln
Sprachausbildung. Für die im Rahmen des Berufsfachschulunterrichts besuchten Sprachaufenthalte wird bezahlter Urlaub im Umfang von maximal zwei Wochen während der gesamten Lehr- dauer gewährt. Bieten Berufsfachschulen keine Sprachaufenthalte an, können Lernende ihre Sprachaufenthalte selber organisieren. Sie erhalten die gleiche Unterstützung.
