Skonto. 8.3.1 Die Parteien vereinbaren einen Skonto in Höhe von 3 % des jeweils geschuldeten Betrages bei Zahlungs- eingang beim AN innerhalb von 14 Werktagen nach postalischem Rechnungseingang beim AG. Bei der Schlussrechnung erhöht sich die Skontofrist auf 21 Werktage nach postalischem Rechnungseingang beim AG. 8.3.2 Nachforderungen sind ausgeschlossen, sofern der AN dem Skontoabzug nicht unverzüglich widerspricht.
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Sources: Construction Contract
Skonto. 8.3.1 Die Parteien vereinbaren einen Skonto in Höhe von 3 % des jeweils geschuldeten Betrages bei Zahlungs- eingang beim AN innerhalb von 14 Werktagen nach postalischem Rechnungseingang beim AG. Bei der Schlussrechnung erhöht sich die Skontofrist auf 21 Werktage nach postalischem Rechnungseingang beim AG.
8.3.2 Nachforderungen sind ausgeschlossen, sofern der AN dem Skontoabzug nicht unverzüglich unverzüglich, spätestens in- nerhalb von 5 Arbeitstagen ab Zahlungseingang, schriftlich widerspricht.
8.3.3 Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf das Datum des Überweisungsauftrages bzw. bei Zahlung durch Ver- rechnungsscheck auf das Absendedatum (Poststem- pel) an.
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Sources: General Terms and Conditions