Gesellschaftssoftware Musterklauseln

Gesellschaftssoftware. Alle gewünschten Anwendungen (Angebotssoftware) zur Berechnung von Angeboten von Versicherungsgesellschaften und sonstigen Produktanbietern werden je Nutzer installiert. Gespeicherte Angebote sind nur für den Zeitraum zwischen zwei Updates verfügbar und werden bei einer Aktualisierung der Anwendungen durch SMIT gelöscht. Der Auftraggeber ist deswegen gehalten, erstellte Angebote aus den Angebotsprogrammen selbst zu sichern. Gespeicherte Angebote können nur vom jeweiligen Nutzer eingesehen werden.