Skonto. Der GU ist berechtigt, von jeder Rechnung des NU ein Skonto in Höhe von % des Netto-Zahlungsbetrags in Abzug zu bringen, wenn der GU die Rechnung binnen …….. Werktagen nach Rechnungseingang bezahlt. Maßgebend ist der Zahlungsein- gang auf dem Konto des NU.
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Sources: Nachunternehmervertrag, Nachunternehmervertrag