Skontoverlust Musterklauseln

Skontoverlust. Zwischen AG und AN gilt ausdrücklich als vereinbart, dass bei einem Terminverzug des AG für die Skontofrist das Skonto nur für die betreffende Teilrechnung oder den nicht bezahlten Teil der Rechnung verfällt und ein Skonto bei anderen Teilrechnungen, sowie der Zahlung der Schluss- und Teilschlussrechnungen abgezogen werden kann. Sofern Rechnungsbeträge aufgrund von falschen oder fehlenden Aufmassunterlagen, Rechenfehler oder sonst erst nach Klarstellung mit dem AN feststehen, können diese vom AG noch unter Abzug des Skontos entrichtet werden.