SMART CLOUD Musterklauseln

SMART CLOUD. Gegenstand von SMART CLOUD ist die Bereitstellung von technischer Infrastruktur und Diensten zum Betrieb von Softwareanwendungen Dritter über ein zertifiziertes Rechenzentrum für den Auftraggeber und dessen gemeldeten Nutzer. Der Auftraggeber und dessen Nutzer erhalten die technische Möglichkeit und Berechtigung auf im Vertrag festgelegten Softwareanwendungen, welche auf Servern der SMIT bereitgestellt (gehostet) werden, mittels einer Internetverbindung zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareanwendungen zu nutzen. Die Dienstleistung der SMIT umfasst die Verpflichtung, Rechnerressourcen zum Betrieb der Softwareanwendungen Dritter sowie die vereinbarte Systempflege und Supportleistung während der gesamten Laufzeit des Vertrages dem Auftraggeber und dessen Nutzern grundsätzlich zur Verfügung zu stellen. Dabei werden einige Komponenten dem Auftraggeber von ▇▇▇▇ im Rahmen des Vertrages zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Dazu gehören insbesondere Hardware, Betriebssysteme, Hard- und Software zur Datensicherung, Datensicherheit, Virenschutz, Monitoring, Management sowie diejenige Softwareanwendungen Dritter, welche nicht vom Auftraggeber gestellt wird. Die weitere vom Auftraggeber zu nutzende Software ist vom Auftraggeber zu erwerben und SMIT zur Inbetriebnahme zu übergeben. Nachfolgende Softwareanwendungen können durch die SMIT dem Auftraggeber inkl. Lizenz und Betrieb bereitgestellt werden.

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  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Risiko Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadenfalles.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.