Common use of Skonto Clause in Contracts

Skonto. 10.4.1 Der AG ist berechtigt, bei Zahlung innerhalb der Skontofrist einen Barzahlungsnachlass (Skonto) von jeder Rechnung in Höhe von 3 % in Abzug zu bringen. Die Berechnung des Skontobetrages erfolgt entsprechend dem Rechnungsprotokoll (Muster Anlage D) 10.4.2 Die Skontofrist beträgt 14 Tage. Für den Fristbeginn, die Fälligkeit sowie eine allfällige Fristunterbrechung gelten die Punkte 10.1 bis 10.3 entsprechend. 10.4.3 Das Recht zum Skontoabzug besitzt der AG für jede Rechnung, und zwar unabhängig davon, ob für andere Rechnungen ein derartiger Abzug tatsächlich in Anspruch genommen wird oder zusteht. Nimmt der AG Abzüge von der Rechnungssumme vor, die sich im Nachhinein als unberechtigt herausstellen, so bleibt dem AG der Skontoabzug für den tatsächlich überwiesenen Betrag erhalten.

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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen