Common use of Skonto Clause in Contracts

Skonto. (1) Für den Fall, dass ein Skonto vereinbart wurde, gilt als ver- einbart, dass die Berechtigung für den Abzug eines Skontos so- wohl für Teil-, Abschlags- als auch für Schlussrechnungen gültig ist. Wird bei einer Teil- oder Abschlagszahlung eine Skontofrist versäumt, so hat dies keinerlei Auswirkung auf den Skontoabzug für fristgerecht bezahlte bzw. künftig unter Skontoabzug zu zah- lende Rechnungen. Für die Berechtigung der Inanspruchnahme ei- nes Skontos ist sohin jede Rechnung für sich zu betrachten. (2) Die Zahlungs-(Skonto-)frist beginnt mit Eingang der Rech- nung beim AG. Die Zahlungs-(Skonto-)frist beginnt jedoch nur dann zu laufen, sofern die in Rechnung gestellten Leistungen ord- nungsgemäß erbracht wurden und die entsprechenden Prüfun- terlagen beim AG vorliegen. Ist die Rechnung aufgrund mangel- hafter oder nicht vollständiger Unterlagen nicht prüfbar oder feh- lerhaft adressiert, so wird die Zahlungs-(Skonto-)frist nicht in Gang gesetzt. In diesem Fall ist die Rechnung dem AN binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzustellen und von diesem binnen 30 Tagen neu vorzulegen.

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Sources: Bauleistungen

Skonto. (1) Für den Fall, dass ein Skonto vereinbart wurde, wurde gilt als ver- einbart, dass die Berechtigung dieser sowohl für den Abzug eines Skontos so- wohl für Teil-, Abschlags- Teil- als auch für Schlussrechnungen gültig istSchlussrechnungen. Wird bei einer Teil- oder Abschlagszahlung Teilzahlung eine Skontofrist versäumt, so hat dies keinerlei Auswirkung auf den Skontoabzug für fristgerecht bezahlte bzw. künftig unter Skontoabzug zu zah- lende zahlenden Rechnungen. Für die Berechtigung der Inanspruchnahme ei- nes eines Skontos ist sohin jede Rechnung für sich zu betrachten. (2) Die Zahlungs-(Skonto-)frist Skontofrist gilt auch dann als gewahrt, wenn eine Gegenverrechnung im Sinne des Punktes XI. der vorliegenden AGB durchgeführt wird. (3) Wird eine Überweisung der Umsatzsteuer an das Finanzamt allenfalls außerhalb der Skontofrist durchgeführt, verliert der AG ungeachtet dessen nicht das Recht, den vereinbarten Skontoabzug in Anspruch zu nehmen. (4) Die Zahlungs-(Skonto-)Frist beginnt mit Eingang der Rech- nung Rechnung beim AG. Die Zahlungs-(Skonto-)frist Zahlungs-(Skonto-)Frist beginnt jedoch nur dann zu laufen, sofern die in Rechnung gestellten Leistungen ord- nungsgemäß ordnungsgemäß erbracht wurden und die entsprechenden Prüfun- terlagen Prüfunterlagen beim AG vorliegen. Ist die Rechnung aufgrund mangel- hafter mangelhafter oder nicht vollständiger Unterlagen nicht prüfbar oder feh- lerhaft fehlerhaft adressiert, so wird die Zahlungs-(Skonto-)frist Zahlungs- (Skonto-)Frist nicht in Gang gesetzt. In diesem Fall ist die Rechnung dem AN binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzustellen und von diesem binnen 30 Tagen neu vorzulegen.

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Sources: General Terms and Conditions for Work Contracts

Skonto. (1) Für den Fall, dass im Verhandlungsprotokoll ein Skonto vereinbart wurde, wurde gilt als ver- einbartvereinbart, dass die Berechtigung für den Abzug eines Skontos so- wohl sowohl für Teil-, Abschlags- Teil- als auch für Schlussrechnungen gültig ist. Wird bei einer Teil- oder Abschlagszahlung Teilzahlung eine Skontofrist versäumt, so hat dies keinerlei Auswirkung auf den Skontoabzug für fristgerecht bezahlte bzw. künftig unter Skontoabzug zu zah- lende zahlende Rechnungen. Für die Berechtigung der Inanspruchnahme ei- nes eines Skontos ist sohin jede Rechnung für sich zu betrachten. (2) Die Zahlungs-(Skonto-)frist Skontofrist gilt auch dann als gewahrt, wenn eine Gegenverrechnung im Sinne des Punktes XI. der vorliegenden AGB durchgeführt wird. (3) Wird eine Überweisung der Umsatzsteuer an das Finanzamt allenfalls außerhalb der Skontofrist durchgeführt, verliert der AG ungeachtet dessen nicht das Recht, den vereinbarten Skontoabzug in Anspruch zu nehmen. (4) Die Zahlungs(Skonto-)frist beginnt mit Eingang der Rech- nung Rechnung beim AG. Die Zahlungs-(Skonto-)frist Zahlungs(Skonto-)frist beginnt jedoch nur dann zu laufen, sofern soferne die in Rechnung gestellten Leistungen ord- nungsgemäß ordnungsgemäß erbracht wurden und die entsprechenden Prüfun- terlagen Prüfunterlagen beim AG vorliegen. Ist die Rechnung aufgrund mangel- hafter mangelhafter oder nicht vollständiger Unterlagen Rechnungen nicht prüfbar oder feh- lerhaft fehlerhaft adressiert, so wird die Zahlungs-(Skonto-)frist Zahlungs(Skonto-)frist nicht in Gang gesetzt. In diesem Fall ist die Rechnung dem AN binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückzustellen und von diesem binnen 30 Tagen neu vorzulegen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werkverträge