Sonstige Risiken Musterklauseln

Sonstige Risiken. Sonstige Risiken beim Einsatz von Derivaten beinhalten das Risiko unterschiedlicher Bewertungen von Derivaten, die aus unterschiedlichen zulässigen Bewertungsmethoden und der Tatsache resultieren, dass zwischen Derivaten und den zugrunde liegenden Wertpapieren, Zinsen, Wechselkursen und Indizes keine absolute Korrelation besteht. Zahlreiche Derivate, insbesondere OTC-Derivate, sind komplex und werden häufig subjektiv bewertet. Häufig sind nur wenige Marktakteure in der Lage, eine Bewertung vorzunehmen, und diese treten in der zu bewertenden Transaktion oft als Kontrahenten auf. Ungenaue Bewertungen können höhere Barzahlungspflichten gegenüber den Kontrahenten bzw. einen Wertverlust für einen Fonds zur Folge haben. Derivate vollziehen die Wertentwicklung der Wertpapiere, Zinsen, Wechselkurse oder Indizes, deren Abbildung beabsichtigt ist, nicht immer in vollem Umfang oder auch nur in hohem Maße nach. Somit ist der Einsatz von derivativen Techniken durch einen Fonds u. U. nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlageziels eines Fonds und kann sich mitunter sogar als kontraproduktiv erweisen. Da die meisten derivativen Instrumente, in die Fonds mit Indirekter Anlagepolitik investieren können, nicht an Börsen oder anderen organisierten Märkten notiert sind oder gehandelt werden, wird als Wert für diese Anlagen üblicherweise der für jedes Instrument in Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsrat festgelegten Bewertungsgrundsätzen ermittelte Wert zugrunde gelegt. Diesen Grundsätzen zufolge fragt der Verwaltungsrat täglich die aktuellste Bewertung der derivativen Instrumente bei dem jeweiligen Swap-Kontrahenten ab und überprüft diese Bewertung wöchentlich mit einer sachkundigen (von dem Kontrahenten unabhängigen) Person. Der Verwaltungsrat führt diese Verfahren nach Treu und Glauben sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilsinhaber durch. Der Verwaltungsrat wendet diese Bewertungsgrundsätze einheitlich an, und diese Bewertungsgrundsätze sind durch den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft nachprüfbar. Potenzielle Anleger sollten beachten, dass die Entscheidung zur Verwendung eines indikativen Geld-, Brief- oder Mittelkurses für die derivativen Finanzinstrumente sowohl den Nettoinventarwert des Fonds als auch den Preis, zu dem Anleger die Anteile erwerben oder zurückgeben können, beeinflusst und auf beide erhebliche Auswirkungen haben kann. Weitere Informationen zu den Bewertungsverfahren des Fonds sind dem Abschnitt „Berechnung des Nettoinve...
Sonstige Risiken. Optionen beinhalten einerseits Rechte, andererseits Verpflichtungen – Terminkontrakte ausschließlich Verpflichtungen – mit kurzer Laufzeit und definierten Verfalls- bzw. Lieferterminen. Daraus und aus der Schnelligkeit dieser Geschäftsarten ergeben sich insbesondere folgende zusätzliche Risiken: • Optionsrechte, über die nicht rechtzeitig verfügt wurde, verfallen und werden damit wertlos. • Sollte die Einbringung erforderlich werdender zusätzlicher Sicherheiten nicht rechtzeitig erfolgen, werden wir Ihre Position glattstellen und die bis dahin erbrachten Sicherheiten verwerten, dies unbeschadet Ihrer Verpflichtung zur Abdeckung offener Salden. • Bei Stillhaltergeschäften (Shortposition) werden wir im Falle der Zuteilung die für Sie notwendigen Schritte ohne vorherige Information durchführen. Aufgrund der Ausübung von Puts zugeteilte Werte werden wir bei nicht ausreichender Deckung verkaufen. • Sollten Sie Termingeschäfte in fremder Währung tätigen, kann eine ungünstige Entwicklung am Devisenmarkt Ihr Verlustrisiko erhöhen.
Sonstige Risiken a) Risikoklasse hoch
Sonstige Risiken. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann eine Änderung bzw. ein Neuabschluss im Bereich Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz erforderlich sein, z.B. bei Umzug aus einer Mietwohnung in ein Eigenheim. Sofern in Folge des Umzugs Vermietung von Wohnraum erfolgt oder nicht mehr erfolgt, ist der Versicherungsschutz entsprechend anzupassen. Kundenwunsch: Eine Beratung hierzu soll □ aktuell durchgeführt werden □ später durchgeführt werden, möglichst bis __________ □ nicht durchgeführt werden, weil ____________________________________________ □ vom Kunden anderweitig beauftragt werden.
Sonstige Risiken. Aus Besitz und dem Führen eines Kraftfahrzeuges können rechtliche Auseinandersetzungen entstehen, z. B. Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall oder Ärger mit einer Werkstatt. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten können über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgesichert werden. Außerdem werden verschiedene Dienstleistungen „rund um das Kfz“, so genannte Assistanceleistungen (z.B. Schutzbrief), angeboten. Kundenwunsch: Eine Beratung hierzu soll □ aktuell durchgeführt werden □ später durchgeführt werden, möglichst bis __________ □ nicht durchgeführt werden, weil ____________________________________________ □ vom Kunden anderweitig beauftragt werden.
Sonstige Risiken. Ein weiteres Risiko beim Einsatz von DFI birgt die Tatsache, dass DFI nicht vollkommen mit den zugrunde liegenden Wertpapieren, Zinssätzen und Indizes korrelieren. Viele DFI, insbesondere OTC-DFI, sind komplexer Natur und können häufig nur von einer begrenzten Anzahl von Marktteilnehmern bewertet werden, die oftmals gleichzeitig als Kontrahenten in der zu bewertenden Transaktion auftreten. DFI korrelieren nicht immer exakt oder weitestgehend mit dem Wert der Wertpapiere, Zinssätze oder Indizes, die sie abbilden sollen. Daher ist der Einsatz von DFI nicht immer ein effektives Mittel, um das Anlageziel eines Teilfonds zu verfolgen.
Sonstige Risiken. Aus Besitz und dem Führen eines Kraftfahrzeuges können rechtliche Auseinandersetzungen entstehen, z. B. Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall oder Ärger mit einer Werkstatt. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten können über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgesichert werden. Außerdem werden verschiedene Dienstleistungen „rund um das Kfz“, so genannte Assistanceleistungen (z.B. Schutzbrief), angeboten.
Sonstige Risiken. Potenzielle Interessenkonflikte: Die Verwaltungsratsmitglieder, die Verwahrstelle, der Verwalter, die Anteilsinhaber oder der Anlageverwalter können Tätigkeiten ausüben, die zu potenziellen Interessenkonflikten führen können (siehe Abschnitt „Verwaltung der Gesellschaft, Interessenkonflikte“). FATCA: Die Vereinigten Staaten und Irland haben eine zwischenstaatliche Vereinbarung über die Implementierung der Durchführungsbestimmungen zur ausländischen Kontenbesteuerung („Foreign Account Tax Compliance Provisions - FATCA“) (die CRS: Irland sieht die Umsetzung des CRS durch Section 891F des TCA die Inkraftsetzung der Returns of Certain Information by Reporting Financial Institutions Regulations 2015 (die Änderungen im politischen Umfeld des Vereinigten Königreichs und Europas: Die Weltwirtschaft kann von den Änderungen im politischen Umfeld des Vereinigten Königreichs und Europas infolge des Ausgangs des britischen Referendums vom 23. Juni 2016 beeinträchtigt werden, der einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit") erfordert. Das Referendum ist zwar nicht bindend, doch wenn die britische Regierung einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union beantragt, beginnen die Verhandlungen, um diesen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union in die Wege zu leiten und die Bedingungen für die Beziehung des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Union und anderen Ländern festzulegen, mit denen das Vereinigte Königreich zuvor auf der Grundlage von mit der Europäischen Union geschlossenen Verträgen Handel getrieben hat. Die volle Tragweite des Brexit ist zwar nicht absehbar, doch er könnte auf die gesamtwirtschaftliche Lage im Vereinigten Königreich, in Europa und weltweit erhebliche negative Effekte haben und auf längere Sicht zu politischer, rechtlicher, aufsichtsrechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Unsicherheit führen.
Sonstige Risiken. Im Zusammenhang mit dem Verkehrsvertrag besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die- ser aufgrund unvorhersehbarer Fahrgelderlösminderungen, wie aktuell durch die „Corona Pandemie“ verursacht, oder Kostensteigerungen unwirtschaftlich werden könnte. Da der Ver- kehrsvertrag eine Kalibrierung der Fahrgeldeinnahmen im ersten Betriebsjahr vorsieht, ist die- ses Risiko erheblich abgemildert. Die Kalibrierung wird allerdings erst im Jahr 2021 aufgrund fehlender Abrechnungen der Verbundtarife durchgeführt. Es wird auch für das Jahr 2021 von einer Kompensation durch einen „ÖPNV Rettungsschirm“ für fehlende Fahrgeldeinnahmen ausgegangen. Da das Ende der Nutzungsdauer der VTA-Triebwagen Anfang der 2020iger Jahre erreicht sein wird und Ersatzmaßnahmen notwendig sind, sind zusätzliche Klauseln in den Vertrag aufgenommen, die Verhandlungen über Ersatzfahrzeuge zulassen, falls sich eine Verschiebung der möglichen Elektrifizierung (S21) des Streckenabschnitts Kaltenkirchen – Hamburg-Eidelstedt (A1 Süd) ergibt. Im Jahr 2019 hat eine Ertüchtigung der VTA-Triebwagen begonnen, um die Nutzungsdauer der Fahrzeuge zu verlängern. Ein weiteres Risiko birgt die mögliche Elektrifizierung des Abschnitts Hamburg-Eidelstedt bis Kaltenkirchen für das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Bei der Ausschreibung der S- Bahn-Verkehrsleistungen in Hamburg wurde diese Leistung im Falle der Elektrifizierung be- reits an die S-Bahn Hamburg GmbH vergeben. Auch wenn die übrigen „dieselgebundenen“ Verkehrsleistungen beim EVU verbleiben, könnte dies einen Stellenabbau vor allem im Be- reich des EVU in den Abteilungen Betrieb Verkehr und Werkstatt zur Folge haben. Um dieses Risiko zu minimieren, wird die AKN sich um Kompensationen für den möglichen Entfall der Verkehrsleistungen bemühen. Zusätzlich enthält der Verkehrsvertrag Regelungen zur Neube- wertung der Kosten und Erlöse bei Reduzierung der Verkehrsleistungen durch Realisierung der S21.