Serienfehler. (1) Serienfehler sind Fehler, bei denen Materialien, Komponenten, eine Fehlerhäufigkeit aufweisen, die markant außerhalb der gewöhnlich erwarteten Werte oder der vom Lieferant angegebenen Werte liegen. Ein Serienfehler im Rahmen der Einkaufsbedingungen sowie der jeweiligen Einzelverträge liegt insbesondere dann vor, wenn die Anzahl der beanstandeten Vertragsgegenstände 1 % der jeweils gelieferten Charge überschreitet. In diesem Fall hat der Lieferant einen Maßnahmenplan zur Fehlerbehebung vorzulegen und auf seine Kosten umzusetzen. Dieser Plan muss Maßnahmen enthalten, die das aufgrund der Gleichartigkeit der aufgetretenen Fehler zu erwartende Verhalten anderer Komponenten dieser Serie kompensieren. Bei Vorliegen eines Serienfehlers kann der Auftraggeber den Austausch aller Vertragsgegenstände dieser Serie verlangen. Der Auftraggeber kann die Regelung dieses Punktes innerhalb der Gewährleistungsfrist oder bei Überschreitung der vom Lieferanten angegebenen Fehlerrate geltend machen. Im Übrigen stehen dem Auftraggeber für den Fall des Vorliegens eines Serienfehlers für sämtliche von einem Serienfehler betroffene Vertragsgegenstände die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche in vollem Umfang zu. (2) Weitergehende oder andere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Appears in 2 contracts
Sources: Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen